Diskussion:Gewerbesteuer (Deutschland)
Das gilt aber schon nur für Deutschland oder ? Ob sich da die Oma auskennt :-)
K@rl 22:02, 1. Dez 2003 (CET)
Leider bezieht dieser Artikel einseitig Position gegen die Gewerbesteuer, beispielsweise mit der Behauptung, sie sei für die (angebliche) hohe Steuerbelastung in Deutschland verantwortlich - nachdem einige Absätze davor die Abzugsfähigkeit dargelegt wurde. Nicht gerade ein NPOV. --Wolfgang Pohl 01:07, 22. Okt 2004 (CEST)
Als Wissenschaftler in der Tradition Max Webers dem Konzept der Wertneutralität verpflichtet nehme ich den Vorwurf des NPOV recht ernst. Wenn Du bitte so nett sein würdest, deinen NPOV-Vorwurf besser zu begründen. Sämtliche Aussagen in dem Artikel sind durch Fakten belegt, Meinungen als solche kenntlich gemacht, ohne dass der Artikel selbst Stellung nehmen würde. Die (Insich-)Abzugsfähigkeit der GewSt ändert nichts daran, dass sie die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften von (recht moderaten) 25% auf ca. 38% anhebt. Auch die einseitige Postition gegen die GewSt kann ich nicht erkennen, es wird ausdrücklich auf die Bedeutung der GewSt als Einnahmequelle der Gemeinden hingewiesen und auf die Tatsache, dass Gemeinden und Unternehmen hier naturgemäß gegenläufige Postitionen haben werden. --Einbayer 10:33, 22. Okt 2004 (CEST)
- Insgesamt ist dies ein guter Artikel - damit kein Missverständnis aufkommt. Er bezieht aber eindeutig Position: Während die Sicht der Gemeinden im Konjunktiv wiedergegeben wird, werden die Argumente gegen die Gewerbesteuer als Tatsachen dargestellt. Drei Dinge sind besonders fragwürdig:
- 1. Die Thesen zur Organschaft. Die gesetzlichen Regelungen führten in den vergangenen Jahren teilweise dazu, dass Unternehmen mit anderen (verlustmachenden) einen Organschaftsvertrag schlossen, nur um sich steuerlich auf Null zu rechnen. Das Argument, dadurch würden Steuern gleichmäßig verteilt, zieht dann nicht: Die Gemeinde mit dem verlustbringenden Betrieb hat nichts davon, die mit dem gewinnbringenden Betrieb verliert ihre Steuereinnahmen. Die Regelungen zur Organschaft wurde jüngst aber entschärft, dies Thema hat damit an Brisanz verloren.
- 2. In Deutschland würden Unternehmensgewinne im Ergebnis mit 38% besteuert. Das mag als Grenzsteuersatz stimmen, aber im internationalen Vergleich ist mindestens so wichtig, was und wieviel eigentlich besteuert wird. Das deutsche Steuerrecht kennt besonders viele Möglichkeiten, den Unternehmensgewinn herunterzurechnen. Auch bei der Gewerbesteuer gibt es (im Artikel nicht genannt) Freibeträge und eine Staffelung bei niedrigeren Gewinnen. Der Vergleich von Spitzensteuersätzen ist wenig aussagekräftig und suggestiv. Ein Vergleich müsste gegenüberstellen, was dasselbe Unternehmen im Ergebnis in dem einen und in dem anderen Land zu zahlen hätte; für eine Bewertung müssten auch andere Steuer- und Abgabearten einbezogen werden.
- 3. Suggestiv finde ich schließlich auch die Anmerkungen zum Anteil der größten Unternehmen am Gewerbesteueraufkommen. Was sagt es, dass 0,036% der Unternehmen ein Viertel der Gewerbesteuer zahlen? Wichtig ist doch, welchen Anteil an der Wirtschaftskraft aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen sie repräsentieren (oder meinetwegen am eingesetzten Kapital oder an der Zahl der Beschäftigten). Tatsache ist, dass in den vergangenen Jahren manch Unternehmen sich gewerbesteuerlich auf Null rechnen konnte und zugleich hohe Dividenden zahlten, also wirtschaftlich gesehen und nach Selbsteinschätzung durchaus hohe Gewinne machte. Großunternehmen haben viele Möglichkeiten, durch Rechtsformgestaltung und wirtschaftliche Beziehungen zu anderen Konzernteilen, häufig im Ausland, die Gewerbesteuerlast zu drücken, die Mittelständlern oft nicht zur Verfügung stehen.
- Noch eine redaktionelle Anmerkung: Die Zerlegung wird zweimal genannt, am Ende des dritten und des fünften Absatzes, im zweiten Fall ist das präziser (Zerlegung des Messbetrages). Schließlich könnte der Artikel ein Bespiel zur Funktionsweise des Hebesatzes vertragen ähnlich dem Grundsteuer-Artikel.
- Viele Grüße, --Wolfgang Pohl 19:01, 22. Okt 2004 (CEST)
Sorry, dass ich erst jetzt antworte, ist irgendwie in meiner Watchlist unter gegangen. Zunächst mal, ich habe den Artikel ins Review gestellt, davon profitiert der hoffentlich.
ad 1): In den Folgeperioden hat die Gemeinde mit dem verlustmachenden Unternehmen etwas davon, da die Verluste ja bereits zeitnah mit Gewinnen der anderen Unternehmen im Organkreis verrechnet wurden, also kein hoher Verlustvortrag verhindert, dass das verlustbringende Unternehmen die nächsten Jahre GewSt zahlt. Über mehrere Perioden betrachtet führt die Organschaft auf jeden Fall dazu, dass sich das Steueraufkommen auf die Gemeinden verteilt. Der Nachteil für die Gemeinden als Ganzes = der Vorteil für das Unternehmen besteht nur im Zinsnach/vorteil durch die sofortige Verlustverrechnung auf Ebene des Organkreises. Nur wenn ich davon ausgehe, dass verlustbringenden Unternehmen ihren Betrieb einstellen und ihre nicht geltend gemachten Verluste "mit ins Grabe" nehmen hätte ich einen Effekt in der Totalperiode, der über den Zinseffekt hinausgeht.
ad 2) Empirisch sind auch die EATR und EMTR in Deutschland recht hoch (nach Berechnung des ZEW mit die höchsten in der EU). Dazu trägt die Gewerbesteuer sehr stark bei, nicht zuletzt durch die hälftige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen. Freibeträge und Staffeltarif gelten nicht für Kapitalgesellschaften; Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind nicht so sehr im internationalen Standortwettbewerb, daneben wird für diese die Belastung durch die Gewerbesteuer durch § 35 EStG in großem Umfang neutralisiert. Die besonders vielen deutschen Steuerentlastungen sind auch kaum zutreffend, die Verlustverrechnung ist (nicht zuletzt durch die jüngsten Änderungen) insbesondere bei der Gewerbesteuer (kein Rücktrag!) nicht mehr besonders attraktiv, die Abschreibungsraten für Sachanlagevermögen nicht -wie gemeinhin angenommen- besonders hoch, die Möglichkeiten zur Vornahme von Teilwertabschreibungen sind im internationalen Vergleich recht gering, thin-capitalization-rules und CFC-Regeln exorbitant streng.
ad 3): Natürlich ist die Aussage bereits durch die ausgenutzten steuerlichen Spielräume verzerrt, da ja nur gemeldete Bemessungsgrundlage die Basis dieser Statistik liefern. Ich versuche die Statistik nochmal zu finden, dann kann man als Basis auch die (damals noch gemeldete) Gewerbekapitalsteuer heranziehen, da die sicherlich weniger Schwankungen und Spielräumen unterliegt wie der Gewerbeertrag.
Zur Position: Die Wahl des Konjunktivs bei der Darstellung der Position der Gemeinden ist dadurch bedingt, da die Gemeinden viel anführen, das sich empirisch so nicht belegen lässt, sofern Tatsachen dargestellt werden ("stellt die wichtigste Einnahmequelle dar, ist konjunkturabhängig") wird auch hier auf den Konjunktiv verzichtet.
Freibetrag und Staffel werde ich nachtragen, ebenso mal schauen, wo der Hebesatz erläutert werden kann, das mit der Zerlegung werde ich auch angehen, danke für die Hinweise!
--Einbayer 11:31, 10. Dez 2004 (CET)
Gewerbesteuer , 10. Dezember
Auch um diesen Artikel habe ich mich vor einiger Zeit gekümmert. Im Oktober hat mal Wolfgang Pohl angemerkt, die Sicht der Gemeinden käme zu kurz, auch wenn der Artikel ansonsten ganz gut sei. Auf seine Kritik gehe ich auf der Diskussionsseite des Artikels ein, insgesamt wäre ich aber froh, wenn der Artikel dann auch von anderen beurteilt wird. --Einbayer 11:11, 10. Dez 2004 (CET)
- Unter diesem Lemma inakzeptabel. Solange keine allgemeine Definition nachgereicht wird, und der Artikel nicht mindestens um die anderen deutschsprachigen Länder ergänzt wird, ist er mehr als unvollständig. Alternativ wäre eine Verschiebung nach Gewerbesteuer in Deutschland oder Deutsche Gewerbesteuer denkbar. --Katharina 17:21, 12. Dez 2004 (CET)
- Diese Steuer gibt es so nur in Deutschland, wie auch im Artikel steht. Entfernt vergleichbare Steuern werden im Artikel gennant, es wird auch auf die Situation in der Schweiz eingegangen. Wie Österreich seine Gemeinden finanziert, weiß ich nicht. Jedenfalls nicht mit einer "Gewerbesteuer". Somit ist das Lemma ein terminus technicus. --Einbayer 09:13, 13. Dez 2004 (CET)
- Wow, für einen Rechtsartikel sehr schön transparent und verständlich. Mich persönlich stören vor allem die noch roten LInks im einleitenden Teil sowie die Quellenangaben im Text, die den Lesefluß etwas stören (evtl. auskommentieren). Um Katharinas Kritik der Deutschlastigkeit zu berücksichtigen könnte man in einem Saz in der Einleitung bereits auf Alternative Konzepte anderer Staaten eingehen, in der jetzigen Form kommt tatsächlich nicht ganz (bzw. erst spät) heraus, dass es sich um ein explizit deutsches Steuerkonzept handelt. Ansonsten wr ich kurz davor, ihn in die Wikipedia:Kandidaten für exzellente Artikel einzureihen. -- Achim Raschka 21:09, 2. Jan 2005 (CET)
Schöner Artikel. Zwei Kleinigkeiten: vielleicht kann man zur "internationalen Situation" einen Satz in die Einleitung schreiben, da man so gleich den Kontext herstellen kann. Zum anderen bin ich über den sat zgestolpert: 1995 haben die größten 136 Unternehmen (steuerpflichtige Unternehmen mit einem Gewerbeetrag >100 Mio. DM) fast 18% zum Gewerbesteueraufkommen beigetragen, obwohl sie nur 0,0143% der Steuerpflichtigen stellen. Wenn ich mich (a) recht erinnere, wurde ein Teil der möglichkeiten des gewerbesteuer-nicht-zahlen-müssens erst durch die vorletzte rot-grüne steuerreform geschaffen, also deutlich nach 1995. zweitens: ist eine der hauptmöglichkeiten des steuerherrunterechnens nicht eben senkung des gewerbeertrags durch kreative buchführung, so dass die statistik im zweifelsfall eh nur die erfasst die zahlen und drittens: der ganze absatz hat so einen leicht entsetzten tonfall: dass aber vw oder metro beispielsweise einen ähnlichen ertrag haben wie 1000 elektrogeschäfte, taxiunternehmen, bäckereien und kleindruckerein zusammen, und damit auch insgesamt auf eine ähnliche steuerhöhe kommen, überrascht doch nun nicjht wirklich, oder? -- southpark 22:46, 10. Jan 2005 (CET)
- Hab die Einleitung entsprechend angepasst. Dass mit dieser Statistik ist natürlich richtig, das ist nach "kreativer Buchführung". Und es ist natürlich nicht überraschend, wenn große Unternehmen mehr Gewerbesteuer zahlen als irgendwelche kleinen Klitschen. Ein paar Dinge dazu: Erstens bezweifle ich, dass es sooo viele Unternehmen gibt, die überhaupt (auch ohne "arm rechnen") über 100 Mio. kommen. Zweitens meine ich mich zu erinnern, dass es, wenn man die Gewerbekapitalsteuer miteinbezieht, ähnlich, oder sogar noch deutlicher aussieht, und da gibt es kaum Spielraum. Das müsste ich mal nachschauen, habe aber derzeit keine Zeit dazu. (Als ich das Ganze mal angeschaut hab, gab es noch keine neuere GewSt-Statistik als die von 1995).
- Des entsetzten Tonfalls war ich mir nicht bewusst. Das war jedenfalls nicht intendiert, ich bin kein Mitglied des BDI oder sowas. Mir geht es im Gegenteil darum die verzerrte Darstellung seitens der Publikumsmedien etwas abzumildern, da es eben tatsächlich eben schon so ist, dass die großen Unternehmen eine Menge Gewerbesteuer zahlen. (Nur ein Hinweis: Auch bei den "kleinen" Betrieben ist das Ganze ja nach Steuergestaltung wie z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen und Tantiemen etc., d.h. die haben auch Spielräume). Wie im Artikel angedeutet kämpfen bei der GewSt zwei völlig gegenläufige Postitionen gegeneinander: Die Gemeinden und die Unternehmen, und beide Seiten verwenden nicht nur redliche Argumente.
- Falls es Dich interessiert: Die so dargestellten "Möglichkeiten des GewSt-nicht-zahlen-müssens" durch das StSenkG 2000 (das ist das, was Du meinst) waren entweder systematisch korrekt (Beteiligungsertragsbefreiung für Kapitalgesellschaften, ein Gewerbeertrag soll bei einem Betrieb besteuert werden und nicht mehrmals) oder sie haben Konzerne nicht betroffen (Bei Beteiligungen über 10% wurde der Beteiligungsertrag eh gekürzt). Außerdem wurde die gewerbesteuerliche Beteiligungsertragsbefreiung bei Streubesitzbeteiligungen durch das StVergAbG 2003 rückgängig gemacht. --Einbayer 14:56, 12. Jan 2005 (CET)
Bayer
- Laut Frankfurter Rundschau (29.1.2002) werden Profite bei den Auslandstöchtern verbucht, während Verluste im Inland angesiedelt werden: Seit 2001 zahle Bayer keine Gewerbsteuer, obwohl er einen Gewinn von über 800 Mio. Euro ausweise. Dadurch können die Städte soziale Leistungen nicht mehr aufrecht erhalten.
- Wo gibt es den Artikel? Im FR-Archiv ist er nicht zu finden.
- OK - kannst Du die Angaben nochmal prüfen? Das FR-Archiv ist mW seit 2002 komplett, kann aber wie gesagt nichts finden.
- Ich habe noch mal recherchiert & nix gefunden - falls auch sonst niemand den Artikel auftreiben kann, entferne ich ihn wieder. --Coinvest 15:23, 14. Feb 2005 (CET)
- Dann schau mal in ISBN 3886192887, 1 Aufl, 2004 S 119 ganz unten, oder 201 fundstellen für :bayer "keine gewerbesteuer".--^°^ @ 14:16, 15. Feb 2005 (CET)
- Oder auch [1], [2], [3], Der Bayer-Konzern nutzte z.B. die neu geschaffenen Möglichkeiten bei der Körperschaftssteuer zu einer ???steueroptimalen Ausschüttungspolitik‘, indem er seine Gewinnausschüttung gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent auf über eine Mrd. Euro steigerte - dies führte dazu, dass Bayer 250 Mio. Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen von Nordrhein-Westfalen zurückerstattet bekam (ebd.). Passgenau verkaufte er die EC Erdölchemie zum 1.1.2001, so dass jegliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne entfiel (ebd.). Der Bayer-Konzern nutzte z.B. die neu geschaffenen Möglichkeiten bei der Körperschaftssteuer zu einer ???steueroptimalen Ausschüttungspolitik‘, indem er seine Gewinnausschüttung gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent auf über eine Mrd. Euro steigerte - dies führte dazu, dass Bayer 250 Mio. Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen von Nordrhein-Westfalen zurückerstattet bekam (ebd.). Passgenau verkaufte er die EC Erdölchemie zum 1.1.2001, so dass jegliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne entfiel (ebd.)..--^°^ @
- Ich habe noch mal recherchiert & nix gefunden - falls auch sonst niemand den Artikel auftreiben kann, entferne ich ihn wieder. --Coinvest 15:23, 14. Feb 2005 (CET)
- OK - kannst Du die Angaben nochmal prüfen? Das FR-Archiv ist mW seit 2002 komplett, kann aber wie gesagt nichts finden.
- Da er (angeblich) von Anfang 2002 stammt, kann es ja nur um das Jahr 2001 gehen und nicht um "seit 2001", oder?
- Stimmt--~~
- Habe den soziale-Leistungen-NPOV abgeändert: Zum einen sind die meisten sozialen Leistungen gesetzlich verankert (und nicht nach Kassenlage), zum anderen wird durch Steuerausfälle der Haushalt als ganzes belastet.