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Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen

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Die Trennung von Kirche und Staat bezeichnet die Trennung staatlicher und kirchlicher Organisationen per Gesetz.

Verfassungsrechtliche Lage in Deutschland

Die Trennung von Kirche und Staat wurde in Deutschland nach Ende des Ersten Weltkrieges 1919 eingeführt. Juristen sehen hier eine hinkende Trennung oder auch eine harmonische Trennung. Rechtliche Grundlage ist Artikel 140 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit den Artikeln 136 bis 139 Weimarer Reichsverfassung (WRV).

In Deutschland ist das Verhältnis von Kirche und Staat partnerschaftlich. Es gibt Konkordate und Staatskirchenverträge. Der Staat zieht die Kirchensteuern als Mitgliedsbeiträge im Auftrag der Kirchen gegen Kostenersatz ein, in manchen Gerichtssälen hängen Kreuze, christliche Feiertage sind auf Grund der Verfassung geschützt, christliche Kindergärten und Schulen (etwa 10 % sind in kirchlicher Trägerschaft) werden vom Staat im Rahmen der Grundversorgung gefördert, es gibt Religionsunterricht auch an staatlichen Schulen, und so weiter. Gottesdienste an staatlichen Feiertagen wie dem Tag der deutschen Einheit sind denkbar, Staatsakte an religiösen Feiertagen dagegen nicht üblich.

Ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland ist jedoch, dass der Staat die Religionen organisatorisch einbinden, ihnen aber nicht ihre Inhalte vorschreiben kann. Daher kommt es zu kontroversen Debatten, wenn einige dieses Prinzip verletzt sehen, etwa im brandenburgischen Lebenskunde-Ethik-Religion-Unterricht oder im Falle eines evtl. einzuführenden islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen.

Religiöse Symbole im öffentlichen Raum sind zulässig; im staatlichen Raum werden sie mit der Verbreitung außerchristlicher Bekenntnisse zunehmend kritisch beurteilt, wie einerseits der Kruzifixstreit, andererseits der so genannte Kopftuchstreit belegt.

In Deutschland ist die positive und negative Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt.

Lage in anderen Ländern

Frankreich und die Türkei sind laizistische Staaten, in denen religiöse Symbole im öffentlichen Raum nicht zulässig sind. In der Türkei sollte man jedoch eher von einer "Unterordnung der Religion unter den Staat" als von einer Trennung sprechen, da die Imame vom Staat ausgebildet werden und dieser durch das "Ministerium für Religiöse Angelegenheiten" auch enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit macht.

In den USA ist einerseits die strikte Trennung von Staat und Kirche im ersten Verfassungszusatz (First Amendment) festgeschrieben, es gibt keinen Religionsunterricht in staatlichen Schulen und keine staatliche finanzielle Unterstützung oder gar Steuereintreibung für Kirchen oder religiöse Privatschulen, und Weihnachten ist dort der einzige staatliche Feiertag mit christlichem Ursprung. Andererseits geben sich die Politiker dort viel eher als in Europa betont religiös.

Siehe auch