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Tarifvertrag

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Der Tarifvertrag ist ein Vertrag in Schriftform, abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien. Dies sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften andererseits.

In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt. Er enthält Rechtsnormen über den Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie auch betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Die Vertragsparteien sind unmittelbar an den Tarifvertrag gebunden. In Deutschland dürfen weder Arbeitgeber noch ArbeitnehmerInnen zuungunsten des Beschäftigten von der Tarifnorm abweichen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist (siehe Öffnungsklausel und Unabdingbarkeit).

Tarifvertragsarten sind: