Polizei Niedersachsen
Polizei Niedersachsen | |
---|---|
Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Polizei |
Aufsichtsbehörde | Innenministerium Niedersachsen |
Hauptsitz | Hannover, Niedersachsen |
Behördenleitung | Andreas Bruns, Landespolizeipräsident |
Bedienstete | ca. 22.500 |
Netzauftritt | www.polizei.niedersachsen.de |


Die Polizei Niedersachsen ist die Landespolizei des Landes Niedersachsen (Bundesrepublik Deutschland). Sie untersteht dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Organisation
Die Polizei Niedersachsen wird durch das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK) im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI) geführt. Das LPPBK ist eine Abteilung im niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI - niedersächsisches Innenministerium), welches die Dienstaufsicht und grundsätzlich die Fachaufsicht über die ihm nachgeordneten Polizeibehörden, und den Landesbetrieb Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) ausübt.
Die nachgeordneten Polizeibehörden sind:
- 7 Polizeidirektionen (PD): Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück (§ 90 NdsSOG) sowie die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) mit Sitz in Hannover
- Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI)
- Polizeiakademie Niedersachsen mit Sitz in Nienburg sowie den Standorten Hannoversch-Münden und Oldenburg
Das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK)
Das LPPBK wird von einer Landespolizeipräsidentin oder einem Landespolizeipräsidenten geleitet. Die ständige Vertretung nimmt die Landespolizeivizepräsidentin/der Landespolizeivizepräsident wahr. Das LPPBK gliedert sich in 9 Referate:
- P 21 -zentrale Aufgaben- (wird durch Landespolizeivizepräsidentin/Landespolizeivizepräsident geleitet)
- P 22 -Recht-
- P 23 -Kriminalitätsbekämpfung-
- P 24 -Einsatz und Verkehr-
- P 25 -Personal-
- P 26 -Wirtschaftsverwaltung; Führungs- und Einsatzmittel-
Dazu kommen die Referate des Brand- und Katastrophenschutzes, sowie der zivilen Verteidigung:
- B 21 -Katastrophenschutz-
- B 22 -Brandschutz-
- B 23 -Zivile Verteidigung-
Die Polizeidirektionen
In Niedersachsen gibt es 6 Flächenpolizeidirektionen. Dies sind (auch jeweils mit dem Sitz in dieser Stadt) die Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Einer Polizeidirektion sind die Polizeiinspektionen (PI) nachgeordnet. Der PI wiederum sind die Polizeikommissariate (PK) und Polizeistationen (Pst) nachgeordnet. Parallel zur PI ist die Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) der PD nachgeordnet.
Die zentrale Polizeidirektion
Der Zentralen Polizeidirektion sind u. a. die folgenden Organisationen nachgeordnet:
- Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (LBPN) mit ca. 1100 Beamten an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück [1],
- Polizeiamt für Technik und Beschaffung (PATB NI) in Hannover,
- Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) in Hannover-Langenhagen mit Außenstelle in Rastede (Oldenburg),
- Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen (WSPAN) mit Sitz in Oldenburg und Leitstelle in Cuxhaven. Den 4 Wasserschutzpolizeikommissariaten in Brake, Emden, Hannover und Wilhelmshaven sind 9 Wasserschutzpolizeistationen (zuständig für 2500 Quadratkilometer Küstengewässer, 1800 Streckenkilometer Bundes- und Landeswasserstraßen sowie 71 Quadratkilometern Seen) zugeordnet,
- Kampfmittelbeseitigungsdienst, Medizinischer Dienst und Sozialwissenschaftlicher Dienst als Dezernate im Behördenstab,
- Polizeimusikkorps
Eigenständig hingegen sind:
- Landeskriminalamt Niedersachsen,
- Landesbetrieb Logistik Zentrum Niedersachsen,
- Polizeiakademie Niedersachsen
Sonstiges

Ab dem Jahr 2005 wurde die blaue Polizeiuniform sukzessive eingeführt. Als Funkstreifenwagen werden überwiegend Produkte der Marke Volkswagen genutzt. Die Autobahnpolizei, die Bereitschaftspolizei und Spezialeinheiten nutzen darüber hinaus Fahrzeuge anderer Hersteller, z.B. Mercedes-Benz, BMW, Opel, Ford, Fiat und weitere Marken. Als Streifenmotorräder kommen Modelle der Fa. BMW zum Einsatz.
Quelle
RdErl. des MI vom 12.10.2004 (Nds. MBl. S. 703), geändert durch RdErl. vom 20.09.2006 (Nds. MBl. S. 917)