Zum Inhalt springen

Nachwahl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Februar 2005 um 17:31 Uhr durch Braunbaer (Diskussion | Beiträge) ({Begriffsklärung}}). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Nachwahl bezeichnet eine Wahl

  1. in einem Wahlkreis als Ersatz für einen ausgeschiedenen Abgeordneten.
  2. in einem Teilgebiet zu einem späteren Zeitpunkt als die Hauptwahl, wenn die eigentliche Wahl am Wahltag nicht stattfinden kann (zum Beispiel wegen dem Tod eines Kandidaten kurz vorher).