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Diskussion:Geistiges Eigentum

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Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Andrsvoss in Abschnitt Straftat

Straftat

Ich habe den Satz

Es gibt einen Grund, warum Patente und Urheberrechte nur für eine bestimmte Zeit gelten, warum z.B. eine Patentverletzung keine kriminelle Straftat ist und warum das Anfertigen einer nicht genehmigten Kopie nicht wie ein Einbruch mit Diebstahl bestraft wird:

hierher verschoben, da er unzutreffend ist. Die vorsätzliche Patent- oder Urhebrrechtsverletzung ist in Deutschland eine Straftat. --Andrsvoss 23:35, 31. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Eigentum <-> Besitz

Eigentum und Besitz sind rechtlich unterschiedliche Güter, werden aber hier im Text gemischt verwendet.

Es sollte aber jemand, der mehr rechtliches Know-How hat als ich, die Korrekturen vornehmen...

Netzmaskenrecht

Ich habe den Begriff mal rausgenommen, da kein Gesetz dieses Namens existiert. Er stammt wohl von der englischen Seite: circuit design rights (called mask work rights in USA law, protected under the Integrated Circuit Topography Act in Canadian law, and in European Community Law by Directive 87/54/EEC of 16 December 1986 on the legal protection of topographies of semiconductor products) Falls jemand die richtige deutsche Übersetzung kennt, mag er sie wieder reinnehmen. Zu "Netzmaskenrecht" findet Google jedenfalls nichts. --Touchstone 17:39, 6. Sep 2004 (CEST)

Ökonuxed

Der Text scheint teilweise die Handschrift von Ökonus zu tragen, einer linksradikalen Sekte, die sich sehr oberflächlich der Thematik annimmt. Während es vollkommen richtig ist, dass Geisitges Eigentum kein Eigentum im rechtlichen Sinne ist, und die Eigentumstzheorie wenigstens für das Patentrecht Quaksalberei ist, merkt man dem hier vorliegenden Text doch an einigen Stellen seine Unprofessionalität an.

  • Dann überarbeite den Artikel doch einfach oder schreibe ihn neu. Libelle63 15:37, 20. Sep 2004 (CEST)

Immaterielles Monopolrecht

"Geistiges Eigentum" bringt in Google mehr als 70.000 Treffer, "Immaterielles Monopolrecht" sage und schreibe 0. Ich habe deshalb den Artikel wieder nach Geistiges Eigentum zurückkopiert. In diesem Artikel könnte man ja trotzdem auf das "Immaterielle Monopolrecht" eingehen und Kritik am geistigen Eigentum üben, so wie dies beispielsweise wunderschön auf http://www.wikipedia.org/wiki/Intellectual_property nachzulesen ist. -- phFactor 12:31, 14. Sep 2003 (CEST)

(hierher übertragen von Simplicius 14:11, 8. Nov 2004 (CET))

GE

"englischen Fachterminus": Fachterminus ist IP nirgendwo, der ist durch das Lobbying diffundiert und trägt einer bestimmte Auslegung im Schilde, die einigen Lobbyisten wertvoll war. Der Begriff ist weder in Deutschland noch in UK ein Fachterminus. Ich bin daher der Meinung, dass man das auch so schreiben sollte, dass nämlich GE ein nicht NPOV-konformer Ausdruck für Immaterialgüterrecht ist, der durch das Lobbying weit verbeitet wurde.