Zum Inhalt springen

Lauenburger Privileg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Mai 2008 um 20:56 Uhr durch Bahnmoeller (Diskussion | Beiträge) (Belege). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Lauenburger Privileg bezeichnete das Recht der Bürger der Stadt Lauenburg, die Eisenbahnverbindung zwischen Lauenburg und Büchen im Südosten des heutigen Bundeslandes Schleswig-Holstein kostenlos zu nutzen, wenn sie auf der Berlin-Hamburger Bahn fahren wollten. Das Privileg bestand von 1851 bis 1937 und wurde im Jahre 1883 auf den Güterverkehr ausgeweitet.

Eisenbahnverbindung Büchen–Lauenburg (1891).

Die Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft musste, um 1845 ihre Stammstrecke von Berlin nach Hamburg durch den Norden des Herzogtums Lauenburg bauen zu dürfen, einen kostenfreien Bahnanschluss für die Stadt Lauenburg herstellen und betreiben. Diese Stichbahn Büchen–Lauenburg, die seit dem 1. November 1878 ein Abschnitt der Bahnstrecke Lübeck–Lüneburg ist, wurde am 15. Oktober 1851 bis zur Palmschleuse und am 1. Juli 1853 bis zum Bahnhof Lauenburg eröffnet.

Das Privileg der unentgeltlichen Fahrt galt nur, wenn man vor- oder nachher die Berlin-Hamburger Bahn nutzte. Die Fahrt war kostenpflichtig, wenn man nur auf dem Abschnitt Lauenburg–Büchen, nach Lüneburg oder Lübeck fahren wollte. Durch ein Urteil des Reichsgerichtes wurde das Privileg im Jahre 1883 auch auf den Gütertransport ausgedehnt. Die Stadt Lauenburg stimmte am 30. April 1937 gegen Zahlung von 60.000 Reichsmark durch die Deutsche Reichsbahn der Aufhebung des Privilegs zu.[1]


Vorgeschichte

Für die Planung der Streckenführung der Bahnstrecke Berlin–Hamburg im Jahre 1844 durch das Herzogtum Lauenburg, das zur damaligen Zeit zum Königreich Dänemark gehörte, waren insgesamt sechs Trassen untersucht worden. Eine davon, die sogenannte Uferlinie, sollte entlang der Elbe von Boizenburg über Lauenburg und Geesthacht nach Bergedorf führen. Diese Trasse wurde von der Stadt Lauenburg und Dänemark bevorzugt, weil beide ein großes Interesse daran hatten, die Stadt an das deutsche Eisenbahnnetz anzuschließen. Die Berlin-Hamburger Eisenbahn lehnte diese Variante allerdings ab, weil sie als gefährlich und kostspielig galt. Sie bevorzugte eine Trassenführung über Büchen und Schwarzenbek durch den Sachsenwald nach Bergedorf.

Die Streckenführung über Schwarzenbek wurde am 21. Juni 1844 durch den dänischen König Christian VIII. unter Auflagen genehmigt. Die Berlin-Hamburger Eisenbahn musste sich verpflichten, die Stadt Lauenburg mittels einer von der Hauptstrecke Berlin–Hamburg abzweigenden Bahnstrecke anzuschließen und diese Stichbahn gleichzeitig mit der Hauptbahn zu eröffnen. Ferner, diese Bahn zu betreiben, zu unterhalten und den Bürgern Lauenburgs und der Vorstädte die kostenlose Fahrt zwischen Lauenburg und Büchen zu gestatten, wenn diese die Berlin-Hamburger Bahn nutzen wollten. Alternativ wurde der Eisenbahngesellschaft eingeräumt, sich mit der Stadt über eine Vergütung für die Befreiung von dieser Verpflichtung zu einigen. Die Berlin-Hamburger Eisenbahn bot der Stadt Lauenburg daraufhin 150.000 Taler Entschädigung. Die Stadt lehnte ab, so dass die Bahn gebaut und betrieben werden musste.[2]

Belege

Die Informationen dieses Artikels entstammen zum größten Teil aus

  • Uwe Thiede: Das „Lauenburger Privileg“. In: Pressedienst der Bundesbahndirektion Hamburg (Hrsg.): 100 Jahre Eisenbahndirektion Hamburg 1884–1984. Hamburg 1984, S. 223.

DIE ZEIT, 12.12.1946 Nr. 43

Darüber hinaus werden folgende Einzelnachweise zitiert:

  1. Peter Bley: 150 Jahre Eisenbahn Berlin–Hamburg. Alba, Düsseldorf 1996, ISBN 3-87094-229-0, S. 23.
  2. Hansjörg Zimmermann: Lauenburg oder Schwarzenbek? Zum Problem der Linienführung der Berlin-Hamburger Eisenbahn im Herzogtum Lauenburg. In: Lauenburgische Heimat. Zeitschrift des Heimatbund und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg. Heft 72, September 1971, S. 51–60.