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Wirtschaftsprüfer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Wirtschaftsprüfer ist ein Beruf. Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist die Kontrolle der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und das Erstellen eines den Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses.

In Deutschland

In Deutschland zählt der Beruf des Wirtschaftsprüfers zu den freien Berufen.

Ihm allein ist es nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vorbehalten, "die betriebswirtschaftliche Prüfung, insbesondere von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen" (Vorbehaltsaufgabe). Nach § 2 Abs. 2 WPO ist ihm außerdem die Steuerberatung gestattet. Weiter kann er auch sonst in wirtschaftlichen Fragestellungen Hilfe leisten.

Rechtsberatung ist ihm hingegen verwehrt, soweit sie nicht bloße Abrundung der zulässigen Beratung ist.

Für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist ein entsprechendes Examen notwendig.

Zur Zulassung zu diesen Examen werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Persönliche Anforderungen (§ 10 WPO)
    • Es gab/gibt keine strafrechtliche Verurteilung.
    • Weder körperliche Gebrechen, Sucht oder geistige Schwächen hindern an der ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes.
    • Es liegen keine anderen Umstände und Verhaltensweisen vor, welche einen Ausschluß aus dem Beruf rechtfertigen.
  • Fachliche Anforderungen (§§ 8 und 9 WPO)
    • abgeschlossenes Hochschulstudium oder ausnahmsweise langjährige Tätigkeit für einen Wirtschaftsprüfer o.ä.
    • mindestens zwei Jahre Prüfungstätigkeit

Siehe auch: Institut der Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, American Institute of Certified Public Accountants, Certified Public Accountant