Zum Inhalt springen

Rechtsbehelfsbelehrung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Februar 2005 um 13:36 Uhr durch Lung (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Rechtsbehelfsbelehrung (auch Rechtsmittelbelehrung genannt) bezeichnet man die Belehrung des oder der Adressaten einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über ihm oder ihnen zustehende Möglichkeiten, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten.

Die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung muss enthalten:

  • die Bezeichnung als Rechtsbehelfsbelehrung,
  • die Behörde oder das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie
  • die Frist, in der das Rechtsmittel einzulegen ist.