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Biologischer Anbau

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In der EU ist der Begriff Biologischer Anbau im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten und deren Herstellung und Verarbeitung geschützt.

Die Begriffe biologisch und ökologisch dürfen laut EG-Öko-Verordnung (EGVO 2092/91) nur für entsprechend angebaute und kontrollierte Bio-Lebensmittel verwendet werden. Auf dem Etikett kann also z.B. Biologischer oder Ökologischer Anbau, kontrolliert biologisch/ökologisch" oder Abkürzungen wie Bio oder Öko stehen.

Die Kennzeichnung Ökologische Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystem und die Angabe des Namens:... und/oder der Nummer:... des EU-Kontrollorgans geben an, dass dieses Lebensmittel laut Bio-EU-Regelung hergestellt und von anerkannten EU-Kontrollorganen kontrolliert wurde. Auf dem Etikett kann der Bio-Anbauverband angegeben sein, bei dem der Hersteller Mitglied ist.

Für Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten zusammengesetzt sind, gilt folgende Kennzeichnungsregelung:

  • Besteht das Produkt zu 95% aus Bio-Produktion, darf die Bezeichnung Biologisch bzw. Ökologisch geführt werden.
  • Sind weniger als 95%, aber mindestens 70% der Zutaten ökologisch erzeugt, dürfen diese in der Zutatenliste als solche gekennzeichnet werden - in der Regel mit einem Sternchen und einer Fußnote.

Siehe auch: Biologisch-dynamische Landwirtschaft, Ökologische Landwirtschaft, Landwirtschaft