Liste der Wappen im Salzlandkreis
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Diese Liste erfasst die Wappen der Städte und Gemeinden des Salzlandkreises in Sachsen-Anhalt (Deutschland) sowie Wappen von Verwaltungsgemeinschaften und Ortsteilen, so sie momentan vorliegen.
Die Orte sind alphabetisch geordnet.
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Wappen des Salzlandkreises
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Der Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt
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Der Salzlandkreis in Deutschland
Städte und Gemeinden
Folgende Gemeinden führen kein Wappen:
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Stadt
Alsleben (Saale)<ref>Alsleben (Saale): „In Silber drei (2: 1) schneckenförmig gewundene rote Aale.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1) -
Gemeinde
Amesdorf<ref>Amesdorf: „In Blau zwei goldene schräglinke Balken.“ -
Stadt
Aschersleben -
Gemeinde
Baalberge -
Stadt
Barby (Elbe) -
Kreisstadt
Bernburg (Saale)<ref>Bernburg (Saale): „In Silber eine rote Burg mit schwarzgefugter Zinnenmauer, offener Rundbogentoröffnung sowie zwei gezinnten Türmen mit golden beknauften blauen Spitzdächern und je drei (2:1) schwarzen Fensteröffnungen, die untere Öffnung rund. In der Toröffnung ein Wappenschild: gespalten, vorn in Silber ein roter Adler am Spalt, hinten von Schwarz und Gold neunmal geteilt, schräg belegt mit einem grünen Rautenkranz. Zwischen den Türmen auf den Mauerzinnen ein rot gefütterter silberner Spangenhelm - die Spangen golden - mit goldener Krone; die Helmdecken rechts rot/silber, links schwarz/golden. Aus der Krone aufsteigend zwei bekleidete übereck von Schwarz und Gold quadrierte, sich kreuzende Menschenarme, in den Händen grüne Pfauenfedern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1) -
Gemeinde
Biendorf -
Gemeinde
Bördeland<ref>Bördeland: „Wappen geviert, 1 und 4 in Rot eine goldene Getreidegarbe, 2 und 3 in Silber ein schwarzes Bergmannsgezähe.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.1) -
Gemeinde
Borne<ref>Borne: „In Gold ein schwarzer Springbrunnen mit je einem Knauf am Sockel sowie an der Spitze und einem blau ausgefüllten Brunnenoval mit herausragendem blauen Steigrohr. Dem Knauf an der Spitze entspringt eine Fontäne aus blauen Wasserstrahlen.“ -
Stadt
Calbe (Saale)<ref>Calbe (Saale): „In Blau eine silberne Burg mit gezinnter, schwarz gefugter Mauer und zwei durch einen Wehrgang verbundenen spitzbedachten und beknauften Türmen mit je einer schwarzen Rundbogenfensteröffnung; der Wehrgang mit an den Giebeln beknauften Walmdach, in der Mitte bekrönt mit einem beknauften Türmchen (Laterne) mit drei schwarzen Rundbogenfensteröffnungen. Zwischen den Türmen in Gold ein auf den Mauerzinnen stehendes, hersehendes rotes Kalb mit schwarzen Hufen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1) -
Gemeinde
Cörmigk -
Gemeinde
Edlau -
Stadt
Egeln<ref>Egeln: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer und zwei spitzbedachten golden beknauften Türmen, geöffnetem goldenen Tor mit hochgezogenem Fallgatter, zwischen den Türmen schwebend ein Schild, darin in Blau ein aufgerichteter rotbezungter goldener Löwe.“ -
Gemeinde
Etgersleben<ref>Etgersleben: „In Blau ein silberner Pelikan mit ausgebreiteten Schwingen auf schwarzem Nest, sich die Brust ritzend und mit seinem Blut seine drei Jungen nährend.“ -
Gemeinde
Förderstedt<ref>Förderstedt: „Im Rot über Silber geteilten Schild, der oben links von einem gekreuzten silbernen Bergmannsgezähe begleitete heilige Mauritius mit einer Rüstung in verwechselten Tinkturen, golden nimbiert, gegürtet und gespornt, in der rechten Hand eine bewimpelte Lanze in verwechselten Tinkturen mit goldener Spitze haltend, die Linke gestützt auf einen das goldene Schwert im Gürtel bis zum Griff verdeckenden roten Schild mit silbernen Tatzenkreuz.“ -
Gemeinde
Friedrichsaue -
Gemeinde
Frose -
Gemeinde
Gatersleben -
Gemeinde
Gerbitz -
Gemeinde
Gerlebogk -
Gemeinde
Giersleben -
Gemeinde
Glinde -
Gemeinde
Gröna -
Gemeinde
Groß Rosenburg -
Gemeinde
Groß Schierstedt -
Stadt
Güsten -
Gemeinde
Hakeborn<ref>Hakeborn: „In Blau ein achtstrahliger goldener Stern.“ -
Stadt
Hecklingen -
Stadt
Hoym -
Gemeinde
Ilberstedt -
Stadt
Könnern -
Gemeinde
Latdorf -
Gemeinde
Nachterstedt -
Gemeinde
Neugattersleben -
Gemeinde
Neu Königsaue -
Gemeinde
Neundorf (Anhalt)<ref>Neundorf (Anhalt): „Viermal von Grün und Silber linksgeschrägter Schild, belegt mit einem schwarzen, silbergefugten Turm mit drei Zinnen und offenem Tor.“ -
Stadt
Nienburg (Saale) -
Gemeinde
Peißen -
Gemeinde
Plötzkau -
Gemeinde
Plötzky -
Gemeinde
Pobzig -
Gemeinde
Poley -
Gemeinde
Pretzien<ref>Pretzien: „In Blau über einem durch silbernem Wellenleistenstab abgeteilten, erhöhten grünen Schildfuß ein silberner Anker mit Seil, belegt mit Hammer und Schlegel, die von dem Seil umschlungen werden, unten ein silberner Pflug.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.1) -
Gemeinde
Preußlitz -
Gemeinde
Schackenthal -
Gemeinde
Schackstedt -
Gemeinde
Schadeleben -
Stadt
Schönebeck (Elbe)<ref>Schönebeck (Elbe): „Geteilt und halbgespalten von Silber, Rot und Silber; oben eine gezinnte rote Burg mit zwei spitzbedachten Seitentürmen und fähnchenbesteckter niederer Kuppel, im geöffneten goldenen begatterten Tor ein goldenes S; rechts unten im damaszierten Feld ein mit drei goldenen Bändern umwundenes silbernes "Stück Salz" in goldenem Stutzkorb; links unten auf grünem Dreiberg ein rot gekleideter goldgekrönter König auf einem mit Tierköpfen verzierten goldenen Thron, in der Rechten ein goldenes Zepter, beiderseits des Throns je eine hohe grüne Staude.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1) -
Stadt
Staßfurt<ref>Staßfurt: „Im von Rot und Silber geteiltem Schild der heilige Johannes der Täufer im goldenen Gewand, mit der Rechten auf das auf dem linken Arm getragene mit der Kreuzesfahne versehene Gotteslamm weisend.“ -
Gemeinde
Tarthun<ref>Tarthun: „In Gold ein Taubenturm mit blauem Pfeiler, silbernem Fachwerkhäuschen mit schwarzen Balken und Stützbögen und blauem Zeltdach, bekrönt von einer gestielten blazen Kugel.“ -
Gemeinde
Unseburg<ref>Unseburg: „In Rot eine silberne Burg mit zwei gezinnten Türmen und gezinnten Seitenmauern und schwarzen Tor- und Fensterfüllungen über blauem Schildfuß mit schwarzen Wellenlinien.“ -
Gemeinde
Wedlitz -
Gemeinde
Westdorf -
Gemeinde
Westeregeln<ref>Westeregeln: „Geviert. Feld 1 und 4: von Rot und Silber dreimal schräglinks geteilt; Feld 2: in Schwarz gekreuzte silberne Berghämmer; Feld 3: in Schwarz eine silberne Pflugschar.“ -
Gemeinde
Wiendorf -
Gemeinde
Wohlsdorf -
Gemeinde
Wolmirsleben
Ortsteilwappen
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Gemeinde Bördeland,
Ortsteil Biere<ref>Biere: „In der Mitte längs geteilt. Vorn in Silber drei rote Rosen mit goldenem Bart und Butzen, hinten leeres blaues Feld.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1) -
Gemeinde Förderstedt, Ortsteil Brumby
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Stadt Hecklingen, Ortsteil Cochstedt
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Gemeinde Bördeland,
Ortsteil Eggersdorf -
Gemeinde Bördeland,
Ortsteil Eickendorf<ref>Eickendorf: „In Gold eine schwarze bewurzelte Eiche mit silbernen Eicheln.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1) -
Gemeinde Förderstedt, Ortsteil Glöthe
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Gemeinde Bördeland,
Ortsteil Großmühlingen<ref>Großmühlingen: „In Blau ein linkssehender silberner Adler mit goldene Bewehrung und roter Zunge.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1) -
Stadt Staßfurt,
Ortsteil Hohenerxleben<ref>Hohenerxleben: „In Silber ein blauer Wellenschrägbalken beseitet oben von einem grünen Kleeblatt unten von einem gestürzten schwarzen Fisch.“ -
Gemeinde Bördeland,
Ortsteil Kleinmühlingen -
Stadt Staßfurt,
Ortsteil Löderburg<ref>Löderburg: „In ein Mann im goldenen langen Kittel und Hut, in der Rechten drei goldene Ähren, in der Linken einen goldenen Fisch haltend.“ -
Stadt Staßfurt,
Ortsteil Rathmannsdorf<ref>Rathmannsdorf: „Geteilt von Silber über Rot. Oben ein grünes rotbedachtes Tor mit je einem Torhäuschen an den Seiten, unten drei silberne Pflugschare schrägbalkenweise.“ -
Stadt Hecklingen, Ortsteil Schneidlingen
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Gemeinde Bördeland,
Ortsteil Welsleben -
Gemeinde Bördeland,
Ortsteil Zens
Wappen der ehemaligen Landkreise
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Wappen des Landkreises Aschersleben-Staßfurt
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Wappen des Landkreises Bernburg<ref>Landkreis Bernbzrg: „In Silber ein schreitender schwarzer Bär mit silbernen Halsband und roter heraushängender Zunge auf einer schrägrechts aufsteigenden roten, schwarz gefugten Zinnenmauer mit geschlossenem Tor, das links schwarze Türbeschläge und rechts ein schwarzes Schloss enthält.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
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Wappen des Landkreises Schönebeck<ref>Landkreis Schönebeck: „In Rot über einer fünfmal blau gewellten silbernen Deichsel eine silberne zinnenbewehrte Burgmauer, dahinter aufragend drei silberne zinnenbewehrte Türme, der mittlere Turm erhöht.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
Blasonierungen