Nachwahl
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Eine Nachwahl bezeichnet eine Wahl
- in einem Wahlkreis als Ersatz für einen ausgeschiedenen Abgeordneten.
- in einem Teilgebiet zu einem späteren Zeitpunkt als die Hauptwahl, wenn die eigentliche Wahl am Wahltag nicht stattfinden kann (zum Beispiel wegen dem Tod eines Kandidaten kurz vorher).