4-GB-Grenze
Die 4-GiB-Grenze (auch 4-GB-Grenze) bezeichnet den maximalen Arbeitsspeicher, den ein Prozess unter einem 32-Bit-Betriebssystem benutzen kann. Das Problem tritt z. B. bei x86-Prozessoren auf, die zur Adressierung von Daten im Hauptspeicher 32-Bit lange Wörter (vorzeichenlose Integer) verwenden. Durch diese Beschränkung ist es den betroffenen Prozessoren nicht möglich mehr als 232 Byte, also 4 GiB anzusprechen. Diese Einschänkung gilt sowohl für den logischen, virtuellen, also den von Programmen ansprechbaren, als auch für den physikalischen Adressraum, den im System installierten Arbeitsspeicher. Die meisten der im Desktop Bereich eingesetzen Computer verwenden heute noch 32-Bit und sind so von der 4-GiB-Grenze betroffen. Selbst wenn der real installierte Arbeitsspeicher eines Computers kleiner als 4 GiB ist, kann die 4-GiB Grenze auf einige Programme Auswirkungen haben, etwa auf Anwendungen die große Memory-Mapped Files verwenden. Heute werden auch im Desktop Bereich 64-Bit-Systeme angeboten, die zusammen mit einem 64-Bit-Betriebssystem keine Begrenzung des Hauptspeichers auf 4 GiB aufwiesen. Hier liegt die Grenze des Adressraums bei 16 EiB, viele Prozessoren wie die AMD64 Architektur verfügen aber nicht über die notwendigen 64 Adressleitungen um diesen Arbeitsspeicher anzusprechen. Der physikalische Adressraum ist also auch hier wesentlich kleiner. Unter 32-Bit-Systemen gibt es mit PSE36, PAE und AWE Möglichkeiten, die 4-GiB-Grenze zu überschreiten. Diese Prozessor-Erweiterungen vergrößern allerdings nur den physikalisch adressierbaren Speicher, jedes Programm für sich kann weiterhin nur 4-GiB Daten gleichzeitig adressieren.