Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
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Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha ist 1826 durch einen Schiedsspruch König Friedrich August II. von Sachsen zur umfassenden Neugliederung der Ernestinischen Herzogtümer aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld und Teilen von Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Meiningen entstanden. Das neuentstandene Herzogtum wurde mit dem Ende der Monarchie in Deutschland 1918 aufgelöst und ging, mit Ausnahme des jetzt zu Bayern gehörenden Gebiets um Coburg, im Freistaat Thüringen auf.
Aus dem regierenden Haus Sachsen-Coburg-Gotha stammen die noch heute regierenden Königshäuser von Großbritannien und Belgien ab.
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