Diskussion:Deutschengrundrecht
Ist das nicht schon in Grundrechte enthalten - zudem hör ich diesen "Fachbegriff" zu ersten Mal. -- MarkusHagenlocher 17:51, 14. Feb 2005 (CET)
Falsches Lemma
Das heißt Deutschenrecht im Gegensatz zum Menschenrecht, so habe ichs jedenfalls bei Ingo von Münch im ersten Semester gelernt. --172.182.209.10 18:20, 14. Feb 2005 (CET)
verschiedene Terminologien
von Münch schreibt in seinem kommentar (Vorbem. zu Art 1-19 Rn 7ff) tatsächlich von Deutschenrechten. Hartmut Maurer schreibt in seinem Lehrbuch zum Staatsrecht I (2. Auflage, S. 279) von Deutschengrundrechten.
Die unterschiedliche Terminologie war mir durchaus klar, ich hatte daher ja auch einen Redirect von Deutschenrecht auf Deutschengrundrecht angelegt.
Ich werde den Artikel noch dahingehend abändern.
--Soeren lawfucker 14:03, 15. Feb 2005 (CET)