Erkennungsdienst
Erkennungsdienst ist in der Kriminalistik der Überbegriff für alle Tätigkeiten, die mit der Spurensuche, der Spurensicherung und Spurenauswertung (Aufnahme von Sachbeweise) befassen. Ferner bezeichnet es die Lehre der Personenbeschreibung.
Fachdienststellen der Kriminalpolizei betreiben den Erkennungsdienst.
Die Kriminalbeamten des Erkennungsdienstes sind kriminaltechnische Spezialisten, die ihre Arbeit sowohl an den Tatorten (Suchen und Sichern) als auch in den Sammlungen der Dienststellen (Auswertung) durchführen.
Die Beamten und Angestellten des Erkennungsdienstes haben weiter die Aufgabe, von tatverdächtigen Personen Fingerabdrücke zu nehmen und sie zu fotografieren.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Personen sind sowohl repressiv als auch präventiv möglich.
Siehe auch: Spurensicherung