Freie Stadt Frankfurt
Die Freie Stadt Frankfurt, gegründet 1813, war von 1816 bis 1866 einer von vier Stadtstaaten im Deutschen Bund.
Frankfurt am Main war seit 1245 eine Freie Reichsstadt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und aufgrund ihrer Größe (35.000 Einwohner) und Bedeutung (Handelszentrum, Messestadt, Wahl- und Krönungsstadt der Kaiser) eine der wichtigsten ihrer Art. Nach der Auflösung des Reichs 1806 fiel die Reichsstadt zunächst an das von Napoleon gegründete Fürstentum Aschaffenburg, das sich seit 1810 Großherzogtum Frankfurt nannte und Mitglied im Rheinbund war.
Nach der Niederlage Napoleons 1813 wurde das Großherzogtum aufgelöst und Frankfurt als Stadtstaat wiederhergestellt. Da es kein Reich und keinen Kaiser mehr gab, hieß die ehemalige Freie Reichsstadt nunmehr Freie Stadt und war, wie die anderen deutschen Länder, ein völkerrechtlich völlig selbständiger Staat. 1816 erhält die Stadt eine Verfassung, die Konstitutionsergänzungsakte, die die Macht des seit dem Mittelalter regierenden Großbürgertums einschränkt, ohne den unteren Ständen wirkliche Verbesserungen zu bringen.
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde die Freie Stadt Mitglied des Deutschen Bundes, der in Frankfurt seinen Sitz nahm. Frankfurt war eine wichtige, aber neutrale Stadt in der geografisches Mitte zwischen den dominierenden Teilstaaten Preußen und Österreich. Der Bundestag hatte seinen Sitz im Palais Thurn und Taxis in der Großen Eschenheimer Straße. Die Mitgliedsstaaten richteten in der Stadt Gesandtschaften ein.
Frankfurt war eines der Zentren der revolutionären Bewegung des Vormärz. 1833 erlebte die Stadtrepublik mit dem Frankfurter Wachensturm im Kleinen eine Wiederholung des Sturms der Pariser auf die Bastille 1789. Die kleine Armee der Stadt, das Linienregiment, schlägt den vor allem von Studenten getragenen Aufstand nieder. Auch bei der Märzrevolution 1848 war Frankfurt einer der wichtigen Schauplätze. Die Frankfurter Nationalversammlung, das erste frei gewählte deutsche Parlament, tagte 1848/49 in der Paulskirche. Die Frankfurter Reichsverfassung von 1849 scheiterte an der Ablehnung des als Kaiser ausersehenen preußischen Königs.
1836 wurde die Freie Stadt als letzter Staat der Region Mitglied im Deutschen Zollverein. 1839 eröffnete die erste Eisenbahnstrecke (die Taunusbahn nach Wiesbaden. Der Bau gelang erst nach zähen Verhandlungen, da die nur 40 km lange Strecke über das Gebiet von drei Staaten führte, die einander keinen wirtschaftlichen Vorteil gönnten.
Obwohl die uralte Frankfurter Messe während der freistädtischen Zeit einen Tiefpunkt ihrer Geschichte erlebt, steigt Frankfurt zu einem Handels- und Finanzplatz von europäischer Bedeutung auf. Wichtigste Großbank war das in ganz Europa vertretene Haus Rothschild.
Im Deutsch-Österreichischen Krieg 1866 blieb die Stadtrepublik neutral, was ihr aber nichts nützte. Preußische Truppen okkupierten die Stadt, wenig später folgte die offizielle Annektion durch Preußen. Zusammen mit dem Herzogtum Nassau, dem Kurfürstentum Hessen und der Landgrafschaft Hessen-Homburg, die das gleiche Schicksal erlitten, wurde die Freie Stadt 1868 Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau.
Nach dem Ende von über 600 Jahren als eigenständige Stadtrepublik verblieben in Deutschland nur noch drei Stadtstaaten: Lübeck, das 1937 an Preußen fiel, sowie Bremen und Hamburg, die diese alte Tradition bis heute fortsetzen.
Siehe auch: Geschichte von Frankfurt am Main, Liste der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main