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Strafgesetzbuch (Deutschland)

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Das Strafgesetzbuch regelt in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Kernmaterie des Strafrechts.

Deutschland

Das heute für die Bundesrepublik Deutschland geltende Strafgesetzbuch (Abkürzung: StGB) geht auf das 1871 in Kraft getretene Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich zurück. Dieses Reichstrafgesetzbuch unterlag in den folgenden Epochen und Jahrzehnten zahlreichen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, mit denen der Gesetzgeber auf den rechts- und kriminalpolitischen Wandel, auf gesellschaftliche Wertvorstellungen, erkennbar gewordene Strafbarkeitslücken, aber auch auf wissenschaftliche und technische Neuerungen reagierte. Als solche Beispiele für "neuartige" Delikte sind etwa zu nennen: Computerbetrug, Geldwäsche, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Basisdaten
Kurztitel: Strafgesetzbuch
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Strafrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland*
Abkürzung: StGB
FNA: 450-2
Verkündungstag: 15. Mai 1871 (RGBl. 1871, S. 127)
Aktuelle Fassung: 1. September 2004 (BGBl. I 2004, S. 2198)
* Im Bereich der stellvertretenden
Strafrechtspflege auch für Auslandstaaten

Während das Strafgesetzbuch die Grundlagen und Voraussetzungen strafbaren Handelns festlegt, ist der Ablauf des Strafverfahrens durch ein eigenes Gesetzbuch – die Strafprozessordnung – geregelt.

Das Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt:

Allgemeiner Teil: Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z. B.

Besonderer Teil: Dieser enthält die einzelnen Straftatbestände, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgütern), z. B.

Das Strafgesetzbuch umfasst nicht sämtliche Straftatbestände. Verschiedene Delikte sind auch in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten, z. B.

Diese werden als das Nebenstrafrecht bezeichnet.

Siehe: Liste aller Tatbestände des StGB

Österreich

Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Neukodifizierung aus dem Jahr 1974. Es wurde bereits mehrfach novelliert. Im österreichischen Strafgesetzbuch werden die wichtigsten Handlungen und Unterlassungen sowie der Strafrahmen geregelt. Wie in Deutschland werden zahlreiche Tatbestände, die nicht im StGB erfasst sind, in Nebengesetzen normiert. Das in Nebengesetzen (z. B. Suchtmittelgesetz) kodifizierte Strafrecht bezeichnet man auch in Österreich als Nebenstrafrecht.

Schweiz

Das Strafgesetz der Schweiz geht auf die Fassung vom 21. Dezember 1937 zurück, in Kraft trat es am 1. Januar 1942. Es wird laufend den neuen Umständen und Gegebenheiten angepasst.

Das schweizerische Strafgesetzbuch ist in drei Teile (auch "Bücher" genannt) gegliedert:

Erstes Buch: Im ersten Buch werden die allgemeinen Bestimmungen festgelegt, Begriffe wie Fahrlässigkeit und Notwehr festgelegt und spezielle Strafmassnahmen für Kinder und Jugendliche festgelegt.

Zweites Buch: Hier ist festgelegt, welche Handlungen strafbar sind. Das zweite Buch ist in 20 sogenannte Titel gegliedert, die die einzelnen Straftaten zusammenfassen:

  • Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
  • Strafbare Handlungen gegen das Vermögen
  • Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich
  • Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit
  • Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
  • Verbrechen und Vergehen gegen die Familie
  • Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen
  • Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit
  • Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr
  • Fälschung von Geld, amtlichen Wertzeichen, amtlichen Zeichen, Mass und Gewicht
  • Urkundenfälschung
  • Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden
  • Straftaten gegen die Interessen der Völkergemeinschaft
  • Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung
  • Vergehen gegen den Volkswillen
  • Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt
  • Störung der Beziehungen zum Ausland
  • Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege
  • Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht
  • Bestechung
  • Übertretungen bundesrechtlicher Bestimmungen

Drittes Buch: Im dritten Buch werden hauptsächlich die Zuständigkeiten der Gerichte geregelt und Prozessbestimmungen festgelegt.

Literatur/Kommentare

  • Lackner, Karl/Kühl, Kristian: StGB Strafgesetzbuch mit Erläuterungen - 25. Auflage, München 2004
  • Schönke, Adolf/Schröder, Horst: Kommentar zum Strafgesetzbuch - 26. Auflage; München 2001
  • Rudolphi, Hans-Joachim/Horn, Eckhard/Günther, Hans-Ludwig/Samson, Erich: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch
  • Neumann, Ulfrid/Puppe, Ingeborg/Schild, Wolfgang: Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch
  • Joecks, Wolfgang: Studienkommentar zum StGB - 5. Auflage; München 2004
  • Tröndle, Herbert/Fischer, Thomas: Kommentar zum Strafgesetzbuch - 52. Auflage; München 2004