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Sonderschullehrer

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Als Sonderschullehrer wird ein Lehrer bezeichnet, der an einer staatlichen oder privaten Sonderschule unterrichten. Vereinzelt arbeiten Sonderschullehrer auch auf Stellen von Diplom-Sonderpädagogen im außerschulischen Bereich.


Ausbildung

Die Ausbildung des Sonderschullehrers umfasst zwei Ausbildungsphasen: Grundlage bildet ein Studium für Lehramt an Sonderschulen an einer Universität. Es umfasst allgemeine Erziehungswissenschaften, sonderpädagogische und fachdidaktische Inhalte und schließt mit dem ersten Staatsexamen ab. Die sonderpädagogischen Inhalte werden in zwei Fachrichtungen belegt, die den Sonderschultypen entsprechen.

Zur Wahl stehen

  • Geistigbehindertenpädagogik
  • Gehörlosenpädagogik
  • Schwerhörigenpädagogik
  • Sprachbehindertenpädagogik
  • Erziehungssschwierigenpädagogik
  • Lernbehindertenpädagogik
  • Körperbehindertepädagogik
  • Blindenpädagogik

Die Regelstudienzeit umfasst acht Semester.

Das darauf folgende Referendariat dauert abhängig vom Bundesland 18 oder 24 Monate und wird an einer oder zwei Sonderschulen absolviert. Es endet mit dem zweiten Staatsexamen.

Berufsbild

Zur Aufgabe des Sonderschullehrers gehört die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts, die Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten, die Teilnahme an Konferenzen etc. Die tatsächlichen Aufgaben unterscheiden sich stark nach dem Sonderschultyp, an dem der Sonderschullehrer arbeitet. Während er an einer Schule für Lernbehinderte oder Sprachbehinderte oft alleine eine Klasse unterrichtet, wird an Schulen für Körper- oder Geistigbehinderte oft ein Lehrerteam gebildet, das eine Klasse betreut.