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Ministerium für Staatssicherheit

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Wappen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR

Das Ministerium für Staatssicherheit, kurz MfS, war Inlands- und Auslands-Geheimdienst und -Geheimpolizei der DDR mit eigenen Untersuchungs- und nicht öffentlichen Gerichts-Organen. Im Propaganda-Sprachgebrauch der SED sprach man vom „Schild und Schwert der Partei“, der Volksmund bezeichnete das MfS als „Stasi“. Das MfS wurde 1950 gegründet und diente dem Regime hauptsächlich zur Unterdrückung und Überwachung der Bevölkerung. Daneben war es zuständig für Spionage im nichtsozialistischen Ausland sowie Spionageabwehr.

Es gab außerdem einen weiteren Geheimdienst, die Militäraufklärung der NVA, Tarnbezeichnung am Objekteingang: Mathematisch-Physikalisches Institut der NVA in Berlin-Treptow. Die Verwaltung 2000, der militärische Abwehrdienst des MfS, gehörte jedoch nicht zu diesem Dienst.

Geschichte und Aufgaben des MfS

Vorläufer des MfS

Das MfS war nicht der erste Geheimdienst u.a. zur Überwachung der DDR-Bevölkerung. Die DDR hatte bereits vor Gründung des Ministeriums am 8. Februar 1950 zwei Vorläufer.

Zum einen installierten die sowjetischen Ministerien für Inneres und für Staatssicherheit (NKWD/NKGB bzw. MWD/MGB) unter Lawrentij Berija eine Reihe von selbständigen, umfangreichen Apparaten in der SBZ, die unter der Leitung des Generalobersten Iwan A. Serow, ab 1946 Nikolai K. Kowaltschuk, standen.

Zum anderen wurde im August 1946 die Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) gegründet, welche die politische Polizei unter der Bezeichnung K5 vereinheitlichte. Sehr früh wurde die K5 schon damit betraut, geheimdienstliche Operationen und Aufgaben durchzuführen, sowie zu betreuen. Anfangs hatte die K5 einen Personalbestand von rund 160 (1946) und später einen Bestand von fast 700 (April 1948) Mitarbeitern.

MfS

Den Startschuss für den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei gab das Politbüro der KPdSU am 28. Dezember 1948 mit dem Beschluss zur Bildung der "Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft". Mit diesem Beschluss konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck sowie Otto Grotewohl gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Victor S. Abakumow, durchsetzen, der Sorgen hatte wegen der Wirkung dieses Beschlusses auf die Westalliierten.

Am 24. Januar 1950 fasste das Politbüro der SED den Beschluss zur Bildung des MfS. Schon zwei Tage später empfahl die Regierung der DDR parallel zum eigenen "Beschluss über die Abwehr von Sabotage" ebenfalls die Bildung des MfS. Am 8. Februar 1950 beschloß die Volkskammer der DDR einstimmig die Bildung des MfS. Als Leiter wurde 8 Tage später Wilhelm Zaisser eingesetzt, Erich Mielke, als sein Stellvertreter, im Range eines Staatssekretärs.

Nachdem es bei der Verhinderung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 „versagt“ hatte, wurde das Ministerium im Juli 1953 zum „Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)“ umgeformt und dem Innenministerium unterstellt (erst am 24. November 1955 erhielt es wieder Ministeriumsrang). Leiter des SfS bzw. Minister des MfS war Ernst Wollweber, den Walter Ulbricht 1957 durch Erich Mielke, den bisherigen Stellvertreter ersetzte. Mielke leitete das MfS bis zum 7. November 1989, dem Tag des Rücktritts des Ministerrates der DDR zur Wende.

Am 17. November 1989 wählte die Volkskammer der DDR einen neuen Ministerrat. Das MfS wird in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umbenannt, dessen Leiter wird der bisherige Stellvertreter von Erich Mielke, Wolfgang Schwanitz. Am Morgen des 4. Dezember 1989 wird die Bezirksstelle des MfS in Erfurt von Bürgern besetzt, nachdem bekannt wurde, dass die Stasi Akten vernichtet. Am Abend desselben Tages werden die Dienststellen in Leipzig und Rostock besetzt, die anderen Bezirksstädte folgen, zuletzt am 15. Januar 1990 die Zentrale in Berlin. Bei den Besetzungen kam es teilweise zu chaotischen Zuständen; auch hier wurden Unterlagen vernichtet oder gingen durch Diebstahl verloren. Dabei gelangten die Rosenholz-Akten unter ungeklärten Umständen in die Hände der CIA. Mit der Einrichtung von Bürgerwachen und Bürgerkomitees beginnt die erzwungene Auflösung und Aufarbeitung des MfS. Erstmals in der Geschichte können Bürger ihre geheim über sie angelegten Akten einsehen und zwar zuerst bei der sogenannten Gauck-Behörde, die später einen neuen Namen bekam, nämlich Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Birthler-Behörde). Keinen Monat später, am 14. Dezember 89, beschließt der Ministerrat die Auflösung des "neuen" AfNS und den Aufbau eines Verfassungsschutzes und eines Nachrichtendienstes (in offensichtlicher Anlehnung an die Geheimdienststrukturen in der BRD). Zum Aufbau des Verfassungsschutzes kommt es jedoch, aufgrund der Bürgerproteste nicht, aufgrund Beschluss des Ministerrates vom 13. Januar 1990.

Später billigt der Runde Tisch die Selbstauflösung der Auslandsaufklärung des MfS (Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A), dessen Leiter von 1955 - 1986 Markus Wolf, ein Stellvertreter Erich Mielkes, war.

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS bildete das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“, die Statuten des SfS/MfS von 1953 bzw. 1969 (die strengster Geheimhaltung unterlagen und in denen die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat sanktioniert wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete. Allerdings bewegte sich der Geheimdienst auch außerhalb dieser rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen Verfassungsgarantien der eigenen DDR-Verfassung.

Durch formalen Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurden dem DDR-Geheimdienst folgende Aufgaben zugeteilt:

Umfang des MfS

Das MfS diente dem SED-Regime hauptsächlich als Unterdrückungs- und Bespitzelungsapparat gegen die eigene Bevölkerung. Es wird geschätzt, dass 1989 etwa 91.000 Menschen hauptamtlich für das MfS arbeiteten. Da sich das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ verstand, war der Großteil seiner Mitarbeiter zugleich Mitglied in der SED. Das MfS war zwar formal dem Ministerrat der DDR unterstellt, führte jedoch, wie jeder Geheimdienst, ein internes Eigenleben. Hinzu kamen weit mehr als 100.000 so genannte „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM), von denen viele als Spitzel und im Ausland als Saboteure, Zersetzer und Spione (offizieller Sprachgebrauch: Kundschafter des Friedens) agierten.

Die oben genannten Zahlen zeigen, dass bezogen auf die Gesamtzahl der OM und IM z.B. 200.000 und der Gesamtzahl der Bürger der BRD (80 Mil.) jeder 400. für das MfS gearbeitet hat. Unter Ausschluss der Kinder und Alten (18-80 Jahre) müsste vermutlich jeder 200. bis 300. Bürger in Gesamtdeutschland für das MfS gearbeitet haben. Geht man vom Hauptschwerpunkt der Mitarbeiter in der DDR (16 Millionen Einwohner) aus, und davon, dass zwei Drittel (140.000) der Mitarbeiter dort tätig waren, war vermutlich etwa jeder 50. Mensch zwischen 18 und 80 Jahren für das MfS tätig. Viele der IM waren hauptamtlich Polizisten, Staatsbeamte und Armeeoffziere, aber auch Privatpersonen wie Kollegen, Mitarbeiter, selbst Familienangehörige.

Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik rund 1.500 aktive MfS-Spione, vorwiegend in Westdeutschland, wie die veröffentlichte Auswertung der so genannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab. Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren, wurde dabei mit 20.000 beziffert.

Ein Eintrag als IM ist zunächst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Alleine aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur anhand der vernetzten Akten umfassend nachvollzogen werden. Diese sind für manche IM noch erhalten, für andere IM vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Die obligatorische Verpflichtungserklärung (zur Zusammenarbeit mit dem MfS) ist in diesen Fällen oft nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Anzahl an Akten vor Zusammenbruch der Behörde rechtzeitig vernichtet wurde.

Gliederung des MfS

Die "Stasi" war in mehrere Hauptabteilungen sowie in Unterabteilungen und auch Arbeitsgruppen gegliedert, die alle eng miteinander in Verbindung standen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert und jede von ihnen arbeitete auf ihrem ihr zugewiesenen Tätigkeitsfeld im weiten Spektrum von Reiseangelegenheiten über visuelle Überwachung, Personenschutz bis hin zu Spionage. Untertätigkeiten der einzelnen Hauptabteilungen waren u.a. weltweiter Waffenhandel und Ausbildung und Unterstützung der RAF in der BRD (Logistik, Sabotage und Zersetzung).

  • Minister für Staatssicherheit
    • Abteilung 26 - Telefonüberwachung
    • Abteilung Bewaffnung/Chemischer Dienst (BCD)
    • Abteilung Finanzen
    • Abteilung Nachrichten - Sicherstellung des Nachrichtenwesens
    • Abteilung X - Internationale Verbindungen
    • Abteilung XI - Chiffrierdienst
    • Abteilung XIV - Untersuchungshaft und Strafvollzug
    • Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK)
    • Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) - Mobilmachung, Schutzbauten
      • Sondereinheiten AGM/U - 1. FC Union
      • AGM/S - Spezialeinheit in etwa wie die heutige GSG 9
      • Wachregiment Berlin "Feliks Dzierzynski"
    • Arbeitsgruppe E beim Stellvertreter des Ministers Generaloberst Mittig (AG E)
    • Arbeitsgruppe XVII - Besucherbüros Berlin (West)
    • Büro der Leitung (BdL)
    • Büro der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo
    • Hauptabteilung I (HA I) - Abwehrarbeit in der NVA und Grenztruppen
    • Hauptabteilung II (HA II) - Spionageabwehr
      • Abteilung M - Postkontrolle
    • Hauptabteilung III (HA III) - Funkaufklärung, Funkabwehr
    • Hauptabteilung VI (HA VI) - Paßkontrolle, Tourismus, Interhotel
    • Hauptabteilung VII (HA VII) - Abwehrarbeit im Ministeriums des Innern (MdI) und Deutschen Volkspolizei (DVP)
    • Hauptabteilung VIII (HA VIII) - Beobachtung/Ermittlung
    • Hauptabteilung IX (HA IX) - Untersuchungsorgane
    • Hauptabteilung XIX (HA XIX) - Verkehr, Post, Nachrichtenwesen
    • Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) - Sicherung der Volkswirtschaft
    • Hauptabteilung XX (HA XX) - Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund
    • Hauptabteilung XXII (HA XXII) - Terrorabwehr
    • Hauptabteilung Personenschutz (HA PS)
    • Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch)
      • (Juristische) Hochschule des MfS
      • Zentraler Medizinischer Dienst (ZMD)
    • Operativ-Technischer Sektor (OTS)
    • Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD)
    • Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG)
    • Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG)
      • Abt.XII Zentrale Auskunft/Speicher
      • Abt.XIII Zentrale Rechenstation
      • Rechtstelle
    • Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) - Flucht und Übersiedlung
    • Zentraler Operativstab (ZOS)
  • Hauptverwaltung Aufklärung - Auslandsspionage

Ausbildungsstätten des MfS

Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“ in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, benannte sie 1955 in besser klingend „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ um, obgleich es zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule war, sondern langsam dazu verändert wurde. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin „Juristische Hochschule Potsdam“ genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 auch Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Geheimdienstes. Ziel der Ausbildung war es, leitende Offiziere für das MfS auszubilden.

Bis 1961 wurden ein Lehrstuhl „Juristische Ausbildung“, eine Arbeitsgruppe „Kriminalistik“ und Institute für Marxismus-Leninismus, Recht und Spezialdisziplin eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für „Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit“, „Spionage“, „Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)“, „Politische Untergrundtätigkeit (PUT)“ und „Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ hinzu.

Am 19. Juni 1970 wurde die „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier das Absolvieren eines Fachschuldirekt- oder ein Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6.343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule circa 10.000. (Literatur (1))

Mitarbeiter

Bekannte Offizielle Mitarbeiter (OM)

Bekannte Inoffizielle Mitarbeiter (IM)

Zu beachten ist, dass das MfS manchmal auch Quellen als IM führte, die unwissentlich Informationen lieferten. Dazu zählen manche Opfer von Abhöraktionen oder anderen Bespitzelungen.

Mitarbeiter des MfS in der BRD (soweit veröffentlicht)

Opfer oder Personen des öffentlichen Lebens, die beobachtet wurden (soweit öffentlich bekannt)

Adresse der MfS-Zentrale

Allein die Zentrale des Ministeriums nahm einen ganzen Häuserblock ein: Frankfurter Allee - Magdalenenstraße - Normannenstraße - Ruschestraße. Das imposante Hauptgebäude, in dem unter anderem auch der ehemalige Minister für Staatssicherheit Erich Mielke sein Büro hatte, ist seit 1990 zu einem Museum ausgebaut worden ("Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße", Ruschestraße 103, Haus 1, U-Bhf. Magdalenenstraße; siehe Weblinks). Zugänglich sind u.a. die original erhaltenen Büroräume von Erich Mielke sowie mehrere Ausstellungen zur DDR-Geschichte mit Bezug auf das MfS.

Siehe auch

Literatur

  • Günter Förster, Die Juristische Hochschule des MfS, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Abteilung Bildung und Forschung; Berlin, 1996,
  • Stefan Gerber, Zur Ausbildung von Diplomjuristen an der Hochschule des MfS (Juristische Personen), Taschenbuch, BW-Verlag, ISBN 3-83050-008-4,
  • Jens Gieseke: Das Ministerium für Staatssicherheit (1950-1990). In: Torsten Diedrich, Hans Ehlert, Rüdiger Wenzke (Hrsg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, Berlin 1998, Seite 371 bis 422, ISBN 3-86153-160-7,
  • Jens Gieseke: Die DDR-Staatssicherheit: Schild und Schwert der Partei, Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung, 2000, ISBN 3-89331-402-4.