Erweiterung der Europäischen Union
Unter einer EU-Erweiterung versteht man den Beitritt eines oder mehrerer Staaten zur Europäischen Union. Alle Staaten, die ihr künftig beitreten wollen, müssen die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllen.
Die Zahl der Sterne auf der europäischen Flagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die zwölf Sterne der Flagge stellen das traditionelle Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit dar. Die Flagge wird folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert bleiben.
Geschichte der EU-Erweiterungen
Die 6 Gründungsmitglieder der Europäischen Union waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland (damals vertreten durch Westdeutschland), Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Diese Staaten werden auch oft als "Die Sechs" bezeichnet, das häufig zitierte "Kerneuropa".
'Erste Norderweiterung 1973'
Bei der so genannten Norderweiterung 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und Großbritannien (Vereinigtes Königreich) der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Der negative Ausgang des norwegischen Referendums lässt sich unter anderem damit erklären, dass das norwegische Volk Bedenken hatte, Errungenschaften wie den Wohlfahrtsstaat, die es selbständig erreicht hatte, zu verlieren.
Mit diesen Beitritten wurde die EFTA (European Free Trade Association), die insbesondere von Großbritannien in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EG propagiert worden war, geschwächt. Dänemark und Großbritannien traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.
Schon 1963 hatte Großbritannien einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt, der aber durch Frankreich - insbesondere auf Betreiben von Charles de Gaulle - abgelehnt wurde. Der Beitrittswunsch Englands lässt sich unter anderem damit erklären, dass seine globale Macht mit dem Verlust seiner Kolonien geschwunden war. Das als Kolonialmacht protektionistisch organisierte Reich war zu abgekapselt und zu kostspielig geworden.
Was die Republik Irland angeht, ist die zum Aufnahmezeitpunkt dort herrschende Armut zu erwähnen. Sie ging vor allem auf fehlende Industriezentren und das Vorherrschen von Agrarwirtschaft zurück. Daher wurden Irland auch sehr umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Eine weitere Besonderheit Irlands war, dass es 1973 als einziges EG-Land nicht NATO-Mitglied war.
Erste Süderweiterung 1981
1981 trat Griechenland der Europäischen Union bei. Seine Aufnahme war heftig diskutiert worden, da erst kurz vor der Aufnahme die bis dato existierende Militärdiktatur abgeschafft wurde. Generell befürchtete man, dass die EU mit Griechenland eine Art "Störenfried" aufnehmen würde. Hier waren besonders das gespannte und konfliktbehaftete Verhältnis zur Türkei, die seit 1952 NATO-Mitglied ist, ein Diskussionspunkt. Ferner war Griechenland sehr arm und wirtschaftlich eher agrarisch ausgerichtet. Weiteres Konfliktpotenial waren die scharfen USA-kritischen Äußerungen, die besonders in Hinsicht auf die Spannungen mit NATO-Mitglied und Nachbarn Türkei zu Problemen hätten führen können.
Zweite Süderweiterung 1986
1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befürchtete Einwanderungs-Welle aus diesen zwei Ländern blieb aus. Der Beitritt Portugals führte zu einer weiteren Schwächung der EFTA.
Der Beitritt war für beide Länder eine Art Befreiungsschlag. Er half aus der Isolation, in die insbesondere Spanien im Laufe der letzten Jahrzehnte geraten war. Die Aufnahme in die EG war ein Meilenstein, um die Folgen der Franco-Diktatur zu überwinden. Die Beitrittsanträge Spaniens, aber auch Portugals fanden in den zwei Parlamenten fast einhellige Zustimmung. In Spanien stimmten beispielsweise auch die separatistisch eingestellten Basken der Aufnahme zu, denn sie erhofften sich im Rahmen der steigenden Aufmerksamkeit für Spanien auch mehr Beachtung ihrer Interessen seitens der EG und ihres Bestrebens nach baskischer Eigenstaatlichkeit.
Erste Osterweiterung 1990
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit der EG bei. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik befand sich der erste ehemalige Mitgliedstaat des Warschauer Paktes in der EG.
Mit nunmehr rund 80 Millionen Menschen war Deutschland nun der bei weitem größte EU-Staat, doch war ein erhöhtes Stimmengewicht erst viel später erreichbar.
Zweite Nord- und Osterweiterung 1995
Die skandinavischen Staaten Norwegen, Schweden und Finnland hatten nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen Volksentscheide über den Beitritt durchführen lassen, bei denen es in Schweden und Finnland knappe Mehrheiten für einen EU-Beitritt, in Norwegen hingegen eine knappe Mehrheit gegen einen Beitritt gab.
1995 trat auch Österreich der EU bei. Mit diesen drei Staaten verlor die EFTA abermals wichtige Mitglieder.
Dritte Osterweiterung 2004
Nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem Sturz des Kommunismus 1989 bis 1991 veränderten 10 weitere Beitritte Europa und die Welt. Am 1. Mai 2004 traten die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und der griechische Südteil der Insel Zypern der Europäischen Union bei.
Vorläufig können die neuen Mitgliedsländer aber noch nicht den Euro einführen, weil die Kriterien des Stabilitätspaktes noch nicht erfüllt waren. Dazu gehört unter anderem eine mindestens zweijährige störungsfreie Teilnahme am Europäischen Währungssystem (EWS). Auch die Durchsetzung der Menschenrechte (z.B. im Minderheitenschutz) und die Bekämpfung der Armut sind noch unvollständig. Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunächst Nettoempfänger, d.h. sie erhalten mehr EU-Mittel für Strukturförderung u.ä., als sie an Beiträgen an die Union zahlen.
In vielen Städten fanden am 1. Mai 2004 Freudenfeiern statt, in La Valetta und anderen Hauptstädten erhellten große Feuerwerke den Himmel. Ein weiterer Schritt zur Vereinigung Europas war vollzogen und wurde von den Staats- und Regierungschefs in Athen gebührend gefeiert.
Siehe: EU-Erweiterung 2004
Zukünftige EU-Erweiterungen
Vierte Ost-Erweiterung 2007
Zum 1. Januar 2007 sollen nach einem EU-Beschluss auch Bulgarien und Rumänien beitreten, sofern sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen.
Bulgariens Betrittsverhandlungen sind seit 15. Juni 2004 abgeschlossen. Des Weiteren hat es einseitig seine Währung an den Euro gebunden, wie es bereits Litauen und Estland vor ihrem Beitritt getan hatten. Im Dezember 2004 wurden auch mit Rumänien die Verhandlungen abgeschlossen. Dem Land wurden für 2007 strenge Auflagen erteilt; werden sie nicht rechtzeitig erfüllt, verschiebt sich der Beitritt um ein Jahr.
Kroatien wurde am 18. Juni 2004 der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Der Europäische Rat beschloss am 16./17. Dezember 2004, die Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005 zu beginnen, wenn die kroatische Regierung weiterhin eng mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag zusammenarbeitet. Die Aufnahme wäre dann frühestens 2007 möglich, realistischer ist jedoch ein Termin 2009 oder 2010. Die Koppelung mit dem Tribunal wird allerdings von einigen führenden Politikern abgelehnt.
Weitere Beitrittskandidaten
Nach Aufnahme der o.e. 2-3 Staaten wird die EU nach Meinung der meisten Entscheidungsträger eine mehrjährige Phase der Konsolidierung brauchen. Die Frage, ob bald weitere Mitgliedschaften möglich bzw. erwünscht sind, entscheidet sich u.a. daran, ob dann die Vertiefung oder die Erweiterung Priorität haben soll.
Nach Umfragen des Eurobarometers waren Ende 2004 57 Prozent der EU-Bürger gegen eine Erweiterung über die derzeitigen 25 Mitglieder hinaus.
Ukraine und Türkei
Über die Frage, ob und wann mit der Ukraine und der Türkei zwei weitere große Staaten aufgenommen werden können, wird seit 2004 verstärkt diskutiert. Während über den türkischen Beitrittswunsch schon lange verhandelt wird, ist die Ukraine erst mit den Präsidentenwahlen 2004 voll ins Rampenlicht getreten. Bei der Überwindung der Unruhen, die sich im Dezember 2004 nach den massiven Wahlfälschungen erhoben, spielte die EU eine wichtige Vermittlerrolle.
Der Westen der Ukraine tendiert schon lange zur EU und hat starke Kontakte nach Polen, während der (bisher politisch vorherrschende) Osten des Staates die bisherige Verbindung zu Russland beibehalten bzw. stärken möchte.
Die Türkei genießt den Status eines Beitrittskandidaten seit 1999 (Zollunion seit 1996). Am 16./17. Dezember 2004 hat sich der Europäische Rat für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entsprechend den Empfehlungen des Kommissionsberichts vom 6. Oktober 2004 ausgesprochen. Die Beitrittsverhandlungen selbst werden am 3. Oktober 2005 beginnen. Jedenfalls sprach sich das Europäische Parlament am 15. Dezember 2004 mit großer Mehrheit für den Beginn von Beitrittsverhandlungen aus, obwohl der Beschluß des Parlaments rechtlich nicht bindend für die Staats- und Regierungschefs ist.
Kritiker lehnen die türkische Mitgliedschaft aus verschiedenen Gründen ab. Sie führen dabei an, dass der Großteil der Türkei nicht in Europa, sondern in Asien liegt. Auch Menschenrechtsfragen werden als Ablehnungsgrund genannt. Hinzu kommen ökonomische Bedenken wegen noch relativ niedriger Wirtschaftskraft und Entwicklungsstandes, deren Wirkung auf die EU durch die große Bevölkerung (2015 ca. 80 Millionen) verstärkt würde. Auch fehlt ein Finanzplan der Union, um die Agrarsubventionen zu finanzieren.
Ein wichtiger Punkt im Hinblick auf die Türkei ist ferner, dass manche Europäer der Aufnahme eines muslimischen (wenn auch streng säkularen) Landes in eine anders geprägte Union. Das (noch) fehlende "Wir-Gefühl" wird allerdings auch von EU-Bürgern konstatiert, welche in der Union weniger den "christlichen Verein" als kulturelle Offenheit sehen. Wegen unterschiedlicher religiöser und historischer Prägung befürchten aber viele, dass die Türkei nach ihrer Aufnahme - als dann größtes EU-Land - den ursprünglichen Charakter der europäischen Staatengemeinschaft stark verändern würde. Wegen der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU könnte eine massive Zuwanderung von Türken nach Westeuropa eintreten.
Befürworter halten dem entgegen, dass die Türkei seit 500 Jahren ein wichtiger Bestandteil der europäischen Geschichte war und sich zudem selbst als europäisch charakterisiert. Auch der wirtschaftliche und rechtsstaatliche Reformprozess des Landes wird als positiv angesehen, obwohl er noch nicht abgeschlossen ist. Bei einer endgültigen Ablehnung der Türkei durch die EU könnte sich dieser Prozess umkehren und die Türkei wieder in die alte Lage zurückführen.
In Deutschland vertreten insbesondere die CDU und die CSU die Ansicht, dass die Türkei nicht der EU beitreten und den Status einer sogenannten " privilegierten Partnerschaft" annehmen sollte, wogegen die Bundesregierung (SPD/Grüne) und auch die FDP einen Beitritt der Türkei eher positiv sehen. Da die Türkei aber einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gemäß Art 49 EUV gestellt hat und diese Bestimmung, die das Beitrittsprocedere regelt, nur den Beitritt oder im Fall des Scheiterns der Verhandlungen den Nichtbeitritt kennt, ist eine privilegierte Partnerschaft für die Türkei europarechtlich nicht möglich. Ansonsten hätte die Türkei eine Assoziation gemäß Art 310 EGV beantragen müssen. Auch deshalb konnten sich die 25 EU-Staatschefs am 17. Dezember 2004 auf "offenere" Verhandlungsziele nicht restlos einigen.
Die Beitrittsverhandlungen werden am 3. Oktober 2005 beginnen. Nach Aussagen des EDU-Koordinators Wolfgang Schüssel (Österreich) wurden in die Vereinbarungen zusätzliche "Sicherheitsnetze" eingebaut, um bei Themen wie Arbeitsmarkt, Landwirtschaft oder EU-internen Beitrittshürden andere Lösungen finden zu können.
Im September 2004 waren laut einer Emnid-Umfrage 34 Prozent der Deutschen für einen Beitritt der Türkei, aber 57 % dagegen. In anderen EU-Ländern (z.B. Frankreich) sind die Meinungen noch ausgeprägter. Derzeit wären positive Voten der Bevölkerung nur in wenigen Staaten zu erwarten. Ein Beitritt der Türkei zur EU wird frühestens im Jahre 2015 erfolgen (nach Erstellen der 7. Finanzvorschau ab 2014) realistisch ist eine Mitgliedschaft der Türkei aber erst um 2020.
Siehe auch: Studie über die EU-Kompatibilität der Türkei der Stiftung für Wissenschaft und Politik
Balkanländer
Mazedonien hat am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden. Mit weiteren Schritten in Richtung einer Aufnahme ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Mazedonien wird vermutlich erst seine Streitigkeiten mit Griechenland lösen oder zumindest reduzieren müssen, bevor die Beitrittsgespräche beginnen können. Das Land steht zudem einem Problem bezüglich der Albaner gegenüber, das dem Serbiens ähnlich ist.
Die Staaten Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro könnten der EU vor 2020 beitreten, wenn ihre ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesen Ländern befürworten viele Politiker den Beitritt. Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des früheren Jugoslawien als das nächste große Ziel in der EU-Erweiterung festgelegt.
Das selbe Ziel wurde auch für Albanien ausgegeben, mit dem die EU bereits ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat.
Osteuropa und Kaukasien
Es wird allgemein angenommen, dass Russland der Union zumindest in den kommenden Jahrzehnten nicht beitreten wird, da alleine schon seine Größe das Gleichgewicht in der Union ernsthaft beeinträchtigen dürfte. Weißrussland und Moldawien, die eng mit Russland verbunden sind, dürften ebenfalls für einige Jahrzehnte außen vor bleiben. Bei der Ukraine (siehe oben) wird ein allfälliger Beitritt in 1-2 Jahrzehnten für möglich gehalten.
Von den Kaukasus-Republiken Armenien, Aserbaidschan und Georgien, die wegen ihrer Europarat-Mitgliedschaft als europäische Staaten angesehen werden können, ist bei Georgien die angestrebte EU-Mitgliedschaft bekannt; von Armenien und Aserbaidschan liegen keine diesbezüglichen Angaben vor.
Gründe für die Erweiterung der Europäischen Union
Auch für die Aufnahme gibt es neben den wirtschaftlichen Gründen - die neuen Staaten sind für die alten Mitgliedsländer Absatzmärkte und verfügen über Bodenschätze - noch weitere Argumente. Die EU kann so ihre internationale Bedeutung ausbauen und mit den USA oder anderen Staaten wie China konkurrieren. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Hoffnung, durch ein politisch vereintes Europa die Gefahr von Krieg für absehbare Zeit auszuschließen und eine dauerhafte Friedensordnung zu erreichen.
Neben den aktuellen Beitrittsgründen beziehungsweise den Vergrößerungsgründen die oben erwähnt werden, gibt es historische Gründe die EU immer mehr zu erweitern. Winston Churchill benannte 1946 [1] fünf Gründe. Die wichtigsten sind:
- Wunsch nach Frieden: die vereinzelten Nationalstaaten konnten vor 1945 die großen Kriege nicht verhindern.
- Wunsch nach Mobilität: freier Waren- und Personenverkehr
- Wunsch nach wirtschaftlichem Wohlstand
- größere politische und wirtschaftliche Macht des vereinten Europa
Sonstige Erweiterungen und bilaterale Abkommen
Die Schweiz hat 1992 die Mitgliedschaft beantragt und Beitrittsgespräche begonnen, die allerdings im gleichen Jahr wegen der Ablehnung der EWR-Mitgliedschaft wieder eingefroren wurden. Spätere Referenden (zuletzt am 4. März 2001) zeigten eine Mehrheit gegen die Mitgliedschaft. Allgemein wird die Angst vor dem Verlust der Neutralität und Unabhängigkeit als Hauptgrund für die Ablehnung genannt. Die Strategie der Schweizer Regierung ist es nun, enge bilaterale Vertragsbeziehungen zur EU aufzubauen, beispielsweise bezüglich der Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern und Reisenden. Weiterhin wird ein Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen angestrebt.
Sowohl Island wie auch Norwegen beraten derzeit über Anträge die für 2007, nach den jeweiligen Parlamentswahlen,geplant sind,da die bisherigen Gründe gegen den Beitritt,die Furcht vor dem Verlust der Kontrolle über die Fischreserven in ihren Hoheitsgewässern, der Erkenntnis der zunehmenden politischen Isoliertheit in Europa weichen. Während Norwegen zweimal die Mitgliedschaft anstrebte (und die Bevölkerung in beiden Referenden 1972 und 1994 mit 'Nein' stimmte), hat Island diesen Versuch noch nicht unternommen. Norwegen und Island sind Mitglieder des Schengener Abkommens. Beide Staaten sind ebenfalls Mitglied des EWR und genießen damit wirtschaftspolitisch viele Ähnlichkeiten mit EU-Staaten.
Liechtenstein ist (wie Norwegen und Island) Mitglied des EWR. Ein EU-Beitritt könnte in Frage kommen, wenn die Schweiz, mit der Liechtenstein eine Zollunion hat, ihrerseits beitritt.
Für die sehr kleinen Staaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt ist eine Mitgliedschaft unwahrscheinlich, da ihre bloße Existenz als unabhängige Staaten an besonderen (wirtschafts)politischen Bedingungen hängt, die mit der Mitgliedschaft in der EU unvereinbar wären.
Tunesien trat 1995 in ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union ein, welches vorsieht, Zölle und andere Handelshindernisse in den Jahren 1998 bis 2008 abzubauen. Schritte darüber hinaus sind allerdings nicht geplant.
Marokko hat mehrfach die Mitgliedschaft in der Union beantragt. Diese Anträge wurden aber jeweils abgelehnt, da Marokko nicht als europäisches Land betrachtet wird. Selbst wenn man dieses Hindernis ignorierte, würden andere Faktoren wie die sich noch entwickelnde Wirtschaft und ungelöste Grenzstreitigkeiten mit einigen Nachbarn die Aufnahme von Beitrittsgesprächen verhindern.
Die Regierung von Israel hat mehrfach angedeutet, dass die Beantragung einer EU-Mitgliedschaft in Frage käme. Es ist vor dem Hintergrund der Instabilität im Nahen Osten unbekannt, ob Beitrittsverhandlungen beginnen werden. Stärker noch als im Fall der Türkei könnte der Fakt, dass Israel geographisch ausschließlich in Asien liegt, die Mitgliedschaft Israels in der EU ausschließen.
Siehe auch: Portal Europäische Union, Geschichte der Europäischen Union
Weblinks
- Europäische Union - Tätigkeitsbereiche - Erweiterung (Übersichtsseite)
- Europäische Kommission: Nächste Erweiterung
- Ausländerrecht-Portal von Praktikern
- Informationen zum Deutschen Aufenthaltsrecht
- Frankfurter Rundschau: Dossier "Die EU-Erweiterung"
- Public Affairs in Brüssel - Neues Spiel altes Glück ?, Public Affairs nach der EU-Osterweiterung, in: "Politik & Kommunikation", Ausg. 21, Nov. 2004
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