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Wikipedia:Löschantrag entfernen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Juni 2008 um 22:25 Uhr durch Hans Koberger (Diskussion | Beiträge) (Anlässe: Fall 4 hinzugefügt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Abkürzung: WP:LAE, WP:LE

Diese Seite erklärt, unter welchen Bedingungen ein Löschantrag – vom Antragsteller oder auch jedem anderen Benutzer – entfernt und auf den Löschkandidaten vorzeitig als erledigt markiert werden kann.

Über Löschanträge wird auf einer Seite der Wikipedia:Löschkandidaten eine sieben Tage dauernde Diskussion geführt; danach entscheidet normalerweise ein Administrator anhand der vorgebrachten Argumente, ob der Artikel gelöscht wird (siehe Wikipedia:Löschregeln). Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass es Fälle gibt, in denen es sinnvoll oder geboten ist, die Löschdebatte zu einem Artikel bereits vorher zu beenden. Andererseits kann eine fortdauerende Löschdiskussion auch zur deutlichen Verbesserung des Artikels führen und die vorzeitige Beendigung kontraproduktiv sein.

Anlässe

  • Fall 1: Die Begründung des Löschantrags trifft eindeutig nicht oder nicht mehr zu. Dieser Fall kann etwa eintreten, wenn der Artikel zwischenzeitlich entscheidend verbessert wurde oder sich eine deutlich überwiegende Anzahl Diskutanten mit gewichtigen Argumenten gegen eine Löschung ausspricht.
  • Fall 2: Der Löschantrag war nicht hinreichend begründet. Das ist der Fall
    • a) wenn die Begründung für den Löschantrag nicht angegeben wird oder unzureichend ist (z. B. „Der Artikel ist Mist“ oder „Der Artikel ist unstrukturiert“ ),
    • b) es um Relevanzkriterien geht, beispielsweise bei einer bedeutenden Person oder Ereignis, welches dem Antragsteller nicht bekannt war, oder bei einer Personengruppe, deren grundsätzliche enzyklopädische Relevanz bereits ausdiskutiert wurde (vgl. Themendiskussion) oder
    • c) bei offenkundigen Scherzanträgen, die z. B. für exzellente Artikel gestellt werden. Solche Löschanträge können ohne weitere Diskussion entfernt werden.
  • Fall 3: Die Löschung eines Artikels wurde bereits diskutiert und per Administratorentscheidung abgelehnt. Damit ist entsprechend unseren Löschregeln eine erneute Diskussion grundsätzlich überflüssig, sofern es keine neuen Argumente für einen Löschantrag gibt.
  • Fall 4: Der Löschantrag für einen neuen Artikel, wurde innerhalb der, in den Löschregeln (Grundsätze Punkt 1.) vorgesehen, Schutzfrist von fünfzehn Minuten gestellt.

Vorgehensweise

  • In den o. a. Fällen kann, ja sollte die Löschwarnung (genauer gesagt: Der Hinweis, dass ein Löschantrag gestellt wurde) aus dem entsprechenden Artikel entfernt werden. Dies sollte allerdings unbedingt in der Löschdiskussion vermerkt und kurz begründet werden. Dieses Verfahren bedeutet keineswegs ein Beenden der Löschdiskussion im Sinne eines „Abwürgens“, sondern dient dem effizienteren Arbeiten.
  • Sollte allerdings ein anderer Benutzer mit der Entscheidung, den Antragstext aus dem Artikel zu entfernen, nicht einverstanden sein, ist er berechtigt ihn auch wieder einzufügen; allerdings sollte er dafür gute Gründe haben und diese in der Löschdiskussion auch darstellen. In diesem Fall sollte der Text nicht wieder sofort entfernt werden, die Angelegenheit ist dann auszudiskutieren. Keinesfalls sollte ein Einfügen oder Entfernen als Teil der Löschdiskussion missbraucht werden.
  • Dieses Verfahren hat nichts mit den Administrator-Rechten zu tun. Jeder Benutzer, der hier ernsthaft mitarbeitet und genug Erfahrung besitzt, um die obigen Fälle erkennen und einordnen zu können, ist dazu in der Lage; in Zweifelsfällen sollte der Löschantrag im Artikel bleiben und die Entscheidung dem abarbeitenden Admin überlassen werden.
  • Die Entfernung des Löschantrags kann auf der Diskussionsseite des betroffenen Artikels durch die Vorlage:Löschantrag entfernt kenntlich gemacht werden. Die Argumente der Löschdiskussionen können für spätere Bearbeitungen oder vor Stellung neuer Löschanträge nützlich sein.

Gründe

Diese Vorgehensweise hat Gründe und bietet Vorteile, auch für Löschantragsteller.

  • Grund 1: Autoren, speziell neue Autoren, könnten durch ungerechtfertigte Löschhinweise in ihren Artikeln unnötigerweise abgeschreckt und vergrault werden (Fall 2). Als Beispiel sei hier die Affäre Hassenstein erwähnt.
  • Grund 2: Löschantragsteller werden oft grundlos angegriffen, wenn der entsprechende Artikel zwischenzeitlich signifikant erweitert oder verbessert wurde und andere Benutzer, die dessen Versionsgeschichte nicht beachtet haben, dort (immer noch) einen Löschantrag entdecken (Fall 1).