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Alpenkonvention

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Im Jahr 1991 verabschiedeten die Umweltminister der Alpenländer

ein Übereinkommen zum Schutz der Alpen, Alpenkonvention genannt. Im Gegensatz zu den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp), bei der die regionalen Regierungschefs lediglich Empfehlungen ohne Rechtskraft erlassen können, sind die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle rechtlich verbindliche Staatsverträge. Sie sind entsprechend durch die Parlamente der oben aufgeführten Vertragspartner zu ratifizieren. Die allgemein gehaltene Rahmenkonvention, die inzwischen auch von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, wird durch so genannte Durchführungsprotokolle konkretisiert. Diese Fachprotokolle wurden von Liechtenstein, Österreich, Deutschland und Slowenien ebenfalls ratifiziert. Frankreich und Monaco haben einen Teil der Protokolle ratifiziert. Bei der EU ist die Ratifizierung seit längerer Zeit in Prüfung. In der Schweiz und in Italien sind die Protokolle zum Teil heftig umstritten. Es gibt Protokolle zu folgenden Themen:

Protokolle zum Nachlesen

Seit dem Jahr 2003 verfügt die Alpenkonvention über ein so genanntes "Ständiges Sekretariat", welches seinen Sitz in Innsbruck hat. Es gibt eine offizielle Website Alpenkonvention , welche aber nicht aktuell ist. Die aktuellsten Informationen über die Alpenkonvention gibt es nach wie vor bei der CIPRA CIPRA , siehe unten.

Die Alpenkonvention hat 11 offizielle Beobachterorganisationen. Die aktivste ist die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes), welche schon bei ihrer Gründung 1952 die Erarbeitung einer Alpnekonvention durch die Alpenstaaten gefordert hat. Auf der Website der CIPRA CIPRA finden sich viele Informationen über die Alpenkonvention, eine Übersicht über den Stand der Ratifizierung von Konvention und Protokollen sowie die Originaltexte in den vier Konventionssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Slowenisch.