Benutzer:Fgb
Fgb schreibt unregelmäßig zum Thema Freiwirtschaft in Wikipedia, um wiederkehrenden Fragen des Systemfehler.de-Forums wiederkehrenden Antworten zu geben, ohne ständig alles neu schreiben zu müssen.
Fgb, ich empfehle dir, mal die Seite Neutraler Standpunkt durchzulesen. Aber so wie ich den Satz oben interpretiere, bist du vielleicht an einem neutralen Standpunkt gar nicht interessiert, oder?. Die Wikipedia sollte jedenfalls nicht zu einem Ableger der Systemfehler-Seite werden. -- Ben-Zin
- Ich bin am neutralen Standpunkt interessiert. Weiterhin bin ich aber an eine nötigen Tiefe der Materie interessiert. Deswegen halte ich es für falsch, dem interessierten Leser Informationen vorzuenthalten, die ihm möglicherweise einiges über das jeweilige Thema erklären könnten.
Ebenso bei den Änderungen am Privatrecht:
Es regelt die Beziehungen zwischen
* Bürger und Bürger
* Bürger und juristischen Personen
o Verbraucher und Unternehmer
Es regelt nicht die Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat.
Das stimmt so nicht, staatliche Stellen sind im Rechtsstreit sehr häufig
juristische Personen, ich habe inzwischen einen (zu) kurzen Artikel dazu
verfaßt. Bürger und juristische Personen sind rechtlich das gleiche, das
ist ja der Gag bei der juristischen Person.
Die Unterscheidung Verbraucher <-> Unternehmer ist auch maximal ideologisch und nicht
juristisch, dann darfst Du nämlich auch Unternehmer <-> Unternehmer
anführen, abgesehen, daß es den juristischen Unternehmer nicht gibt. Es gibt Kaufleute, die sich wiederum in Minderkaufleute und VOllkaufleute gliedern, das hat aber zum einen mit der Größe zum anderen mit der Rechtsform zu tun.
Was ist bspw. mit den Überlappungen,
Nicht-Kaufmann, aberUnternehmer gegen Unternehmer
Kaufmann, aber Einzelperson gegen Unternehmer
Mehrpersonen Gesellschaft, aber keine juristische Person gegen Unternehmer, der juristische Person ist?
Ich denke, ideologische Sachen haben da nichts verloren, ich habe schon
Bauchschmerzen bei der Formulierung "formal gleichberechtigt" dies
impliziert, daß das immer nur eine Formalie ist, was nicht stimmt.
Was ist z.B. reicher "Unternehmer" als Privatperson gegen Minderkaufmann?
Ähm, die einzige Änderung, die ich am Privatrecht gemacht hatte, war das "formal" einzufügen. Das impliziert nicht, dass es immer nur eine Formalie ist, sondern das impliziert nur, dass es auf alle Fälle eine Formalie ist. Über die tatsächlichen Gegebenheiten habe ich folglich gar keine Aussage gemacht. -- Fgb
Ich halte gerade eben die Löschung des Wortes "formal" für unzulässig, da es den neutralen Standpunkt verletzt. Denn ohne die Einschränkung auf "formal" würde eine Tatsächlichkeit der Gleichberechtigung aller Personen im Privatrecht fingiert. Diese Behauptung lässt sich recht leicht widerlegen. -- Fgb
- Bitte tu das. Wer hat dann die Änderungen mit dem Bürger <-> Unternehmer gemacht. Irgendwie komm ich ddamit nicht zurecht. --MatthiasKabel
- Ein kleines Beispiel aus dem BGB.§1836.(4): [1] "Dem Jugendamt oder einem Verein kann keine Vergütung bewilligt werden.". Es wird unterschieden zwischen Jugendamt und Vereinen auf der einen Seite und allen anderen Rechtspersonen auf der anderen Seite. Die einen haben das Recht auf Vergütung nicht, die anderen schon. Und jetzt erzähle mir, die beiden Gruppen von Rechtspersonen seien absolut gleichberechtigt... -- Fgb
- Man könnte auch folgendermaßen argumentieren: Eine tatsächliche Gleichberechtigung impliziert eine tatsächliche Gleichmächtigkeit, d.h. keiner darf einen Nachteil gegenüber einem anderen haben. Das Scheitert schon an den Gerichtskosten, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Der eine kann sich das Verfahren leisten, der andere nicht. Deswegen bin ich dafür, die Aussage über Gleichberechtigung auf "formal", d.h. "begrenzt auf die jeweilige Gesetzeslage, nicht notwendigerweise ausgedehnt auf die tatsächliche Lage" einzuschränken.