Portal:Wirtschaft/Einführende Artikel
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Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Wie ihre Schwesterdisziplin, die Volkswirtschaftslehre, gründet die BWL auf der Tatsache, dass Güter grundsätzlich knapp sind und dementsprechend einen ökonomischen Umgang erfordern. Im Unterschied zur abstrakteren Volkswirtschaftslehre nimmt die Betriebswirtschaftslehre dabei die Perspektive von einzelnen Betrieben ein. Ziele sind dabei nicht nur die Beschreibung und Erklärung, sondern auch die konkrete Unterstützung der Entscheidungsprozesse in Unternehmungen.
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Volkswirtschaftslehre (VWL)

Die Volkswirtschaftslehre basiert ebenfalls auf der Knappheit von Ressourcen (Güter und Produktionsfaktoren), die der Bedürfnisbefriedigung der Wirtschaftssubjekte dienen, und untersucht die Zusammenhänge und Prozesse bei der Allokation (Zuordnung) dieser Ressourcen. Dieses Spannungsfeld modelliert die VWL sowohl einzelwirtschaftlich (Mikroökonomie) als auch gesamtwirtschaftlich (Makroökonomie). Die VWL versucht Gesetzmäßigkeiten zu finden und daraus Handlungsempfehlungen für die Wirtschaftspolitik abzuleiten.
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Die Wirtschaftsinformatik ist die Wissenschaft von Entwurf, Entwicklung und Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen in Unternehmen in Wirtschaft und Öffentlicher Verwaltung (siehe Informationssystem). Sie hat als interdisziplinäre Disziplin ihre Wurzeln in den Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Betriebswirtschaftslehre, und der Informatik.
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Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
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