Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich.
Oftmals werden Kostenvoranschläge vom Kunden so bestellt, dass dieser verschiedene Optionen zu oder abwählen kann, um sie dem individuellen Finanzrahmen anpassen zu können und deren jeweilige wirtschaftliche Vertretbarkeit zu ermitteln. Kostenvoranschläge gibt es in der Technik, z.B. Bauwesen, KFZ-Instandsetzung oder Elektrotechnik, aber auch im Finanzwesen, z.B. bei Lebensversicherungen, und im medizinischen Bereich, z.B. für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Hauptmerkmale eines Kostenvorschlags sind:
- eine Beschreibung zu Art und Umfang der angedachten Arbeiten
- die dafür nötige Arbeitszeit und die zugehörigen Arbeitskosten
- das dafür nötige Material und die zugehörigen Materialkosten
- der Erfüllungszeitraum, z.B. in Form einer Gültigkeitsdauer.
Für Kostenvoranschläge werden in Deutschland ohne besondere Vereinbarung keine Entgelte fällig, wobei jedoch der jeweilige Dienstleister durchaus bemüht sein wird für diese, teils sehr zeitintensive, Leistung ein Entgelt zu erzielen. Häufig werden diese Entgelte als Pauschalen in den jeweiligen AGB oder in entsprechenden Preislisten des Anbieters formuliert und bei Anforderung durch den Kunden gegengezeichnet. Oftmals besteht von Seiten des Anbieters die Möglichkeit, dass diese Entgelte bei Auftragserteilung zu Gunsten des Kunden verrechnet werden.
Sinnvoll ist die Vereinbarung eines Entgelts insbesondere, wenn im Kostenvoranschlag bereits einen Teil der angebotenen Leistung erfüllt wird. Beispielsweise kann bei der Reparatur eines Computers die Fehlersuche den Hauptteil der Arbeit ausmachen.
Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen nur um wenige Prozent überschritten werden. Aus diesem Grund kann ein fehlerhaft erstellter Kostenvoranschlag durchaus auch zu massiven Einbußen für den Anbieter führen, da er sich hiermit zur Leistungserbringung zu den angeführten Konditionen verpflichtet hat. Ein für den Kunden ungünstiger Voranschlag wird ggf. dazu führen, dass der Kunde sich einen anderen, günstigeren Anbieter am Markt sucht. Ein Kostenvoranschlag ist somit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar, wie es etwa für die Einreichung bei einem Ausschreibungsverfahren (das in Form eines Wettbewerbs durchgeführt wird) benötigt wird.
Gute Unternehmer stellen dem Kostenvoranschlag, der eine Vorkalkulation darstellt, die so genannte Nachkalkulation gegenüber, um für zukünftige Angebote eine fundiertere und somit verbessertekaufmännische Kalkulationsgrundlage zu erhalten.
Siehe auch: KFZ-Sachverständiger