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Land (Deutschland)

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Die Bundesländer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland.

„Bundesland“ ist eigentlich eine irreführende Bezeichnung, da es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und damit deren Eigenstaatlichlichkeit – das heißt, dass die deutschen Bundesländer Staaten im Sinne des Völkerrechts sind – nicht wiedergibt. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg zuerst die Länder als staatliche Verwaltungseinheiten (siehe Geschichte der deutschen Länder) entstanden und von ihnen die Bundesrepublik (der Bund) als Nachfolger des Deutschen Reiches gebildet wurde (konstitutives Element), wogegen z.B. in Österreich nach dem zweiten Weltkrieg zuerst der Bund und als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer gebildet wurden.

Karte

Karte Deutschlands mit eingezeichneten Grenzen der Länder
Karte Deutschlands mit eingezeichneten Grenzen der Länder
Land Einwohner Portal Hauptstadt
(1) Baden-Württemberg 10.694.215 (Portal) Stuttgart
(2) Bayern 12.401.000 (Portal) München
(3) Berlin 3.388.477 (Portal) Berlin
(4) Brandenburg 2.570.899 (Portal) Potsdam
(5) Bremen 663.642 (Portal) Bremen
(6) Hamburg 1.733.716 (Portal) Hamburg
(7) Hessen 6.093.000 (Portal) Wiesbaden
(8) Mecklenburg-Vorpommern 1.735.000 (Portal) Schwerin
(9) Niedersachsen 7.993.415 (Portal) Hannover
(10) Nordrhein-Westfalen 18.079.686 (Portal) Düsseldorf
(11) Rheinland-Pfalz 4.063.000 (Portal) Mainz
(12) Saarland 1.062.754 (Portal) Saarbrücken
(13) Sachsen 4.327.000 (Portal) Dresden
(14) Sachsen-Anhalt 2.535.833 (Portal) Magdeburg
(15) Schleswig-Holstein 2.820.000 (Portal) Kiel
(16) Thüringen 2.378.000 (Portal) Erfurt

Weitere Gliederung

Datei:Instanzen der vertikalen Verwaltungsstruktur Deutschlands.png
vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen (seit 1. Januar 2005 jedoch aufgelöst), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (seit 1. Januar 2000 jedoch aufgelöst), Sachsen und Sachsen-Anhalt (seit 1. Januar 2004 jedoch aufgelöst) sind in Regierungsbezirke unterteilt. Diese sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen und eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
  • Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit insgesamt 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
  • Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.423 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z.B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen. (Anmerkung: Im Saarland setzt sich in der Regel eine Gemeinde aus Gemeindeteilen zusammen, die einen eigenen Ortsrat und Ortvorsteher bestimmen dürfen (fast keine Entscheidungskompentenz, Anhörungen vor dem Gemeinderat))

Geschichte der deutschen Länder

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:

1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin - Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.

1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.

1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.

Anmerkung: West-Berlin hatte stets einen Sonderstatus und war offiziell kein Bestandteil der Bundesrepublik.

Flaggen der deutschen Länder

Landesflagge von Baden-Württemberg Staatsflagge des Freistaates Bayern Landesflagge des Landes Berlin
Baden-Württemberg Freistaat Bayern Berlin
Landesflagge Brandenburgs Landesflagge von Bremen Landesflagge Hamburgs
Brandenburg Freie Hansestadt Bremen Freie und Hansestadt Hamburg
Landesflagge Hessens Landesflagge von Meckenburg-Vorpommern Landesflagge Niedersachsens
Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
Landesflagge von Nordrhein-Westfalen Landesflagge von Rheinland-Pfalz Landesflagge des Saarlandes
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Landeflagge Sachsens Landesflagge von Sachsen-Anhalt Landesflagge von Schleswig-Holstein
Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Landesflagge Thüringens
Freistaat Thüringen

Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

Siehe auch

Vorlage:Navigationsleiste Deutsche Bundesländer