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Familien-AG

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Als Familien-AG (auch: Wir-AG) wird in Deutschland eine durch die Bundesagentur für Arbeit (vormals: Arbeitsamt, Bundesanstalt für Arbeit) bezuschusste Existenzgründung bezeichnet. Die Zuschüsse werden seit dem 1. Januar 2003 - zunächst bis zum 31. Dezember 2005 (Antragstellung) befristet - insbesondere die Gründung von Kleinunternehmen mit einem maximalen Jahresarbeitseinkommen (= Gewinn vor Steuern) von 25.000,00 € gewährt. Für die Familien-AG gelten die Regelungen der Ich-AG; im Gegensatz dazu sind aber mehrere Personen einer Familie (Recht) beteiligt.