Elektroschockpistole


Eine Elektroschockpistole ist eine pistolenähnliche Waffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene Projektile gegen den Körper der Zielperson schießt und danach, je nach Bauart, nur während der Betätigung des Abzugshebels (Stinger) oder etwa fünf Sekunden lang (Air Taser) kurze Elektroschocks von etwa 17.500 bis 50.000 Volt (Leerlaufspannung) durch die mit den Projektilen verbundenen Drähte schickt. Im Zusammenhang mit der Bewertung des regelmäßigen Berichts Portugals zur nationalen Umsetzung der UN-Antifolterkonvention hat der UN-Ausschuss gegen Folter in einer im November 2007 herausgegebenen Presseerklärung seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Einsatz des Modells TaserX26 eine Form der Folter sei.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Taser durften in Deutschland bis 01. April 2008 zwar ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, jedoch wurde zum Führen dieser Waffen (mit Kartusche) ein (großer) Waffenschein benötigt. Seit 1. April 2008 unterliegt ein Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 1, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz- Elektroimpulsgerät ist seitdem bei Strafe verboten. Selbst der in vielen Ländern als Zubehör erhältliche Laserzielmarkierer darf in Deutschland von Privatpersonen nicht besessen werden (Anlage 1 Nr. 4.1 zu § 1 Abs. 4 WaffG).
Bei Distanz- Elektroimpulsgeräten der Fa. Taser International Inc. handelt es sich technisch gesehen um Druckluftwaffen, während die Modelle der Firma Stinger Feuerwaffen sind.
Die bekanntesten Modelle sind zurzeit die Modelle Taser der Firmen Taserton und Taser International und Stinger. Einfachere Modelle, getarnt als Taschenlampe, sind schon seit den 1970er Jahren in Gebrauch. Der Name „Taser“ stammt als Akronym von Thomas A. Swift’s Electric Rifle aus dem Buch Tom Swift and His Electric Rifle (Victor Appleton, 1911).
Funktionsprinzip
Distanzmodus
Im Distanzmodus (bei Distanz-Elektroimpuls-Waffen) werden aus einer Kartusche zwei Projektile abgefeuert, die eine Geschwindigkeit von etwa 50 m/s erreichen. An den zwei Projektilen sind isolierte Drähte angebracht, die die elektrischen Impulse der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson übertragen. Die Projektile sind mit Nadeln versehen, Treibmittel ist beim Taser von Taser International Druckgas, beim Taser von Taserton und beim Stinger Schießpulver. Die Projektile werden nicht parallel verschossen, damit sie mit einem höheren Abstand auf der Körperoberfläche einschlagen. Die Nadeln sind mit Widerhaken, ähnlich einem Angelhaken, versehen und sollen möglichst im hautnahen Körpergewebe des Opfers stecken bleiben.
Der entstehende Elektroschock soll das sensorische und motorische Nervensystem der Zielperson lähmen und sie bewegungsunfähig machen. Die Muskulatur der getroffenen Person soll laut Herstellerangaben sofort paralysiert und für etwa eine Minute außer Gefecht gesetzt werden. Im Tierversuch an Schweinen konnten diese Angaben allerdings nicht bestätigt werden. Die Wirkung ist in der Praxis von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Wo dringen die Nadelelektroden in den Körper ein? Es können unabhängig von den elektrischen Impulsen Organe wie Augen oder nahe der Körperoberfläche gelegene Arterien verletzt werden. Welche Nerven und Muskeln liegen im Strompfad?
- Welchen Abstand haben die Nadeln? Je größer der Abstand ist, desto größer ist der Strompfad, desto mehr Nerven und Muskeln sind betroffen, damit steigt die Wirkung. Es ist aber noch nicht geklärt, ob Elektroschockwaffen die Nervenfasern, die Muskeln, die Übergänge von den Nervenfasern zu den Muskeln oder eine Kombination dieser drei beeinflussen.
- Wie ist der Zustand der Hautoberfläche und wie weit und an welchen Punkten dringen die Nadelelektroden ein? Diese Parameter legen die Grundlage für den Körperwiderstand, der grob zwischen 50 und 10.000 Ω (nach anderen Quellen bis 300.000 Ω) liegen kann.
- Wird die Kleidung durchschlagen und dringen die Nadelelektroden in den Körper ein oder wird der Elektroschock nur über eine Funkenentladung auf den Körper übertragen?
- Ist die angegriffene Person auf eine Attacke mit Elektroschocks vorbereitet und trainiert? Kann sie den „Schockzustand“ durchbrechen und gezielt weiterhandeln?
- Ist die angegriffene Person bezüglich des Herz-Kreislauf-Systems gesundheitlich vorbelastet, trägt sie implantierte Elektrotherapiegeräte wie Herzschrittmacher? Grundsätzlich ist ein Strompfad, der die Herzregion einschließt, als potenziell gefährlich anzusehen.
Die Stromstärke der Impulse erreicht bei modernen Modellen Spitzenwerte von bis zu 14 Ampere (bei einer Pulsweite von 20.000 ns über einer Last von 1.000 Ω), die abgegebene Ladung beträgt bis zu 0,15 mC, damit befindet sich der Impuls innerhalb der normativen Grenzen, innerhalb derer kein Herzkammerflimmern ausgelöst werden soll. Tatsächlich ist es wissenschaftlich noch nicht geklärt, ob die gängigen Elektroschockpistolen Herzrhythmusstörungen oder Herzkammerflimmern auslösen können.
Die Elektroschockpistole gehört zu den Elektroimpulswaffen. Die Reichweite beträgt bis zu etwa 10 m, die Kapsel durchdringt Kleidung bis zu einer Stärke von 5 cm (Herstellerangabe Stinger Systems).
Eine Elektroschockpistole kann mit der eingeführten Kartusche nur einmal abgefeuert werden. Jedoch kann ein Gegner, welcher einmal getroffen wurde, mehrmals unter Strom gesetzt werden. Es muss dafür nur entsprechend der Abzug betätigt werden. Die verbrauchte Kartusche kann durch seitliches Drücken der Drucktasten nach vorne weggezogen werden und innerhalb weniger Sekunden durch eine neue ersetzt werden.
Kontaktmodus
Im Kontaktmodus wird der Taser im Körperkontakt mit der Zielperson zum Zufügen von Schmerzen eingesetzt und zielt auf Willfährigkeit zur Schmerzvermeidung und nicht auf Bewegungsunfähigkeit wie im Distanzmodus ab. Die Gegner können mittels der Elektroden an der Pistole oder der verbrauchten Kartusche oder durch leitenden Körperkontakt über einen kurzen Strompfad Elektroschocks ausgesetzt werden.
Visierung
Eine Elektroschockpistole ist entweder mit einem konventionellen Visier oder mit einem Laservisier ausgerüstet.
Verwendung
Die Waffen sollen verwendet werden, um Angreifer, Randalierer, fliehende oder mit Suizid drohende Personen kurz durch Versagen der Kontrolle über die Muskeln und Schmerz handlungsunfähig zu machen.
Durch die Verwendung einer „nicht-tödlichen Waffe“ sollen Schäden beim Opfer vermieden werden. Elektroschockpistolen stellen eine Eskalationsstufe unter den eigentlichen Schusswaffen mit geringerem Todesrisiko bereit.
Die Waffe dient auch dem Selbstschutz der Polizeivollzugsbeamten.
Weil Elektroschockpistolen dem Opfer große Schmerzen bereiten und dabei vergleichsweise geringe (bleibende) physische Schäden anrichten, eignen sie sich besonders gut, um ein Opfer zu quälen, ohne dass dieses es ohne weiteres (über körperliche Schäden) nachweisen kann („weiße Folter“). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorgehen erfolgreich strafrechtlich verfolgt wird, ist dementsprechend gering. Die Neigung derjenigen, die im Besitz einer solchen Elektroschock-Waffe sind, diese ohne Not anzuwenden, ist aus diesem Grund hoch anzusetzen. [1] Um diesem Vorwurf zu begegnen, besitzen behördlich benutzte Elektroschockpistolen Einrichtungen, die den Verwender identifizieren sollen, zum Beispiel in Form von mit Seriennummer versehenem Konfetti, das mit den Projektilen verschossen wird, oder von Videokameras, die mit dem Entsichern der Waffe aktiv werden. Weiterhin lassen sich Einsatzparameter über eine Computerschnittstelle der Waffe auslesen.
Elektroschockpistolen sind derzeit fast ausschließlich im Besitz von Polizisten.
Wirkung
Tödliche Wirkung
Die Elektroschockpistole wird als nicht-tödliche Waffe verkauft, ihre Herstellerfirma wirbt mit dem Spruch „saving lives every day“ („jeden Tag Leben retten“). In den USA sind jedoch allein seit 2003 knapp 300 Menschen während oder nach dem Einsatz der Waffe getötet worden.[2], [3] Die Pistole konnte selten als unmittelbare Ursache der Todesfälle sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Nach Vorfällen mit Todesfolge wurden meistens keine eingehenden forensischen Untersuchungen, sondern eher statistische Auswertungen vorgenommen. Korrekt ist die Elektroschockpistole eher als wenig tödliche Waffe („less lethal weapon“) zu bezeichnen. Stinger Systems kennzeichnet das Konkurrenzprodukt mit beiden Formulierungen.
In Kanada, wo die Waffen ausschließlich Polizeikräften zugänglich sind, wurden zwischen Juli 2003 und November 2007 18 Todesfälle registriert. Am 14. Oktober 2007 kam der polnische Immigrant Robert Dziekański in Vancouver (Kanada) durch Tasergebrauch ums Leben. Die Aktion der kanadischen Polizei wurde auf einem zeitweise beschlagnahmten Privatvideo festgehalten. Das Video löste weltweite Kritik aus, da die vier kanadischen Polizisten, die ihn für russischsprachig hielten, den unbewaffneten Mann 27 Sekunden nach erster Ansprache ohne irgendeine Notwendigkeit mit einem Taser beschossen hatten, um ihn unmittelbar danach, schmerzerfüllt schreiend am Boden liegend, mit weiteren Tasern zu beschießen. Dziekański, des Englischen nicht mächtig, war zur Einreise zehn Stunden lang im Flughafengebäude festgehalten worden, ohne dass ein Übersetzer hinzugezogen worden war. Als er schließlich seine Mutter nicht antraf, die nach vier Stunden Wartezeit in der Fehlannahme nach Hause gefahren war, ihr Sohn sei nicht in Kanada angekommen, hatte er orientierungslos gewirkt und dabei einen Computer von einem Tisch gestoßen und einen Stuhl gegen eine Scheibe geworfen, wodurch er in das Visier der Sicherheitskräfte geraten war.
Nach diesem Zwischenfall starben bis Ende November 2007 drei weitere Personen nach dem Einsatz von Tasern durch kanadische Polizisten. Im November 2007 starben in den US-Bundesstaaten Florida, New Mexico und Maryland innerhalb einer Woche insgesamt vier Personen, gegen die die Polizei ebenfalls mit Elektroschockpistolen vorgegangen war.[4]
Weitere Wirkungen
Die Anwendung einer Elektroschockpistole bereitet dem Opfer aufgrund der durch die Nadelelektroden bedingten hohen Stromdichte und der hohen Spannung
- extreme, quälende, akute Schmerzen, (gesicherte Wirkung)
- Brandverletzungen (Strommarken),
aufgrund der Beeinflussung von Muskeln und Nerven im Strompfad
- zeitweise Lähmungen von Sekunden- bis Minuten-Dauer, (nicht gesicherte Wirkung)
- Sturzverletzungen (je nach den Umständen), insbesondere Schädelverletzungen durch Ausschalten von bei Stürzen normalerweise eingreifenden Schutzreflexen (die Probleme sind äquivalent zu Problemen bei Stürzen bei Epilepsie).
und als weitere Sekundärwirkungen
- mögliche Hyperventilation (wahrscheinlich als Folge der extremen Schmerzen und des extremen Stresses) und daraus folgende Wirkungen (siehe dort),
- Wunden bei Entfernung der Widerhaken,
- im Tierversuch eine Azidose, also Übersäuerung des Blutes. Diese Wirkung wird nach Gutachten für das U.S. Department of Justice auch für spätere Todesfälle nach dem Einsatz von Elektroschockpistolen verantwortlich gemacht.
Spätwirkungen
- unspezifische Angstzustände
- Angstzustände in sich anbahnenden ähnlichen Situationen
Die Effekte können von Person zu Person sehr unterschiedlich sein.
Elektroschockwaffen dürfen nie in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Sie können eine Explosion auslösen. Sie dürfen auch nie auf Personen abgefeuert werden, deren Kleidung mit brennbaren Flüssigkeiten oder Fetten getränkt oder verschmutzt ist (Dochteffekt).
Werdende Mütter bzw. deren ungeborenes Kind gelten beim Einsatz dieser Waffen als erhöht gefährdet.
Kritik
Kritiker wie Amnesty International befürchten eine Herabsetzung der Schwelle zur Anwendung durch die scheinbare Harmlosigkeit der Waffe und verweisen als Beleg auf entsprechende Fälle in den USA (s. Jahresbericht von AI-USA 2004[5]).
Da Elektroschockpistolen starke Schmerzen beim Opfer hervorrufen, können sie Kritikern zufolge auch zur inadäquaten Durchsetzung von Autorität von Polizisten gegenüber Zivilisten missbraucht werden. Als Beispiel wurden Fälle aus den USA zitiert, bei denen Taser im Rahmen einer normalen Fahrzeugkontrolle zur Anwendung kamen. In einem auf Video dokumentierten Fall hatte eine Frau sich bei einer Fahrzeugkontrolle geweigert, eine Zigarette zu löschen, ein Telefongespräch zu beenden und aus dem Auto zu steigen, daraufhin wendeten Polizeibeamte mehrmals den Taser auf sie an, auch als sie bereits auf dem Boden lag.[6]
Der UN-Ausschuss gegen Folter, der die Einhaltung der UN-Antifolterkonvention der Vereinten Nationen überwacht, brachte im November 2007 in einer Presseerklärung zum Bericht der portugiesischen Regierung zur nationalen Umsetzung der Konvention seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Einsatz des Modells TaserX26 eine Form von Folter sei.[7]
Weiterhin sind Elektroschockwaffen ideal zur Folter geeignet, und öffnen somit dem Missbrauch Tür und Tor. Ein Schock ist sehr schmerzhaft, aber im nachhinein nicht nachzuweisen, wenn es nicht zu bleibenden Schäden gekommen ist.
Da bis auf die USA keiner westlichen Demokratie nachweislich Folter vorgeworfen werden kann, scheint die Kritik an AI, den Schutz der Täter vor den Schutz der Opfer, bzw. die Unversehrtheit staatlicher Sicherheitsorgane zu stellen berechtigt, insbesondre da der Gebrauch der klassischen Alternative, eine Schusswaffe langfristigere gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann.
Einführung
Deutschland
In Hamburg verabschiedete der CDU-Senat unter Bürgermeister Ole von Beust und Innensenator Udo Nagel im Juni 2005 ein neues Polizeigesetz, das unter anderem auch die Einführung von Taser-Waffen vorsieht. Nach der Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes am 14. Dezember 2005 sind nach Art. 61 neben Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole und Handgranate auch „Elektroimpulsgeräte und vergleichbare Waffen“ als Waffen der bayerischen Polizei zulässig. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) hat 2006 empfohlen, dass die Polizei-Spezialeinsatzkommandos aller Bundesländer den Taser anschaffen.
Schweiz
Am 26. Juli 2003 wurde vom Schweizer Bundesamt für Polizeiwesen die Verwendung der Waffen «Advanced Taser M26» und «TASER X26 EMD» («EMD» steht hier für «elektro-muskulare Disruption») durch die Polizeibehörden genehmigt. Die Elektroschock-Waffe «Taser» ist seit Anfang 2005 für die Sondereinheit «Enzian» der Kantonspolizei Bern freigegeben und wurde am 30. Dezember 2006 erstmals eingesetzt.
Bundesrat Christoph Blocher (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, EJPD) hat nach Angaben von Parteimitgliedern den Taser an sich selbst ausprobiert und war von den «Vorzügen des Geräts» angetan.[8]
Österreich
Im Februar 2006 wurden 20 Taser an oberösterreichische Polizisten verteilt. Zum ersten Einsatz eines Tasers kam es am 7. Juli 2006, als ein Polizist bei einer Kontrolle einen professionellen Einbrecher während eines Fluchtversuchs aus etwa zwei Metern Entfernung mit zwei Schüssen außer Gefecht setzte.
Nachdem zwischenzeitlich auch für die Justizwache Taser angeschafft worden waren, haben die bekannt gewordenen Todesfälle hier zu einem Umdenken geführt und das Justizministerium hat den Einsatz in seinem Bereich sistiert[9]. Das Innenministerium hält allerdings daran fest[10]. Konsequenterweise ist der Taser daher auch bei der Spezialeinheit WEGA der Wiener Polizei derzeit in Verwendung.
Preis
Verschiedene Varianten des Tasers sind ab 300 US-Dollar (für einfache Waffen) bis zu 1.000 US-Dollar (für „professionelle Waffen“ ohne Sonderzubehör) erhältlich.
Schutz
Eine Gegenmaßnahme gegen eine Elektroschockwaffe wäre das Tragen von Westen aus Material mit hoher Leitfähigkeit (zum Beispiel Aluminium). Selbst wenn die Nadeln die Weste durchdringen, bildet der metallische Zwischenraum einen elektrischen Kurzschluss zwischen den beiden Elektroden. Dieser Schutz ist jedoch ineffektiv, wenn der Betroffene an einer Stelle getroffen wird, an der keine solche Weste vorhanden ist (zum Beispiel Gesicht, Hände).
Status in Bezug auf Expertenwissen
Zu Wirkung und Effekten von Elektroschock- bzw. Elektroimpulswaffen (Electro-Muscular Incapacitating Devices) gibt es sehr wenig von Experten anerkannte Veröffentlichungen, die meisten Einschätzungen bezüglich der Wirkung beruhen auf Fallbeschreibungen, die im Auftrag und Interesse der Hersteller oder von Polizei- oder Justizbehörden erstellt worden sind.[11] Die meisten Studien erfüllen keinen wissenschaftlichen Anspruch.
Quellen und Einzelnachweise
- ↑ Heise: Elektroschockwaffen zur Disziplinierung
- ↑ Flugpassagier stirbt durch Elektroschocker, Spiegel Online, 15. Oktober 2007
- ↑ As Taser International Unveils Newest Civilian Stun Device, Amnesty International USA Renews Call for an Independent Safety Review, Amnesty Int. USA, 8. Januar 2007
- ↑ Wieder ein Todesfall nach Taser-Einsatz, www.faz.net, 27. November 2007
- ↑ Jahresbericht Amnesty International USA 2004
- ↑ Video, palmbeachpost
- ↑ UNOG - The united nations office at Geneva, News & Media - COMMITTEE AGAINST TORTURE CONCLUDES THIRTY-NINTH SESSION, 23. November 2007
- ↑ Blocher liess sich beschiessen, www.tagesschau.sf.tv, 13. November 2007
- ↑ Taser-Gebrauch im Strafvollzug vorerst ausgesetzt
- ↑ Bericht auf ORF online
- ↑ Jauchem, Johnson und Kuhnel: An Evaluation Of The Electrical Properties And Bio-Behavioral Effects For Commercially Available Tasers And The Jaycor Sticky Shocker, United States Air Force Research Laboratory: Juni 2003
Literatur
- Olaf Arndt: Demonen – Zur Mythologie der Inneren Sicherheit. Edition Nautilus, Hamburg 2005, ISBN 3-894-01468-7 (Rezension von I. Küpeli)
Weblinks
- Herstellerseite: Stinger Systems
- Herstellerseite: Taser International
- www.sptimes.com – Zeitungsbericht über Todesfälle im Zusammenhang mit Tasern
- „Wer nicht kuscht, wird getasert“ – kritischer Artikel bei Telepolis
- „Elektroschockwaffen zur Disziplinierung“ – kritischer Artikel bei Telepolis über die Disziplinierung von Studenten gegenüber Politikern
- Amnesty International besorgt über Missbrauch und Todesfälle bei Tasern
- „Der Tod aus der nichttödlichen Taser-Waffe“ – Dokumentation eines von Polizisten verursachten Todesfalls