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Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

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Der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. (AEV) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Arbeiter-Ersatzkassen.

Aufgaben

Hauptaufgaben des Verbandes sind u. a.

  • die Vertretung der Interessen der Mitgliedskassen in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Gesetzgeber
  • das Führen von Verhandlungen mit den Leistungserbringern (=Ärzte, Apotheken u. s. w.) im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und
  • die Beratung der angeschlossenen Krankenkassen hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung.

Der AEV fungiert als einer der Spitzenverbände der Krankenkassen im Sinne des SGB V.

Geschichte

Gegründet wurde der Verband im Jahre 1938, damals noch unter der Bezeichnung „Verband freier Krankenkassen“. Seit dem Jahre 1957 obliegt die Geschäftsführung des Verbandes dem Vorstand des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), wodurch der AEV jedoch nicht seine rechtliche Selbständigkeit eingebüßt hat.

Durch den Austritt der KEH Ersatzkasse zum 1. Januar 2008 (wg. Fusion mit der BKK MOBIL OIL) befindet sich der AEV in Abwicklung, da ein eingetragener Verein aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen muss.

Die beiden verbliebenen Krankenkassen wollen zum 1. Juli 2008 fusionieren. Das haben die Verwaltungsräte der beiden Krankenkassen am 6. März 2008 in Bremen beschlossen. Der Name der neuen Kasse soll ebenfalls GEK sein.

Mitgliedskassen

Folgende Krankenkassen sind Mitglieder des Verbandes:

In diesen beiden Kassen sind insgesamt rund 1,6 Millionen Personen versichert (Stand 2008), davon rund 1,5 Millionen bei der GEK.