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Peter Danckert

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Peter Wilhelm Danckert (* 8. Juli 1940 in Berlin) ist ein deutscher Politiker (SPD).

Seit 2005 ist er Vorsitzender des Sportausschusses des Deutschen Bundestages.

Leben und Beruf

Nach dem Abitur 1959 in Berlin absolvierte Danckert ein Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und München. Nach dem Referendariat bestand er 1967 das zweite juristische Staatsexamen. Im selben Jahr erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. an der Universität Köln mit der Arbeit Die Grenze zwischen der extensiven Auslegung und der Analogie im Strafrecht. Im Jahre 1968 nahm er die Tätigkeit als Rechtsanwalt auf, seit 1978 ist er auch Notar.

Danckert ist verheiratet und hat vier Kinder.

Partei

Seit 1975 ist Danckert Mitglied der SPD und seit 2002 Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Dahme-Spreewald.

Abgeordneter

Seit 1998 ist Danckert Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier ist er seit 2002 Sprecher der Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion. Seit 2005 ist er Vorsitzender des Sportausschusses des Deutschen Bundestages.

Danckert ist nach der Bundestagswahl 1998 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Luckenwalde - Zossen - Jüterbog - Königs Wusterhausen und seit der Bundestagswahl 2002 des Wahlkreises Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte er hier 42,8 % der Erststimmen.

Nebentätigkeiten

Neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter ist Danckert weiterhin als Rechtsanwalt und Notar tätig. Seine Kanzlei hat u.a. die Rechtsanwaltsgebührenordnung ausgearbeitet und als Gesetzesentwurf eingebracht. Darüber hinaus ist er Mitglied des Kuratoriums der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) und des Stiftungsrates und des Fördervereins des Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts in Neustadt (Dosse), Präsident des Landesverbandes Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V. sowie Mitglied in der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Im Oktober 2005 trat eine Neuregelung des Abgeordnetengesetzes in Kraft. Um die Abhängigkeiten der Volksvertreter für den Wähler transparent zu machen, schreibt § 44a samt zugehöriger Verhaltensregeln nun vor, dass die Parlamentarier sämtliche Nebentätigkeiten und die Höhe der daraus erzielten Einkünfte der Allgemeinheit offenzulegen haben. Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten aus den Reihen der Union und der FDP klagte Danckert vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos[1] gegen diese Regelung.

Einen Namen machte sich Peter Dankert auch als Anwalt der Deutschen Bahn im Fall der Karlshorster Blumenhändlerin Marina Godehardt, was zu einem katastrophalen Fehlurteil führte. Das Gericht schreibt selber schwarz auf weiß, dass hier der Rechtsstaat keine andere Chance mehr hat, als am "möglicherweise falschen Urteil festzuhalten". Herr Danckert sieht bis heute keine Veranlassung sich zum Urteil bzw. zur Verantwortung der Bundesrepublik als Aktionär der Bahn zu äußern, was ein deutlichen Blick auf seine Rechtsauffassung wirft.


Einzelnachweise

  1. Tagesschau, Meldung vom 04.07.2007

Fall der Blumenhändlerin gegen die DB]