Europäisches Parlament
Europäisches Parlament (EP)
Европейски парламент
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Basisdaten | |
Sitz: | Straßburg, Brüssel |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 17. Juli 1979 |
Abgeordnete: | 720 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 6. bis 9. Juni 2024 |
Nächste Wahl: | 2029 |
Vorsitz: | • Präsidentin Roberta Metsola (PN/EVP) • 14 Vizepräsidenten |
Sitzverteilung: | Gesamt: 720 Sitze (Liste der Abgeordneten)
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Progressive Allianz der Sozialdemokraten
Patrioten für Europa
Europäische Konservative und Reformer
Renew Europe
Die Grünen/Europäische Freie Allianz
Die Linke – GUE/NGL
Fraktion Europa der Souveränen Nationen
Fraktionslose Abgeordnete
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Website | |
europarl.europa.eu | |
Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg | |
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Das Europäische Parlament (Art. 189 ff. EG-Vertrag) ist eines der fünf Hauptorgane der Europäischen Gemeinschaften (Art. 7 I EGV, Art. 5 EUV) und wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Europawahlen direkt gewählt (Art. 190 EG-Vertrag). Davor, von 1952 bis 1979, hatten die Parlamente der Mitgliedstaaten die Mitglieder des EU-Parlaments bestimmt. Es ist die Vertretung von rund 490 Millionen Menschen und hat seinen Sitz in Straßburg. Weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Der Präsident für die zweite Halbzeit der Wahlperiode 2004 - 2009 ist Hans-Gert Pöttering. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wieder. Es gibt sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien. Am 20. Juli 2004 konstituierte sich das Europäische Parlament für die 6. Wahlperiode. Es hatte zunächst 732, seit dem 15. Januar 2007 (Beitritt Rumäniens und Bulgariens) 785 Abgeordnete.
Das Europäische Parlament ist sozusagen die Bürgerkammer der EU, neben dem Rat der Europäischen Union als Staatenkammer, wobei es allerdings deutlich weniger Rechte hat als die Parlamente der meisten Staaten.
Weitere Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Aufgaben
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
Es teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, nimmt also europäische Gesetze an (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Das Europäische Parlament besitzt kein Initiativrecht, das heißt, es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen; die gescheiterte Europäische Verfassung sah dies ebenso wie nun der Vertrag von Lissabon nicht vor. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die Europäische Kommission; in Ausnahmefällen soll nach dem Vertrag von Lissabon zukünftig auch eine Gruppe von Mitgliedstaaten ein Initiativrecht haben. In den meisten Politikfeldern werden seit dem Vertrag von Nizza Gesetzestexte nach dem Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EG-Vertrag) angenommen, bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt sind und sich bei Uneinigkeit in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss (ähnlich dem Verfahren in Deutschland zwischen Bundestag und Bundesrat) einigen müssen. Weniger ausgeprägt sind die Rechte des Parlaments im heute kaum noch eine Rolle spielenden Zusammenarbeitsverfahren (Art. 252 EG-Vertrag). Lediglich angehört werden muss das Parlament im Bereich der Agrar- und der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union sowie den ohnehin stark intergouvernemental geprägten Politiken der zweiten und dritten Säule der Europäischen Union (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Nicht einmal eine Anhörungspflicht besteht schließlich in der Gemeinsamen Handelspolitik.
Das Europäische Parlament und der Rat bilden gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU. Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor. Im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Rat Änderungen beschließen. Bei den Einnahmen hat der Rat das letzte Wort, bei den Ausgaben das Parlament (zum Verfahren im Einzelnen: Art. 272 EG-Vertrag). Die Befugnisse des Parlaments im Bereich der Agrarausgaben sind allerdings gering. Seitdem das Parlament Haushaltsbefugnisse besitzt, sank der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt (etwa 100 Mrd. Euro im Jahr 2004) allerdings von etwa 90 % auf unter 50 %. Für das Haushaltsjahr 2005 war eine Steigerung des Etats um 10 % auf 109,5 Mrd. Euro vorgesehen.
Das Parlament übt eine Kontrolle über die Europäische Kommission aus. Vor deren Ernennung prüft das Parlament in Ausschüssen die Kompetenz und Integrität der designierten Kommissare. Es muss der Benennung der Kommissionsmitglieder zustimmen und kann, allerdings nur mit 2/3-Mehrheit, einen Rücktritt der Kommission durch ein Misstrauensvotum erzwingen (Art. 201 EG-Vertrag). Außerdem übt es über den Rat der Europäischen Union und die Kommission politische Kontrolle aus, vor allem außerhalb des Bereichs der EU, wo diese Institutionen exekutive Funktionen innehaben (siehe die Drei Säulen der Europäischen Union). Insgesamt hat das Europäische Parlament seit seiner Gründung zahlreiche Kompetenzen hinzu gewonnen. In manchen – und teilweise wesentlichen – Bereichen wie beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik hat es nach wie vor kein volles Gesetzgebungsrecht und ist hier daher verhältnismäßig schwach. Dennoch hat das Europäische Parlament als gemeinsamer Gesetzgeber mit dem Rat eine legislativ starke Position.
Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in insgesamt 20 ständige Ausschüsse und 2 Unterausschüsse entsandt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, nichtständige Ausschüsse sowie Untersuchungsausschüsse einzurichten.
Geschichte
Vom 10. bis zum 13. September 1952 traf sich zum ersten Mal, im Rahmen der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), eine parlamentarische Versammlung, die aus 78 Mitgliedern der nationalen Parlamente bestand. Diese Versammlung konnte weitestgehend nur beratend tätig werden, hatte aber die Möglichkeit, die Hohe Behörde der EGKS mit einem Misstrauensvotum zum Rücktritt zu zwingen. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Die gemeinsame Versammlung, die zu diesem Zeitpunkt aus 142 Abgeordneten bestand, war jetzt für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie erhielt keine neuen Kompetenzen, gab sich aber trotzdem selbst den Namen Europäisches Parlament. 1971 erhielt die EG einen eigenen Haushalt und die Versammlung wurde an der Aufstellung und der Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt. 1979 fanden zum ersten Mal direkte Wahlen zum Parlament statt. 1986 wurde die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet. In den Verträgen wurde erstmals der Begriff Europäisches Parlament verwendet; dessen Rechte wurden erweitert und es war von nun an, an der allgemeinen Gesetzgebung beteiligt. Nach dem Maastrichter Vertrag konnte das Parlament einen Gesetzentwurf gegen den Willen des Ministerrates verhindern und Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Sitz, Sitzstruktur und Dienstorte
Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Dort finden zwölf viertägige Plenarsitzungswochen im Jahr statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel, wo zudem sechsmal im Jahr kürzere Plenarsitzungen stattfinden. In Luxemburg hat das Generalsekretariat seinen Sitz.[2]
Die Abgeordneten werden in ihrer Arbeit von der Parlamentsverwaltung unterstützt: das Generalsekretariat gliedert sich in 8 Generaldirektionen unter der Verantwortung je eines Generaldirektors und den Juristischen Dienst. Es wird geleitet vom Generalsekretär. Die politiknäheren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel, die übrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit 3500 Mitarbeitern etwas mehr als die Hälfte der Bediensteten, darunter viele Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste.
Generalsekretär, Harald Rømer (DK); GD I (Präsidentschaft), Generaldirektor David Harley (GB); GD II (Interne Politiken), Generaldirektor Riccardo Ribera d'Alcala (I); GD III (Externe Politiken), Generaldirektor Dietmar Nickel (D); GD IV (Information und Presse), Generaldirektorin Francesca Ratti (I); GD V (Personal), Generaldirektor Barrington Wilson (GB); GD VI (Gebäude / Dolmetscher), Generaldirektor Nicolas Rieffel (F); GD VII (Übersetzung und Edition), Generaldirektorin Juana Lahousse (E); GD VIII (Finanzen), Generaldirektor Roger Vanhaeren (B), Juristischer Dienst, Rechtsberater Christian Pennera (F).
Außerdem haben die Abgeordneten die Möglichkeit, von ihrer monatlichen Sekretariatszulage persönliche Mitarbeiter zu beschäftigen, die im Europäischen Parlament als parlamentarische Assistenten bezeichnet werden. Insgesamt gibt es 1.400 beim Parlament akkreditierte Assistenten.
Diskussion über die drei Sitzungsorte
Als symbolischer Sitz wurde sofort nach der Gründung Straßburg festgelegt. Es symbolisiert die deutsch-französische Aussöhnung nach dem Krieg. Weil es keine Büroflächen gab, wurden die Dienste zunächst als Sitz der Europäischen Kommission bestimmt. Deshalb entwickelte es sich so, dass die Parlamentarischen Ausschüsse dort tagten. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde Straßburg als Sitz endgültig bestätigt; diese Klausel wurde im Vertrag von Amsterdam bekräftigt und fehlt auch nicht im aktuell gültigen Vertrag von Nizza.
Die Gebäude, die das Parlament in den jeweiligen Städten nutzt, wurden von den entsprechenden Staaten gebaut. Das Parlament versucht, sie an den Tagen, an denen sie nicht für Sitzungen gebraucht werden, zu vermieten. Auch der Europäische Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in den Gebäuden in Straßburg.
Die Sitzfrage ist auch innerhalb des Parlaments nicht unumstritten. Es gab und gibt immer wieder Initiativen von Abgeordneten, den Sitz gänzlich nach Brüssel zu verlegen. Das Europäische Parlament hat sogar verschiedene Resolutionen verabschiedet, in denen die Auflösung des Standortes Straßburg gefordert wird. Wichtigste Argumente dabei sind der sehr hohe logistische Aufwand, den der 12 mal im Jahr für eine Woche stattfindende Umzug nach Straßburg (Straßburgwoche) bereitet und die damit verbundenen Kosten von geschätzt 200 Mio. Euro pro Jahr [3]. Für eine Sitzverlegung wäre jedoch eine Vertragsänderung und damit eine Zustimmung aller Mitgliedstaaten notwendig. Das scheitert bislang an den Franzosen, die „ihren“ Sitz nicht aufgeben wollen.
Sitzverteilung nach Ländern
1952 | 1958 | 1973 | 1979 | 1981 | 1986 | 1990 | 1994 | 1995 | 2004 | 2007 | 2009 (Nizza) | 2009 (Lissabon)[4] | |
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10 | 14 | 14 | 24 | 24 | 24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 22 | 22 |
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18 | 36 | 36 | 81 | 81 | 81 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 96 |
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18 | 36 | 36 | 81 | 81 | 81 | 81 | 87 | 87 | 78 | 78 | 72 | 74 |
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18 | 36 | 36 | 81 | 81 | 81 | 81 | 87 | 87 | 78 | 78 | 72 | 72+1 [5] |
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4 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 |
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10 | 14 | 14 | 25 | 25 | 25 | 25 | 31 | 31 | 27 | 27 | 25 | 26 |
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10 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 14 | 14 | 13 | 13 | ||
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10 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 13 | 13 | 12 | 12 | ||
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36 | 81 | 81 | 81 | 81 | 87 | 87 | 78 | 78 | 72 | 73 | ||
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24 | 24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 22 | 22 | ||||
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60 | 60 | 64 | 64 | 54 | 54 | 50 | 54 | |||||
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24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 22 | 22 | |||||
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16 | 14 | 14 | 13 | 13 | ||||||||
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21 | 18 | 18 | 17 | 19 | ||||||||
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22 | 19 | 19 | 18 | 20 | ||||||||
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6 | 6 | 6 | 6 | |||||||||
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9 | 9 | 8 | 9 | |||||||||
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13 | 13 | 12 | 12 | |||||||||
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5 | 5 | 5 | 6 | |||||||||
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54 | 54 | 50 | 51 | |||||||||
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14 | 14 | 13 | 13 | |||||||||
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7 | 7 | 7 | 8 | |||||||||
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24 | 24 | 22 | 22 | |||||||||
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24 | 24 | 22 | 22 | |||||||||
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6 | 6 | 6 | 6 | |||||||||
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18 | 17 | 18 | ||||||||||
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35 | 33 | 33 | ||||||||||
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78 | 142 | 198 | 410 | 434 | 518 | 536 | 567 | 626 | 732 | 785 | 736 | 750 + 1 |
Aktuelle Sitzverteilungen
Das Europäische Parlament hat zurzeit 785 Mitglieder; sie verteilen sich auf sieben Fraktionen. 29 Mitglieder sind fraktionslos.
Ab der 7. Wahlperiode (2009 bis 2014) sollte das Parlament nur noch 736 Mitglieder haben (vgl. Art. 190 EG-Vertrag). Mit dem (noch nicht ratifizierten) Reformvertrag vom Oktober 2007 wird ihre Anzahl jedoch auf 750 Mitglieder zuzüglich des Präsidenten festgelegt.
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Land | Bev. (Mio.) | MEPs | Bev. (Tsd) /MEP | rel. Einfluss | |
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Malta | 0,40 | 5 | 80 | 10,35 | |
Luxemburg | 0,47 | 6 | 78 | 10,48 | |
Zypern | 0,78 | 6 | 130 | 6,21 | |
Estland | 1,4 | 6 | 233 | 3,54 | |
Slowenien | 2,0 | 7 | 286 | 2,89 | |
Lettland | 2,4 | 9 | 267 | 3,10 | |
Irland | 3,7 | 13 | 285 | 2,91 | |
Litauen | 3,7 | 13 | 285 | 2,91 | |
Finnland | 5,2 | 14 | 371 | 2,22 | |
Dänemark | 5,3 | 14 | 379 | 2,18 | |
Slowakei | 5,4 | 14 | 386 | 2,14 | |
Bulgarien | 7,7 | 18 | 428 | 1,93 | |
Österreich | 8,1 | 18 | 450 | 1,84 | |
Schweden | 9,0 | 19 | 468 | 1,76 | |
Portugal | 9,9 | 24 | 412 | 2,00 | |
Ungarn | 10,0 | 24 | 416 | 1,98 | |
Belgien | 10,2 | 24 | 425 | 1,94 | |
Tschechien | 10,3 | 24 | 429 | 1,92 | |
Griechenland | 10,6 | 24 | 441 | 1,87 | |
Niederlande | 15,8 | 27 | 585 | 1,41 | |
Rumänien | 26,8 | 35 | 766 | 1,08 | |
Polen | 38,6 | 54 | 714 | 1,15 | |
Spanien | 39,4 | 54 | 729 | 1,13 | |
Italien | 57,7 | 78 | 739 | 1,11 | |
Großbritannien | 59,8 | 78 | 761 | 1,08 | |
Frankreich | 62,1 | 78 | 757 | 1,06 | |
Deutschland | 82,5 | 99 | 828 | 1,00 | |
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Gesamt | 485,4 | 785 | 615846 | 1.35 |
Siehe auch
- Liste der Mitglieder des 1. Europäischen Parlamentes
- Liste der Mitglieder des 2. Europäischen Parlamentes
- Liste der Mitglieder des 3. Europäischen Parlamentes
- Liste der Mitglieder des 4. Europäischen Parlamentes
- Liste der Mitglieder des 5. Europäischen Parlamentes
- Liste der Mitglieder des 6. Europäischen Parlamentes
Europawahl
Das Europaparlament wird alle 5 Jahre gewählt. Die jüngste Europawahl fand am 10., 11. und 13. Juni 2004 in allen 25 Mitgliedstaaten statt. Die nächste Wahl ist 2009 vorgesehen. Die Abgeordneten spiegeln nicht alle Wählerstimmen gleich wieder; kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt worden sind („Degressive Proportionalität“). Das änderte sich geringfügig sowohl durch die sog. Osterweiterung zum 1. Mai 2004 als auch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum 1. Januar 2007. Deutschland bleibt weiter das Land mit den meisten Sitzen (99) und musste im Gegensatz zu den meisten anderen Altmitgliedern keine Sitze zugunsten der Beitrittsstaaten abgeben. Trotzdem bleibt die ungleiche Repräsentation bestehen.
Für diese Regelung sprechen folgende Gesichtspunkte:
- Durch eine ausreichende Größe der nationalen Delegationen soll gewährleistet werden, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten im Europaparlament repräsentiert wird.
- Bei einer entsprechenden Gewichtung der Wählerstimmen aus den großen Ländern würde das Europaparlament eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annehmen.
- Das EU-Parlament ist keine rein supranationale Institution. So wie im Ministerrat nicht jeder Mitgliedstaat gleichberechtigt ist (dort haben große Länder mehr Stimmen), so ist folglich bei der Parlamentswahl nicht jede Wählerstimme gleichberechtigt.
Für eine Gleichbehandlung der Wähler spricht:
- Die Basisregel jeder demokratischen Ordnung ist: jede Stimme hat gleiches Gewicht.
- Die Ungleichbehandlung verstößt gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 12, 13 EG-Vertrag; Art. 21 EU-Grundrechtecharta).
- Das Europaparlament repräsentiert nicht Staaten, sondern Bürger. Deshalb hat die relative Bevorzugung kleinerer Staaten im EU-Ministerrat zu erfolgen, nicht im Parlament.
Wahlergebnis
Deutschland
CDU 44,5% (-2,8); SPD 21,5% (-9,2); Grüne 11,9% (+5,5); CSU 8,0% (-1,4); PDS 6,1% (+0,3); FDP 6,1% (+3,0); REP 1,9% (+0,2%); Tierschutzpartei 1,3% (+0,6); Graue 1,2% (+0,8); Familie 1,0% (+1,0); Übrige 3,5% (+1,9)
Österreich
SPÖ 33,33% (+1,62); ÖVP 32,70% (+2,03); Liste HPM 13,98% (+13,98); Grüne 12,89% (+3,6); FPÖ 6,31% (-17,09); Linke 0,78% (+0,78)
Sitzverteilung
Deutschland
CDU 40 (-3); SPD 23 (-10); GRÜNE 13 (+6); CSU 9 (-1); PDS 7 (+1); FDP 7 (+7)
Österreich
SPÖ 7; ÖVP 6 (-1); Liste Martin 2 (+2)1; Grüne 2; FPÖ 1 (-4)
1. Karin Resetarits verließ am 8. Juni 2005 die Liste HPM und schloss sich der Liberalen Fraktion an.
Präsidenten des Europaparlaments
Hauptartikel: Präsident des Europäischen Parlamentes
- 1960 bis 1962:
Hans Furler
- 1962 bis 1964:
Gaetano Martino, ALDE
- 1964 bis 1965:
Jean Duvieusart, EVP
- 1965 bis 1966:
Victor Leemans, EVP
- 1966 bis 1969:
Alain Poher, EVP
- 1969 bis 1971:
Mario Scelba, EVP
- 1971 bis 1973:
Walter Behrendt, SPE
- 1973 bis 1975:
Cornelis Berkhouwer, ALDE
- 1975 bis 1977:
Georges Spénale, SPE
- 1977 bis 1979:
Emilio Colombo, EVP
- 1979 bis 1982:
Simone Veil, EVP
- 1982 bis 1984:
Piet Dankert, SPE
- 1984 bis 1987:
Pierre Pflimlin, EVP
- 1987 bis 1989:
Charles Henry Plumb, EVP
- 1989 bis 1992:
Enrique Barón Crespo, SPE
- 1992 bis 1994:
Egon Klepsch, EVP
- 1994 bis 1997:
Klaus Hänsch, SPE
- 1997 bis 1999:
José Maria Gil-Robles, EVP
- 1999 bis 2002:
Nicole Fontaine, EVP
- 2002 bis 2004:
Pat Cox, ALDE
- 2004 bis 2007:
Josep Borrell, SPE
- 2007 (aktuell):
Hans-Gert Pöttering, EVP
Liste der Ausschüsse
Die Arbeit der Abgeordneten findet in z.Z. 23 Ausschüssen statt.[7]
- AFET – Auswärtige Angelegenheiten
- DEVE – Entwicklung
- INTA – Internationaler Handel
- BUDG – Haushalt
- CONT – Haushaltskontrolle
- ECON – Wirtschaft und Währung
- EMPL – Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- ENVI – Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
- ITRE – Industrie, Forschung und Energie
- IMCO – Binnenmarkt und Verbraucherschutz
- TRAN – Verkehr und Fremdenverkehr
- REGI – Regionale Entwicklung
- AGRI – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- PECH – Fischerei
- CULT – Kultur und Bildung
- JURI – Recht
- LIBE – Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- AFCO – Konstitutionelle Fragen
- FEMM – Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
- PETI – Petitionen
- DROI – Menschenrechte (Unterausschuss des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten)
- SEDE – Sicherheit und Verteidigung (Unterausschuss des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten)
- CLIM – Klimawandel (Temporärer Ausschuss)
Sacharow-Preis
Der Sacharow-Preis wird seit 1988 jedes Jahr vom Europäischen Parlament an Persönlichkeiten oder Organisationen verliehen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen. Der Preis ist nach dem russischen Physiker und Menschenrechtler Andrei Sacharow benannt und mit 50.000 Euro dotiert. Unter den Preisträgern waren bisher unter anderem Leyla Zana, Aung San Suu Kyi, Kofi Annan und die Vereinten Nationen.
Siehe auch
Quellen
- ↑ https://www.euractiv.de/section/innenpolitik/news/spanischer-politiker-im-exil-hinterfragt-demokratische-legitimitaet-metsolas/
- ↑ Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments
- ↑ Fakten und Zahlen bei oneseat.eu
- ↑ Vorschlag für die Zusammensetzung des Parlaments ab 2009
- ↑ Ratsbeschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
- ↑ Ihre Abgeordneten : Land und Fraktion
- ↑ Liste der Ausschüsse des Europäischen Parlaments
Literatur
- Martin Schulz: Ziel und Quelle - Politikberatung und das Europäische Parlament, in: Steffen Dagger; Michael Kambeck (Hrsg.): Politikberatung und Lobbying in Brüssel, VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 3531153889