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Vermittlungsausschuss

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Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium des deutschen Bundestages und des Bundesrates. Er besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die vom Bundestag entsandten Delegierten werden vom Parlament für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt, während die Delegierten des Bundesrates von den Landesregierungen entsandt werden.

Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, bei Uneinigkeiten im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zu vermitteln und eine Einigung, evtl. in Form eines Kompromisses, herbeizuführen. Diese Vermittlungsarbeit wird nötig, wenn ein vom Bundestag beschlossener Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrates bedarf und dieser den Entwurf mehrheitlich ablehnt. Diese Situation kann insbesondere auftreten, wenn in Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse herrschen.

Kritiker werfen der Einrichtung des Vermittlungsausschusses vor, in intransparenter, für den Bürger nicht nachvollziehbarer Weise Länder-, Bundes- und parteipolitische Interessen zu vermengen. Wenn der Bürger politische Verantwortlichkeiten jedoch nicht mehr nachvollziehen kann, so die Kritiker, kann er bei der Wahl auch keine kompetenten Entscheidungen treffen.