Diskussion:Philipp I. (Hessen)
1540 schließt Philipp in Rotenburg die Nebenehe mit Margarete von der Saale (1522 - 1566). Der Reformator Philipp Melanchthon war bei der Vermählung anwesend. Damit handelte sich Philipp politisch weitreichende Schwierigkeiten ein, obwohl er durch Martin Luther selbst auf solche Konsequenzen hingewiesen wurde. (Die Reformatoren versuchten aber trotzdem Philipp so weit wie möglich den Rücken freizuhalten.) Nun muß er, um der Strafe für Bigamie zu entgehen, dem katholischen Kaiser Karl V. Zugeständnisse machen.
Ist diesen "Nebenehe" eine "morganatische"? Dazu gibts nämlich bereits was. oder ist sie ein aliud? WilhelmRosendahl
- Mit den von dir genannten Begriffen morganatisch und aliud kenne ich mich zu wenig aus. Aber vielleicht hilft dir folgendes weiter: 1. Margarete war Hoffräulein von Philipps Schwester Elisabeth von Sachsen-Rochlitz 2. hier (unter Am Sonntag, 10. Oktober) steht "zur linken Hand angetraut" 3. hier ist Margarete zur Linken von Philipp dargestellt 4. aus der Ehe mit Margarete wurde ihr Sohn Georg I. erster Landgraf von Hessen-Darmstadt. --2micha 23:48, 13. Okt 2004 (CEST)
Eine "morgangatische Ehe" ist ein Ehe "zur Linken Hand" vgl. Friedrich Wilhelm II. (Preußen). "Aliud" ist lat. für "etwas andres". WilhelmRosendahl
Philipp der Großmütige
Die Erklärung des Beinamens "der Großmütige" kommt mir spanisch vor: m. E. bedeutet "großmütig" seit Jahrhunderten nicht in erster Linie so viel wie "heldenhaft", "besonders mutig", sondern entspricht dem heutigen Wortsinn und bezeichnet so etwas wie herrscherliche Milde (also nicht etwa das Gegenteil von "kleinmütig"). Oder? HMolzow
genauere angabe
> Philippsbuche gepflanzt, die erst vor einigen Jahren zusammenbrach und durch einen neuen Baum ersetzt werden musste.
- waren diese wenigen jahre jetzt 1980, 2000, 2005? (oder wurde das sogar aus nem buch von 1900 abgeschrieben und ist damit doch scon etwas länger her?)Elvis untot 11:45, 10. Okt. 2007 (CEST)
Präzisierung
Welche "Zugeständnisse" musste Philipp Karl V. genau machen? Auch der Artikel zum Schmalkaldischen Krieg bezieht sich auf diese ominösen Vereinbarungen, ohne aber Fakten zu präsentieren...
- Also, das ganze nennt sich Regensburger Vertrag vom 4. März 1540. Philipp verpflichtete sich darin, kein Bündnis mit Frankreich oder anderen ausländischen Mächten einzugehen, die Aufnahme des Herzogs von Kleve in den Schmalkaldischen Bund zu verhindern, ein Eingreifen des Bundes in den Krieg um das Herzogtum Geldern zu unterbinden und im Falle eines Krieges mit Frankreich, den Kaiser militärisch zu unterstützen. (Quelle: Kohler, Karl V., S. 270) --El Matzos 21:48, 15. Apr. 2008 (CEST)