Amtlicher Gemeindeschlüssel
Die Amtliche Gemeindekennzahl, auch Gemeindekennziffer, ist eine Ziffernfolge zur Identifizierung aller politisch selbständigen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland. Sie dient statistischen Zwecken und wird vom Statistischen Bundesamt bzw. von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer vergeben. Sie ist nicht zu verwechseln mit der 5stelligen Postleitzahl, hat aber ähnliche Funktion. Die Gemeindekennziffer ist z.B. beim Wohnungswechsel auf der Abmeldung bzw. Anmeldung anzugeben. Sie wird jedoch i.d.R. vom jeweiligen Einwohnermeldeamt im Rathaus eingetragen.
Die Gemeindekennzahl besteht aus insgesamt 8 Ziffern, die sich wie folgt zusammen setzen:
Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das Bundesland, die 3. Ziffer bezeichnet den Regierungsbezirk (bei Ländern ohne Regierungsbezirke steht hier eine 0), die 4. und 5. Ziffer bezeichnen den Stadtkreis (kreisfreie Stadt) bzw. den Landkreis und die Ziffern 6, 7 und 8 bezeichnen die Gemeinde.
Beispiele:
08 1 11 000 = Stuttgart
- 08 Baden-Württemberg
- 1 Regierungsbezirk Stuttgart
- 11 Stadtkreis Stuttgart
- 000 keine sonstige Gemeinde vorhanden, da Stuttgart ein Stadtkreis ist
15 3 52 002 = Aschersleben
- 15 Sachsen-Anhalt
- 3 Regierungsbezirk Magdeburg
- 52 Landkreis Aschersleben-Staßfurt
- 002 Stadt Aschersleben
Die ersten beiden Ziffern der Gemeindekennzahl beginnen in den einzelnen Bundesländern wie folgt:
- 01 Schleswig-Holstein
- 02 Freie und Hansestadt Hamburg
- 03 Niedersachsen
- 04 Freie Hansestadt Bremen
- 05 Nordrhein-Westfalen
- 06 Hessen
- 07 Rheinland-Pfalz
- 08 Baden-Württemberg
- 09 Bayern
- 10 Saarland
- 11 Berlin
- 12 Brandenburg
- 13 Mecklenburg-Vorpommern
- 14 Sachsen
- 15 Sachsen-Anhalt
- 16 Thüringen