Diskussion:Feuerwehr
Der Punkt "Schützen" ist so nicht richtig.
Ölspuren werden nur soweit bearbeitet, daß unmittelbare Gefahren beseitigt werden. Dies erfolgt z.B. schon dadurch, daß Warnschilder aufgestellt werden. Die eigentliche Entfernung einer Ölspur darf von der Feuerwehr nicht durchgeführt werden.
Auch bei der anderen Sachen gilt: Die Feuerwehr wird nur dann tätig, wenn unmittelbare Gefahren für Menschenleben, Sachgüter oder Umwelt bestehen. Was aber nicht heißen muß, daß die Gefahren auch tatsächlich von der Feuerwehr beseitigt werden.
- Zunächst sollte man für Deutschland anmerken das die Aufgaben der Feuerwehr in der Landesgesetzgebung geregelt sind. Sie sind also ähnlich, aber nicht gleich in den Bundesländern, und ebenso in Österreich oder der Schweitz. In Hessen würde ich das Wort unmittelbar nicht daruf beziehen ob die Feuerwehr tätig wird, sondern ob sie mit Eile, eventuell unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten, tätig wird oder ob eventuell nur Sicherungsmaßnahmen getroffen werden (Absperrung, etc.). In Bezug auf Ölspuren ist das eine sehr zwiespältige Sache, man kann durchaus eine unmittelbare Gefahr in einer Ölspur sehen, und es reicht nicht immer aus nur Schilder aufzustellen. Ausserdem bin ich der Meinung das die Feuerwehr Ölspuren durchaus beseitigen darf. --Ocolu 10:53, 11. Dez 2003 (CET)~
Ob die Feuerwehr Ölspuren beseitigen darf oder nicht ist eine Sache. Sie kann es gar nicht. Es gibt auf Bundesebene eine Verordnung (zumindest wurde mir das im Rahmen der Ausbildung gesagt), in der definiert wird, wie eine Ölspur fachgerecht zu beseitigen ist. Unter anderem muß die Fahrbahn dazu mehrfach gespült werden. Die Feuerwehr hat weder Material oder Gerät um diese fachgerechte Beseitigung durchführen zu können. Deswegen bezweifel ich auch, daß Feuerwehren Ölspuren beseitigen dürfen. --ademant
- Stimmt, das mit der Beseitgung ist ein Problem, weil das kontaminierte Ölbindemittel genaugenommen Gefahrgut ist und daher nur in speziellen Behältern und Fahrern mit Gefahrgutschein transportiert werden darf. Das ist in den meisten kleineren Feuerwehren nicht vorhanden. 193.158.107.194 12:49, 11. Dez 2003 (CET)
- Nicht ganz: Für Gefahrgut gibt es Ausnahmenregeln. Wenn es sich um geringfügige Mengen handelt (Limited Quantity , LQ), dann handelt es sich nicht um einen Gefahrgut-Transport. Sonst wäre jedes Auto mit seinem Benzintank ein Gefahrgut-Transporter ;-) Das kann mit jedem LKW passieren, dass dort gefährliche Güter transportiert werden, die aber in kleinen Verpackungseinheiten nicht als Gefahrgut gelten. --ademant
- IMHO Handelte es sich bei der Beschreibung wie eine Ölspur zu beseitigen sei um eine Empfehlung des Bundesumweltamt die in Fachkreisen heftig kritisiert wurde weil sie praktisch nicht durchführbar ist. Kann mich aber auch irren und es war ein Verordnungsentwurf der dann jetzt doch verabschiedet ist. Spielt aber letztlich so wie der Artikel im moment formuliert ist keine Rolle, denn Fakt ist das viele Feuerwehren Ölspuren beseitigen, und im Rahmen der Gefahrenabwehr auch dazu verpflichtet sind (je nach Lage im Einzelfall zu prüfen, klar). --Ocolu 16:34, 13. Dez 2003 (CET)~
Nachdem es ja um eine allgemeine Feuerwehrseit geht, gebe ich meinen Senf dazu. In Österreich ist der jeweilige Straßenerhalter dazu verpflichtet, Ölspuren zu beseitigen, außer es Gefahr in Verzug. Da ist oft der erste dehnbare Begriff. Das zweite ist daß ja für große Teile die Gemeinde Straßenerhalter ist und die Feuerwehr verlängerter Arm der Gemeinde also ist dann oft Gefahr in Verzug eine Begründung, daß der verlängerte Arm billiger ist als die normalen Gemeindearbeiter ;-) Ensorgt wird dann das gebundene Öl schon von der Gemeinde oder den anderen Straßenerhaltern. Also Gefahrgutschein brauchen für diese Zwecke sicher keine, schon wegen der Menge --K@rl 14:29, 16. Dez 2003 (CET)--
Ich möchte alle Feuerwehr-Interessierten in das [Wikipedia:WikiProjekt/Feuerwehr]] einladen... Gruß, Tilo