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Diskussion:Wappen

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Dezember 2003 um 01:54 Uhr durch Schusch (Diskussion | Beiträge) (@akl & elian - vielleicht so etwas ähnliches ... ?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 22 Jahren von Stefan Kühn

Komisch, Sachsen und Brandenburg - sind weder Familie noch Stadt. Also wurden nicht die zutreffenden Beispiele gewählt?

Ups das stimmt! Land wird gleich noch eingefügt. -- Stefan Kühn 18:06, 14. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Wie steht es mit dem Copyright bei Wappen? Einige Stadtwappen von Städten in Sachsen habe ich von dem Weblink http://www.ngw.nl/ !!! Kann auf ein Stadtwappen eigentlich nicht nur die entsprechende Stadt das Copyright besitzen? -- Stefan Kühn 18:26, 14. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Auf meine Anfrage bei ( http://www.ngw.nl ): Wie steht es mit dem Copyright der einzelnen Bilddateien? Sind Wappen eigentlich frei von Copyrights oder haben da die Städte und Kreise die Rechte dran?
Kam folgende Antwort: The copyright of the pictures is with the author of the picture, not with the towns. The use of the town arms may be restricted by the towns itself, in my case in Germany only Nettetal does not agree to have the arms shown. As I have so far had no problems, it would be the best not to copy the images to your site, but to link them to my site. If you copy them, please add a link to my site and mention the original source, mentioned on each of my pages under literature. This is both for Germany as well as for other countries. --Stefan Kühn 10:34, 16. Mai 2003 (CEST)Beantworten
Ich habe hier die Stellungnahme der Stadt Nettetal eingefügt:
Bild_Diskussion:Nettetal_wappen.png
Die Stadt Erfurt hat der Nutzung des Wappens auf Anfrage übrigens auch widersprochen. Zitat: Die Nutzung des Wappens, das als Hoheitszeichen allein von der Stadtverwaltung als der die Stadt vertretenden Körperschaft geführt werden darf, ist in Erfurt für Dritte prinzipiell nicht genehmigungsfähig. Lediglich in Ausnahmefällen, in denen ein begründetes öffentliches Interesse an der Gestattung der Nutzung des Wappens durch Dritte besteht, kann einer Nutzung stattgegeben werden. --Daniel Beyer 12:42, 7. Sep 2003 (CEST)

Hallo - ich möchte folgendes zur Verwendung von Stadtwappen als Information beitragen; nach einer Anfrage meinerseits an die Stadt Geldern habe ich am 16. Dezember 2003 folgdende Antwort bekommen:

... aufgrund Ihrer erneuten Anfrage bezüglich der Verwendung von Stadtwappen aus rechtlicher Sicht, hat sich nunmehr auch unser Rechtsamt mit der Thematik befaßt. Das Wappenrecht stellt sich als Unterart des Namensrechts gemäß § 12 BGB dar. Das Namensrecht wie auch das Wappenrecht sind wehrfähige Rechte, das heißt der Rechtsträger kann bestimmen, welchem Dritten er zu welchen Konditionen die Ausnutzung dieses Rechts überlässt. Das kommunale Wappenrecht ist als Teil des kommunalen Selbtverwaltungsrechts anerkannt. Seine Ausgestaltung und Ausübung bedarf keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, sondern unterliegt der kommunalen Ausgestaltung dieses Selbstverwaltungsrechts. Die Gestattung der Wappenverwendung durch Dritte ist in die Entscheidungsfreiheit der Kommune gestellt.

Es besteht heute Einigkeit darüber, dass der Gebrauch des Stadtwappens - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes - aus sachgerechten Erwägungen heraus eingeschränkt werden darf. Die Gestattung kann daher abgelehnt werden, wenn dies sachlich begründbar ist.

Unser Rechtsamt geht davon aus, dass im Rahmen der sachlichen Erwägung auch das verwendete Medium und die damit verbundenen Gefahren des Missbrauchs zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund wird die Gestattung der Verwendung des Stadtwappens für bedenklich gehalten:

Es mag zwar sein, dass das Wappen der Stadt Geldern bereits von anderen - ohne Wissen der Stadt - ins Internet gestellt wurde. Wikipedia wirbt jedoch geradezu damit, dass jeder Artikel (dessen Bestandteil das Wappen werden soll) "in beliebiger Weise verwendet werden darf." Auch eine kommerzielle Nutzung wird ausdrücklich betont (vgl. die Pressemiteilung vom 09.12.2003). Vor diesem Hintergrund ist sehr wohl von einer nicht unerheblichen Erhöhung der Missbrauchsgefahr auszugehen. Deshalb bleibt es bei unserer Entscheidung, das Stadtwappen nicht für den Artikel in der Wikipedia zur Verfügung zu stellen.

Leider können wir keine positive Nachricht geben. ...

Soweit also die offizielle Absage - meine Fragen hierzu: kann mal ein Rechtskundiger Auskunft dazu geben, inwieweit die zitierten Paragraphen für die Verwendung in Wikipedia zutreffen? Und was die GFDL eigentlich für Auswirkungen hat, wenn man ein offizielles Hoheitszeichen (ich hoffe, der Begriff ist korrekt) hier (ist das der gleiche Fall wie im Brockhaus, oder jeder anderen Enzyklopädie?) verwendet - gibt es eindeutige Formulierungen dazu? Liegt hier ein Grauzone vor? (Wenn ja, sollte es hier eine Klarstellung geben) - macht eventuell ein Zusatz Sinn, der für diese Hoheitszeichen noch einmal eindeutig klärt, daß sie nicht mißbraucht werden dürfen ... ? -- Schusch 23:52, 16. Dez 2003 (CET)

Ich fürchte, die haben Recht (bin allerdings kein Jurist). Hier offenbart sich aus meiner Sicht mal wieder die Unzulänglichkeit der GFDL, unter der alle Wikipedia-Inhalte (also auch die Bilder) derzeit stehen - so zumindest die bisher geltende Mehrheitsmeinung. Der einzige Ausweg wäre, die Bilder nicht mehr als Bestandteil des unter der GFDL lizensierten Artikels, sondern als eigenständige Dokumente zu betrachten (und dies deutlich zu dokumentieren). Denn dann könnten wir solche Abbildungen gefahrlos als Großzitat aufnehmen - ähnlich wie dies in der englischen Wikipedia gehandhabt wird. Bis die Software die Lizenz zu einzelnen Medien verarbeiten kann, müssten halt alle, die unsere Inhalte übernehmen wollen, die Zulässigkeit der Nutzung im Einzelfall überprüfen oder auf die Bilder verzichten. Unser Interesse, solche Bilder verwenden zu können, wiegt aber m.E. höher. -- akl 00:13, 17. Dez 2003 (CET)
meine Unterstützung hast du dafür. Damit das nicht in ein Lizenzchaos ausufert, könnte man das auf "klare Fälle" beschränken, also Wappen, staatliche Hoheitszeichen (das, was wir momentan machen, z. B. die deutsche Flagge unter GFDL zu veröffentlichen, ist rechtlich IMO auch nicht ganz in Ordnung). Die GFDL ist für solche Fälle die falsche Lizenz und am besten schaffen wir Klarheit dadurch, dass wir bestimmte Bildgruppen (Wappen, Flaggen, Logos, Firmenzeichen und evtl. auch Buch- und Plattencover) davon ausnehmen. --elian 00:30, 17. Dez 2003 (CET)
auch ich fände das sehr begrüßenswert, denn hier scheint ja einiges unklar zu sein - die Frage nach den Wappen taucht ja an einigen Stellen (im Archiv von "Ich brauche Hilfe") - Mir schwebt so etwas wie ein Zusatz vor, der in vielen Büchern steht: Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften. -- Schusch 00:54, 17. Dez 2003 (CET)