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Diskussion:Call-in-Gewinnspiel

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Mai 2008 um 16:07 Uhr durch 82.82.70.188 (Diskussion) (Waren 9Live wirklich die ersten?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 82.82.70.188 in Abschnitt Waren 9Live wirklich die ersten?

Frage

Sind die Youtube-Links (offensichtlich Mitschnitte aus dem Fernsehen, also URV) wikipediakonform? --MBq Disk Bew 07:52, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Da der Player den man benötigt ein externes Programm ist, nein. Was die URV angeht schau mal hier: Diskussion:1._FC_Kaiserslautern#weblinks, da geht es um einen ähnlichen Fall. Histos Äußerung ziemlich am Ende des Absatzes ist die relevante. Grüße, --Frank11NR Diskussion Bewertung 14:47, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Kritik und Quellen

Ich habe leider einen großen Teil der Kritik entfernen müssen da die Aussagen nicht durch Quellenangaben belegt waren. Der Abschnitt ist in dieser Version noch vollständig enthalten. --AT talk 18:34, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Hi.... irgendwie fällt auch auf das sich die "Moderatoren" irgendwie immer häufiger mit ihrem "Regisseur" um die Spielzeit bzw. Gewinnsumme streiten.....ist schon recht unglaubwürdig das so ein kleiner "Moderator" entgegen der Regieanweisung einfach von sich aus diese Zeiten und Summen ändern kann.....trägt nicht gerade zur Glaubwürdigkeit bei ( obwohl es die ja sowieso nicht gibt)..... mfg Chris

Der Artikel ist total engstirnig!!

Wer ist auf den abgefahrenen Gedanken gekommen, Call-in in 100% der Fälle hierher zu verlinken? Mal was von Bettina Rust gehört? 0137 bei Premiere in den 90ern? :)) Das war damals fast eine TV-Revolution. Gewinnen konnte man da (gottlob) aber nichts, und es wurde nur getalkt. War aber Call-in, und bescherte Roger Willemsen für seine Arbeit sogar den Bayerischen Fernsehpreis! -- Hier müsste IMHO mal gesplittet werden! -andy 91.32.99.187 16:12, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Juristische Meinung zu Call-In-Gewinnspielen

Warum wird der Verweis auf die juristische Meinung gelöscht, dass das ganze eine Betrugsstrafbarkeit ist? Vgl. dazu auch den Blog bei www.stefan-niggemeier.de? (nicht signierter Beitrag von 194.95.179.132 (Diskussion) --MBq Disk Bew 16:07, 26. Mär. 2007 (CEST))Beantworten

Weil wir Tatsachen sammeln, keine Meinungen. Deine Quellenangabe ist ausserdem unzureichend. Vergleiche deinen Edit mit Wikipedia:Quellenangaben. --MBq Disk Bew 16:12, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Deine Antwort trifft wohl kaum den Kern. Es ist eine Tatsache, dass mittlerweile eine juristische (!) Diskussion darüber besteht, ob das Verhalten der Moderatoren legal ist. Lies bitte den Absatz über Legalität erneut unter diesem Gesichtspunkt. Dann wird Dir auffallen, dass auch die Wiedergabe der Urteile nichts anderes ist. Entweder kommt der Absatz der zur Legalität ganz raus, oder der Verweis auf die juristische Fachdiskussion muss rein!
Im Übrigen: die Quellenangabe bezeichnet die Zeitschrift, den Jahrgang und die Seite. Damit kann man den Beitrag in jeder juristischen Bibliothek finden. Die Quelle ist also im Gegensatz zu den Internetlinks, die hier ständig zitiert werden 100%ig zuverlässig. Weiterhin: lies bitte mal den Teil "Kritik", da schildert jemand aus subjektiver Perspektive seine Kritik. Das ist eine Meinung. Keine Meinung, sondern eine Tatsache ist dagegen der von mir angebrachte Hinweis.
Die "juristische Diskussion" hat vor den Gerichten stattgefunden, ein Urteil ist im Artikel angegeben. - Bitte lese vor Deiner Antwort Wikipedia:Signatur, und bevor Du den Niggemeier-Blog wieder einträgst, WP:WEB. Danke. --MBq Disk Bew 13:32, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Deine Antwort trifft erneut nicht den Kern. Vor Gerichten findet keine "juristische Diskussion" statt. Ein Gericht entscheidet einen Einzelfall, nicht juristische Grundsatzfragen. Außerdem ging es in dem Verfahren nicht um den Betrugsvorwurf. Erneut: entweder kommen die beiden Punkte "Kritik" und "Legalität" ganz raus, oder der Verweis auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung in den Fachmedien muss rein. Andernfalls ist der Beitrag verzerrt. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der Hinweis auf eine wissenschaftliche Diskussion abgelehnt wird, gleichzeitig aber unter dem Punkt "Kritik" die persönliche Meinung eines einzelnen Autors dargestellt wird.--194.95.179.132 14:39, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Der Hinweis, dass jemand eine Meinung hat, ist inhaltslos. Sieht aus, als wolltest Du nur diesen Artikel oder das Blog oder beides promoten. Vorschlag: Berichte stattdessen den Inhalt der Fachdiskussion, mit Nennung der relevanten Autoren und der wesentlichen Argumente, in der Art X von der Universität Z hält den strafrechlichen Tatbestand des Betrugs für erfüllt, weil... (Quelle). --MBq Disk Bew 15:45, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Ich verbitte mir die Vorwürfe in Richtung promoten und mahne mehr Sachlichkeit an. Es ist immer wieder bei Wikipedia zu beobachten, dass juristische Themen von absoluten Laien behandelt werden. Aus diesem Grunde halte ich es für angemessen, an den passenden Stellen auf juristische Publikationen zu verweisen. Bis dato hat auch niemand meinen Vorwurf entkräftet, dass es sich bei der gesamten Sparte "Kritik" um die Privatmeinung eines 9live Kritikers handelt. Zitat: "Fragwürdig erscheint die Methode des Senders..." Das gehört wenn überhaupt gestrichen. Im Übrigen fehlen dort Quellenangaben völlig. Von derartigen Aussagen hat hier keiner was, dafür gibt es Weblogs. Dagegen ist jeder, der sich aus (rechts-)wissenschaftlicher Sicht mit 9live befasst, gut beraten den aktuellen Stand der Diskussion zu kennen. --194.95.179.132 16:05, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Wie gesagt: berichte halt den aktuellen Stand! Mit dem Hinweis auf Fachliteratur ist keinem gedient. - Zu dem Kritikabsatz gebe ich Dir Recht, das ist eine Meinungsäußerung. --217.237.186.245 17:15, 29. Mär. 2007 (CEST)MBq Disk Bew 17:16, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
abgesehen davon, dass mE weniger der inhalt als die form der ausführungen im abschnitt "kritik" unpassend waren (siehe auch meine gekürzte und hoffentlich neutralere neufassung), möchte ich der ip noch etwas mit auf den weg geben: wenn man sogar im kontext eines weblog-beitrags nicht darauf verzichten kann, explizit nochmals auf eine bestimmte publikation hinzuweisen und auch schon vor deren erscheinen hier mehrfach derartige ergänzungen vorgenommen hat, dann muss man sich die frage nach der intention schon gefallen lassen, meine ich. --JD {æ} 18:38, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Lob an JD für den verbesserten Kritik Teil. --Ar-ras (D BT) 21:50, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Waren 9Live wirklich die ersten?

Hallo,

ich habe mich gerade gewundert, welches denn die erste Call-in Spielshow im deutschen Fernsehen war. Ich kann mich nämlich noch dunkel an eine Fernsehshow von RTL 2 erinnern, die immer zwischen 10:00 - 13:00 Anfang 2000 lief (vielleicht auch ein oder zwei Jahre später. Kann mich nicht ganz erinnern). Weiß vielleicht jemand noch, wie die Show hieß und wann sie lief? Ich kann mich leider nur an kleinerei Details betreffend der Show erinnern (Es gab immer einen Safe mit hoher Gewinnsumme; die drei Stunden waren thematisch unterschiedlich; jemand, der den Safe knackte, wurde in die Sendung eingeladen) 213.157.11.178 03:22, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Richtig. Genau das habe ich auch gedacht, als ich den ersten Satz des Artikels gelesen habe. 9Live waren definitiv nicht die Ersten! Um das Jahr 2000 rum lief auf RTL2 eine Sendung namens Call-TV. Ob es die erste war weiß ich nicht, allerdings lief sie definitiv vor 9Live. --82.82.71.178 01:50, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Stimmt, selbst hier in der Wikipedia findet sich in der Liste der RTL-2-Sendungen der Hinweis auf die Call-In-Show Call-TV mit der Angabe 2000 bis 2001, 9Live ging dann 1. September 2001 auf Sendung
Bitte ändern! Erster Satz direkt total falsch. Call TV auf RTL2 gabs definitiv vor 9 Live. Ob es die allererste call in show war, weiß ich nicht, aber definitiv vor 9 Live--82.82.70.188 17:07, 28. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Meinung

So ist der Beitrag eher eine Werbung. Ich habe eine alte Version gesehen, die viel kritischer war. Ich laß auch nicht den Wunsch nach reiner Information gelten - die gibt es gar nicht und bei solchen Sendeformaten ist Kritik, ja Warnung Teil der Information. Ich weiß nicht, was hier abgeht, aber irgend wie scheinen hier Leute die Finger drauf zu haben, die entweder Eigeninteresse haben, daß die Texte nicht so kritisch sind, oder die so blind sind wie das zitierte Gericht. Denn tatsächlich leben solche Format nur von Dummheit und Unwissenheit mancher Zuschauer. (nicht signierter Beitrag von Rauzenberg (Diskussion | Beiträge) )

Da geb ich dir vollkommen recht! Sobald man etwas kritischer wird, auch bei anderen Artikeln, wirds gleich gelöscht.--Schlämmer 20:42, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
es ist weder die aufgabe von wikipedia, zu warnen noch selbst zu kritisieren. wikipedia bildet nur ab und "eher werbung" ist der artikel schon mal gar nicht. ansonsten bitte ich, konkrete beispiele aus dem artikel hier zu zitieren und gegenvorschläge zu machen. --JD {æ} 01:00, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Seminararbeit

Aus meiner Sicht ist das eine akzeptable Quelle gemäß WP:WEB. --MBq Disk Bew 12:02, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten