Deutscher Volksrat
Der Deutsche Volksrat war in den Jahren 1948 und 1949 ein politisches Gremium in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands.
Der Erste Deutsche Volksrat ging aus dem Zweiten Deutschen Volkskongress hervor, der am 17./18. März 1948 tagte. Er bestand aus 400 Mitgliedern, von denen 100 aus den Westzonen stammten. Im Volksrat wurde ein Verfassungsausschuss gebildet, der unter der Leitung von Otto Grotewohl eine Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik erarbeiten sollte. Dabei sollte sich der Ausschuss auf einen schon im November 1946 erarbeiteten Entwurf der SED stützen. Der von dem Ausschuss erarbeitete Entwurf wurde am 22. Oktober 1948 vom Volksrat gebilligt und am 19. März 1949 formell beschlossen.
Der Zweite Deutsche Volksrat wurde vom Dritten Deutschen Volkskongress gewählt, der am 29./30. Mai 1949 tagte. Er trat am 7. Oktober 1949 zusammen und konstituierte sich selbst als provisorische Volkskammer der DDR. Der Volksrat beauftragte den ehemaligen Sozialdemokraten Otto Grotewohl mit der Bildung einer Regierung. Damit war die Gründung der DDR vollzogen.
Wie viele politische Handlungen in der Sowjetischen Besatzungszone war die Wahl des Volksrates eine Reaktion auf die britisch-amerikanische Politik: am 1. Juli 1948 wurden den westdeutschen Ministerpräsidenten die Frankfurter Dokumente übergeben, die unter anderem die Bildung eines Parlaments sowie einer Verfassung vorsahen, daraufhin trat im August 1948 ein Verfassungskonvent im Schloss Herrenchiemsee zusammen, der zunächst lediglich Vorgespräche über eine Verfassung führte. Der Parlamentarische Rat, der sich am 1. September 1948 in Bonn konstituierte, arbeitete dann das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aus.
Der Deutsche Volksrat war eine Reaktion auf den Parlamentarischen Rat und hatte analog zu diesem die Aufgabe, eine Verfassung für die kommunistisch-sozialistisch geprägte Sowjetische Besatzungszone auszuarbeiten.