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Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik

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Die Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) wurde 1950 in der Deutschen Demokratischen Republik gegründet und entstand als Pedant zur GEMA in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war eine rechtlich selbständige Einrichtung und unterstand dem Ministerium für Kultur in der DDR. Die AWA war Mitglied der Confédération Internationale des Sociétés d'Auteurs et Compositeurs und war dem Bureau International de l'Edition Mecanique angeschlossen.

Aufgaben

Die AWA nahm für den Bereich der Musik die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (sogenannte „kleine Rechte“) wahr. Sie registrierte und punktete alle Aufführungen meldepflichtiger Werke. Nach der Anzahl der Punkte verteilte die AWA die eingezogenen Gebühren an die Autoren und Verleger im In- und Ausland. Auf der Grundlage internationaler Verträge sicherte sie die Rechte der DDR-Autoren im Ausland.

Darüber hinaus war die AWA ein wichtiges staatliches Instrument zur Durchsetzung der Kulturpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, indem sie beispielsweise über die Einhaltung der 60/40-Regel wachte. Diese Regel war Bestandteil der Anordnung über die Programmgestaltung bei Tanz- und Unterhaltungsmusik vom 2. Januar 1958 des Ministeriums für Kultur der DDR. Diese begrenzte den devisenpflichtigen ausländischen Anteil am Repertoire der Unterhaltungskünstler auf vierzig Prozent. Sie war einerseits politisch-ideologisch begründet und andererseits dem chronischen Devisenmangel der DDR geschuldet. Die 60/40-Regel hatte weitreichende Konsequenzen, indem sie eine eigenständige Entwicklung der Pop- und Rockmusik der DDR förderte.

Nach der Wiedervereinigung wurden Komponisten, Textautoren und Verleger der DDR in die GEMA aufgenommen und die Tätigkeit der AWA gegenstandslos, obwohl sie formalrechtlich fortbesteht.

Siehe auch

Literatur

http://www.mdr.de/damals-in-der-ddr/lexikon/1516583.html