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Diskussion:Deutschengrundrecht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Februar 2005 um 15:03 Uhr durch Soeren L. (Diskussion | Beiträge) (nicht falsch - nur anders). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ist das nicht schon in Grundrechte enthalten - zudem hör ich diesen "Fachbegriff" zu ersten Mal. -- MarkusHagenlocher 17:51, 14. Feb 2005 (CET)

Falsches Lemma

Das heißt Deutschenrecht im Gegensatz zum Menschenrecht, so habe ichs jedenfalls bei Ingo von Münch im ersten Semester gelernt. --172.182.209.10 18:20, 14. Feb 2005 (CET)

verschiedene Terminologien

von Münch schreibt in seinem kommentar (Vorbem. zu Art 1-19 Rn 7ff) tatsächlich von Deutschenrechten. Hartmut Maurer schreibt in seinem Lehrbuch zum Staatsrecht I (2. Auflage, S. 279) von Deutschengrundrechten.

Die unterschiedliche Terminologie war mir durchaus klar, ich hatte daher ja auch einen Redirect von Deutschenrecht auf Deutschengrundrecht angelegt.

Ich werde den Artikel noch dahingehend abändern.

--Soeren lawfucker 14:03, 15. Feb 2005 (CET)