Rechtsbehelfsbelehrung
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Als Rechtsbehelfsbelehrung (auch Rechtsmittelbelehrung genannt) bezeichnet man die Belehrung des oder der Adressaten einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über ihm oder ihnen zustehende Möglichkeiten, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten.
Die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung muss enthalten:
- die Bezeichnung als Rechtsbehelfsbelehrung,
- die Behörde oder das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie
- die Frist, in der das Rechtsmittel einzulegen ist.