Zum Inhalt springen

Studierendenwerk

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Juni 2008 um 09:47 Uhr durch 87.234.145.250 (Diskussion) (Trivialaussage herausgenommen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Studentenwerk ist an einem Hochschulstandort zuständig für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten. In der Praxis übernehmen die Studentenwerke in Deutschland dabei folgende Aufgaben:

  • Betrieb von Mensen und Cafeterien mit günstigen Preisen
  • Verwaltung und Betrieb von Wohnheimen
  • Studienfinanzierung im Rahmen des BAföG und darüber hinaus
  • psychologische und soziale Beratungen
  • Kinderbetreuung für studierende Eltern
  • kulturelle Angebote


Rechtsform und Finanzierung

Studentenwerke sind von den Hochschulen formell unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen und arbeiten meist in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei ihre Arbeit in den Bildungsbereich fällt und daher durch Landesgesetze (Studentenwerksgesetze, Landeshochschulgesetze) geregelt ist. Sie finanzieren sich aus staatliche Zuschüssen (in der Regel der Bundesländer, manchmal auch seitens des Bundes), aus Sozialbeiträgen, die alle Studierenden bezahlen müssen und aus Umsätzen, z. B. Einnahmen in der Mensa oder Mietbeträge.

Neben dem BAföG, das als direkte, individuelle Studienfinanzierung gesehen werden kann, sind Studentenwerke durch den staatlichen Zuschuss ein weiteres Mittel der Studienfinanzierung, die in diesem Fall als indirekte Studienfinanzierung bezeichnet wird.

Gremien

Studentenwerke werden von hauptamtlichen Geschäftsführern geleitet, in grundsätzlichen Fragen entscheiden jedoch ehrenamtliche Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat), die auch für die Aufsicht über die Geschäftsführung zuständig sind. Mitglieder in diesen Gremien sind, je nach Bundesland, Vertreter der Hochschulen, der Studierendenschaft, der Bediensteten des Studentenwerks, der Landesregierungen oder externe Personen.

Geschichte der Studentenwerke

siehe Deutsches Studentenwerk#Geschichte

Bundesweiter Dachverband

Die 58 Studentenwerke in Deutschland haben sich im bundesweiten Dachverband Deutsches Studentenwerk zusammengeschlossen, um Wissen und Erfahrung auszutauschen sowie bundesweit sozialpolitische Interessen der Studierenden zu vertreten.

Internationaler Vergleich

Die wirtschaftliche und soziale Betreuung von Studenten ist international sehr unterschiedlich gelöst, wobei das deutsche System der von den Hochschulen losgelösten, selbstständigen Betreuungseinrichtungen eher selten ist. In vielen Ländern werden die hier beschriebenen Aufgaben, insbesondere die Verwaltung und der Betrieb von Mensen und Wohnheimen, von den Hochschulen selbst übernommen. In anderen Fällen werden solche Einrichtungen - hier dann vor allem Wohnheime - von den Studentenvertretungen betrieben.

Mit Deutschland vergleichbar ist vor allem das französische System. Hier gibt es das ebenfalls von den Hochschulen losgelöste "Centre national des œuvres universitaires et scolaires (CNOUS)". Diese ist allerdings im Unterschied zu den deutschen Studentenwerken zentral organisiert.