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Tabaksteuer (Deutschland)

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Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben (seit 1906; seit 1993 nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak; erhoben via Steuerbanderolen) - aber nicht nur. Sie ist eine indirekte Steuer – vergleichbar mit der Mehrwertsteuer, eine Verbrauchsteuer wie z.B. die Mineralölsteuer und eine Mischform aus Mengensteuer und Wertsteuer.

In den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer deutlich angehoben. Beispielsweise wurde in den Jahren 2002 und 2003 die Steuer jeweils um 1 Cent pro Zigarette erhöht, um das erste Anti-Terror-Paket zu finanzieren.[1] Mit Einnahmen von rund 14,4 Mrd. Euro im Jahr 2006 (1970 waren es 6,5 Mrd. Euro) ist die Tabaksteuer nach der Mineralölsteuer die ertragreichste besondere Verbrauchsteuer. Mit ca. 13,3 Mrd. Euro stellt die Fertigzigarette den Hauptanteil. Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu.

Wenn man sich im Februar 2007 eine Schachtel Zigaretten für vier Euro kauft, so werden 3,07 Euro als Steuern abgeführt. Dies entspricht einem Anteil von 76,7 % des Kaufpreises. Da Teile der Steuern pro Zigarette berechnet werden, ist dieser Steueranteil pro Schachtel variabel.

1906 wurden etwa 1 Mrd. Zigaretten versteuert, etwa 1/100 der Menge von 2006.

Die Tabaksteuer soll als so genannte Lenkungssteuer, wie z.B. auch die Ökosteuer, eine Senkung des Konsums bewirken. Dieses Konzept ist zwiespältig, weil der Gesetzgeber dabei zwei widersprüchliche Ziele zugleich vertritt. Einerseits hat er Interesse an möglichst hohen Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushalts, andererseits verursacht eine wirkungsvolle Lenkungssteuer eine Verringerung des Steueraufkommens. Die derzeitige Politik ist nach eigener Darstellung aber hauptsächlich an der gesundheitspolitischen Lenkungswirkung orientiert.

In der Bundesrepublik Deutschland scheint die drastische Erhöhung der Tabaksteuer zusammen mit der verstärkten Information der Raucher und zunehmenden Rauchverboten an Arbeitsplätzen erfolgreich zu sein. Der Tabakkonsum ging stark zurück und viele Raucher hörten mit dem Rauchen auf.

Entwicklung des Tabaksteueraufkommens in DE

Die Vermutung einer erfolgreichen Lenkungswirkung der Tabaksteuererhöhung ist aber auch umstritten: Kritiker argumentieren, dass der nach den letzten Steuererhöhungen verzeichnete geringfügige Rückgang des Steueraufkommens (im Jahr 2003 ein Rückgang um 400 Millionen Euro oder 15,8 % gegenüber 2002) womöglich nicht einen reduzierten Tabakkonsum anzeige, sondern lediglich eine verstärkte Verlagerung des Erwerbs der Tabakwaren in die an Deutschland angrenzenden Nachbarstaaten mit ihren zum Teil erheblich niedrigeren Preisen, insbesondere in Polen und Tschechien, in Form des persönlichen 'Eigenimports' im Rahmen der zollrechtlich erlaubten Mengen sowie in den enorm lukrativen Zigarettenschmuggel. Mit diesem Problem kämpfen auch Dänemark, Norwegen und Schweden, da dort die Tabaksteuer noch deutlich höher ist.

Andererseits ist im Zuge der letzten Tabaksteuererhöhungen die Raucherquote bei 12- bis 17-Jährigen von 28 Prozent im Jahr 2000 auf 18 Prozent im Jahr 2006 gefallen.[2] Befürworter sehen darin eine deutliche Auswirkung der Preisgestaltung auf diese relativ finanzschwache Bevölkerungsgruppe.

Viele Raucher fertigen sich ihre Zigaretten durch das sogenannte Drehen aus losem Tabak und sogenanntem Zigarettenpapier selbst an. Bis zum 31. März 2006 gab es des Weiteren in Deutschland sogenannte Tabak-Sticks, die aus getrennt zu kaufenden Papierhülsen und den vorgefertigten Tabak-Sticks selbst eine alternative Möglichkeit für Raucher bot, sich Zigaretten selbst anzufertigen. Diese Tabak-Sticks fielen als "Rauchtabak als Feinschnitt" deklariert unter die geringere Besteuerung. Am 10. November 2005 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jedoch, das diese Einordnung unzulässig ist, da es sich nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt handelt und entsprechend der höhere Steuersatz für Zigaretten anzuwenden ist. Nach einer Übergangsfrist wurde am 31. März 2006 der höhere Steuersatz angewendet und entsprechend fiel die Marktgrundlage für industriell vorgefertigten Zigaretten weg, woraufhin die Herstellung vollständig aufgegeben wurde.

Weiter beobachtete man durch die Steuererhöhungen eine Änderung bei dem Konsumverhalten dergestalt, dass gleichzeitig mit dem stark rückläufigen Absatz von Zigaretten eine deutliche Zunahme des Absatzes von Zigarren (+16,7 %), Tabakspfeifentabak (+1,6 %) und insbesondere von Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten (+30,4 %) beobachtet wurde. Alle diese Tabakprodukte sind relativ mit einem deutlich niedrigeren Steueranteil am Warenwert belastet als Zigaretten, wie die folgende Tabelle zeigt.

Tabaksteuersätze 2003:
Produkt spezifischer Anteil

(Cent je Stück/Euro je kg)

Wertanteil

(Prozent des Kleinverkaufspreises)

Zigaretten 6,17 Cent/Stück 24,23 %
Zigarren/Zigarillos 1,3 Cent/Stück ca. 1 %
Rauchtabak als Feinschnitt 21,40 Euro/kg 18,32 %
Rauchtabak als Pfeifentabak 10,70 Euro/kg 13,5 %
Tabaksteuersätze 2005:
Produkt spezifischer Anteil

(Cent je Stück/Euro je kg)

Wertanteil

(Prozent des Kleinverkaufspreises)

Zigaretten 8,27 Cent/Stück 25,29 %
Zigarren/Zigarillos 1,4 Cent/Stück ca. 1.5 %
Rauchtabak als Feinschnitt 34,06 Euro/kg 19,04 %
Rauchtabak als Pfeifentabak 15,66 Euro/kg 13,46 %


Hinzu kommt 19% Mehrwertsteuer.

Tabakabsatz in Deutschland

Vergleich von Steuereinnahmen und gesellschaftlichen Kosten

Es wird kontrovers diskutiert, wie viel von der eingenommenen Tabaksteuer nach Abzug der finanziellen Verluste, die der Staat durch die vom Rauchen verursachten Schäden erleidet, noch übrig bleibt.

Hauptartikel: ökonomische Aspekte des Tabakrauchens

Steuerschlupflöcher und deren Nutzung durch die Tabakindustrie

Die Tabakindustrie versteht es immer wieder Steuerschlupflöcher durch die Kreation von neuen Produkten zu nutzen. Beispiele für aktuelle und ehemalige Schlupflöcher sind: Einsteckhüllen, Zigaretten mit Tabakblatt statt Papier als Hülle, Überlange Zigaretten (18 cm) zum Selbst- Zuschneiden, Zigarettenmaschinchen zum Selbst-Drehen, Forcierung des Verkaufs von Drehtabak, Minipacks, die auch nach Steuererhöhung noch für Teenager bezahlbar bleiben.


JUHU TABAK IS GEIL!!!!!

Verbote

Für den Handel unter anderem verboten sind

  • der Stückverkauf (§23 TabStG)
  • das Über- oder Unterschreiten des Kleinverkaufspreises ("Preisbindung"; ausgenommen ist die unentgeltliche Abgabe von anderen Tabakwaren als Zigaretten als Proben oder zu Werbezwecken; §§24-27 TabStG, §26 TabStV)
  • gewerbsmäßiges Ausspielen von Tabakwaren
  • Kopplungsverkauf (es dürfen keine andere Waren mitbeigelegt werden)

Quelle: Tabaksteuergesetz [1], Tabaksteuerverordnung [2] und www.zoll.de

Siehe auch

Tabaksteuer (Schweiz)

Quellen

  1. Ulrike Fokken, Carsten Germis: Kampf gegen Terror: Höhere Steuern für mehr Sicherheit Der Tagesspiegel, 19. September 2001
  2. www.ad-hoc.de Raucherquote bei Jugendlichen