Licht (Begriffsklärung)
Dieser Artikel befasst sich mit Licht als Helligkeit, andere Bedeutungen unter Licht (Begriffsklärung)
Licht ist der Teil der elektromagnetischen Strahlung, der von unserem Auge erkannt werden kann. Dies sind die elektromagnetischen Wellen im Bereich von etwa 400 - 750 nm (Nanometer) Wellenlänge. (750 nm: rot, 400 nm violett/blau).
Monochromatisches Licht hat in der menschlichen Empfindung verschiedene Farben, die sogenannten Spektralfarben oder Regenbogenfarben. In der Reihenfolge zunehmender Wellenlänge:
- violett
- blau
- grün
- gelb
- orange
- rot
Die Übergänge der Farben sind fließend, der Eindruck einzeln benennbarer abzählbarer Farben ist subjektiv und durch Sprache / Tradition / Denken bedingt. (Man könnte das Spektrum genausogut in eine andere Anzahl von Farben aufteilen.)
Eine der Hauptquellen des Lichtes ist die Sonne.
Sonnenlicht kann man mit einem Prisma in seine verschiedenen Farbanteile zerlegen.
Licht kann man sich als wellenförmige elektromagnetische Strahlung vorstellen. Gleichzeitig hat Licht aber auch Teilchencharakter. Die kleinsten Lichteilchen werden als Photonen bezeichnet.