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Festungshaft

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Die Festungshaft war bis 1945 eine im StGB definierte besondere Form der Haftstrafe. Festungshäftlingen billigte man eine ehrenhafte Gesinnung zu, es hieß daher auch "Ehrenhaft". Festungshaft war eine "custodia honesta" (lat: nichtentehrende Strafe) ohne Arbeitszwang. Sie ersetzte sowohl Zuchthaus als auch Gefängnis und wurde vorwiegend gegen Angehöriger höherer Stände, bei politischen Straftaten oder gegen Duellanten verhängt.

Der wohl berühmteste Festungshäftling war Adolf Hitler, der nach einem Putschversuch ein Jahr Festungshaft in Landsberg am Lech verbüßte. Auch Anton Graf von Arco-Valley, der am 21. Februar 1919 den bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner erschoss, wurde nach einem Todesurteil zu Festungshaft begnadigt.