Wehrsold
Der Wehrsold ist in der deutschen Bundeswehr die finanzielle Vergütung für wehrdienstleistende Soldaten.
Empfangsberechtigter Personenkreis
- GWDL (Soldaten, die nur ihren Grundwehrdienst von derzeit neun Monaten ableisten)
- FWDL (Soldaten, die zusätzlich zum Grundwehrdienst einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst von bis zu 14 Monaten ableisten, womit sich eine maximale Dienstzeit von 23 Monaten ergibt)
- Wehrübende (zumeist Reservisten, manchmal auch Ungediente, die einen bestimmten Zeitraum als aktiver Soldat bei einem Truppenteil verbringen)
Besonderheit
Grundsätzlich erhalten zwar alle Grundwehrdienstleistenden GWDL und alle Freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstleistenden FWDL in ihren insgesamt neun bis 23 Monaten Dienstzeit Wehrsold, jedoch wird für Soldaten, die aufgrund einer freiwilligen Meldung bereits als "Soldat auf Zeit" (SaZ) zum Dienstantritt aufgefordert werden, eine Ausnahme gemacht. Diese erhalten von Beginn an ein Gehalt.
Wehrsoldarten
- Wehrsold (Tagespauschale gem. Wehrsoldgruppe)
- Mobilitätszuschlag (Entfernungspauschale von 51 Cent pro km ab 30 km Entfernung bis max. 204,- € pro Kalendermonat; wird nur an GWDL, d.h. Wehrpflichtige im 1. bis 9. Dienstmonat, bezahlt)
- Wehrdienstzuschlag (wird an FWDL ab dem 10. Dienstmonat bezahlt; wird oft als FWDL-Zuschlag bezeichnet)
- besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld)
- Entlassungsgeld
- Verpflichtungszuschlag (bei Ernennung zum SaZ aufgrund einer "widerruflichen Verpflichtungserklärung")
- erhöhter Wehrsold (vergleichbar mit Auszahlung von Überstunden)
Berechnung und Auszahlung
Für die Berechnung der Wehrsoldzahlungen ist der Rechnungsführer der jeweiligen Einheit zuständig.
- GWDL / FWDL erhalten die Wehrsoldzahlung immer zum 15. des laufenden Kalendermonats. Der Wehrsold und der Mobilitätszuschlag wird für den jeweiligen Kalendermonat bezahlt, der Wehrdienstzuschlag hingegen wurde bis zum 1. Januar 2008 rückwirkend für den letzten Kalendermonat. Dieser Zuschlag wird seit dem 1. Januar 2008 im voraus bezahlt, damit die Versorgungslücke im 10. Dienstmonat nicht mehr besteht Quelle fehlt. Die "besondere Zuwendung" wird im Dezember ausbezahlt (oder am Entlassungstag wenn in der Dienstzeit kein Dezember erreicht wird) und das Entlassungsgeld wird am letzten Tag des Wehrdienst ausbezahlt. Sämtliche Zahlungen an GWDL / FWDL werden in der Regel auf das Girokonto des Soldaten überwiesen.
- Den Wehrübenden steht der gesamte Wehrsold für die Dauer der Wehrübung am ersten Tag zu und wird in der Regel gleich bar ausbezahlt. Entlassungsgeld, besondere Zuwendung und Wehrdienstzuschlag steht einem Wehrübenden nicht zu.
Wehrsoldgruppen
Am 14. März 2008 beschloß das deutsche Parlament die Erhöhung der Wehrsoldtagessätze um jeweils 2 € pro Tag rückwirkend ab 01. Januar 2008. [1]
Wehrsold je Tag seit 01. Januar 2008
- 9,41€ Soldat (je nach Truppengattung auch Schütze, Flieger, Matrose, usw.)
- 10,18€ Gefreiter
- 10,95€ Obergefreiter
- 11,71€ Hauptgefreiter
- 13,25€ Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Stabsunteroffizier, Obermaat, Fahnenjunker
- 13,76€ Feldwebel, Fähnrich, Oberfeldwebel
- 14,27€ Hauptfeldwebel, Oberfähnrich, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel, Leutnant
- 14,78€ Oberleutnant
- 15,29€ Hauptmann
- 15,80€ Stabshauptmann, Major, Stabsarzt
- 16,32€ Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt
- 16,83€ Oberst, Oberstarzt
- 17,85€ alle Generals-/Admiralsdienstgrade
Wehrsold eines GWDL / FWDL für 30 Tage
Dienstmonat | Dienstgrad | Sold | Wehrdienstzuschlag | Gesamt |
---|---|---|---|---|
1.-3. | Soldat | 282,30€ | 0,00€ | 282,30€ |
4.-6. | Gefreiter | 305,40€ | 0,00€ | 305,40€ |
7.-9. | Obergefreiter | 328,50€ | 0,00€ | 328,50€ |
10.-12. | Obergefreiter | 328,50€ | 613,50€ | 942,00€ |
13.-18. | Hauptgefreiter | 351,30€ | 675,00€ | 1026,30€ |
19.-23. | Hauptgefreiter | 351,30€ | 736,20 | 1087,50€ |
Hinweise zu dieser Tabelle:
- Die angegebenen Dienstgrade entsprechen den Regelbeförderungen von der auch abgewichen werden kann. Oftmals wird aber auch bereits im 10. Dienstmonat der Dienstgrad "Hauptgefreiter" erreicht.
- Der Wehrdienstzuschlag wird immer im Folgemonat rückwirkend gezahlt, der Betrag für den letzten Monat wird bei Entlassung gezahlt.
- Unberücksichtigt bleibt hier der Mobilitätszuschlag, diesen erhält man in den ersten 9 Monaten ab einer Entfernung von mst. 30 km von der Kaserne zum Wohnort. Pro Entfernungskilometer erhält man monatlich 51 Cent bis zum maximalen Höchstbetrag von 204 €.
- Durch die ungünstige Konstellation (kein Mobilitätszuschlag mehr ab dem 10. Dienstmonat und erst rückwirkende Zahlung des Wehrdienstzuschlages im Folgemonat) ist der Soldat im 10. Monat evtl. schlechter gestellt als in den Monaten davor oder danach.
Sonstiges
Wehrdienstleistende Soldaten erhalten neben den Zahlungen die aufgrund des Wehrsoldgesetz geleistet werden unter Umständen noch weitere Zahlungen, so zum Beispiel Verpflegungsgeld und "Reisebeihilfen für Wehrsoldempfänger". Ferner übernimmt die zuständige Unterhaltssicherungsbehörde unter gewissen Voraussetzungen die Mietaufwendungen für die private Wohnung des Soldaten.