Diskussion:Aktie
Dies ist die Diskussionsseite zum Artikel Aktie. Hier sollen Verbesserungsvorschläge für den Artikel diskutiert werden.
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Ausführlichkeit
Mal ganz generell, weil ich sehe, daß Alex Namens- und Vorzugsaktien verlinkt hat: ist ein ausführlicher Artikel ganz allgemein über Aktien nicht besser, der die unterschiedlichen Arten von Aktien behandelt? Fundamentalismus ist ein ähnlicher Fall, da gedenke ich aber einen ausführlicheren Artikel über islamischen Fundamentalismus noch anzuschließen. Solange solche speziellen Artikel noch nicht existieren, sollten wir sie, finde ich, im Hauptartikel abhandeln und wenn man abschätzen kann, daß da nicht mehr als ein Absatz aus einem Spezialbegriff wird, gar nicht verlinken. Falls ein Wirtschaftsexperte dann einen ganzen Aufsatz über Vorzugsaktien bringt, können wir das immer noch ändern. --elian
mir ist das eigentlich egal. Ich bin aber daran interessiert, dass wir eine einheitliche Regelung finden Alex
Ja, sehe ich genauso. Alles doppelt und lauter Miniartikel passen in ein Lexikon, aber nicht so richtig in eine Enzyklopädie. Das entspricht dann den üblichen Hypertext-Häppchen, aber keinem zusammenhängendem Text über ein Thema. Hab das auch schon geschrieben, hatte aber niemand (außer Ben-Zin ein wenig) Interesse dran.
Unter Passiva steht gezeichnetes Kapital, ich habe hier Grundkaptial geschrieben. Kenne mich mit dem Zeug auch nicht so genau aus ... Vulture 18:42, 29. Okt 2002 (CET)
Ich habe es folgendermassen versucht: Wenn ich mir vorstellen kann, dass jemand 1-2 Seiten aus einem Link machen kann, dann verlinke ich. Wenn ich denke, das man das in 2 Zeilen abhandeln kann, versuche ich mich selber im Artikel. Allerdings verlinke ich auch Fachworte/Fremdworte, die in vielen Artikeln erscheinen und die evtl. in einer Zeile erklärbar sind (und hoffe, dass man irgendwann mal in der WP eine Funktion hat, dass wenn der Cursor auf einem Link liegt, eine Kurzerklärung erscheint, ohne dass man klicken muss). -- Schewek 18:56, 29. Okt 2002 (CET)
- Die Kurzerklärung finde ich sinnvoll. gibt da schon konkrete Planung (feature request) für? Muß es dafür einen weiteren Bereich/Namensraum (z.B: "Kurzerklärung:Aktie") geben oder sollte die erste Zeile eines jeden Artikels dafür genutzt werden? -- Martin
- Kann mich zwar gar nicht daran erinnern, dass das schon mal Thema war, geschweige denn, dass ich daran Interesse hatte (gibts schon einen Artikel über Vergesslichkeit?), aber ich schließe mich dem schon im Wesentlichen an. Insbesondere, wenn es um verschiedene Varianten eines Themas (hier Aktien) geht, bei denen eine Gegenüberstellung sinnvoll bzw. notwendig ist, um die Unterschiede und Abgrenzungen klar zu machen, sollte man die alle in einen Artikel packen, falls es nicht viel Text zu den einzelnen Variante gibt. Die sollten dann aber im Text auch irgendwie hervorgehoben werden (fett, Überschrift), damit jemand, der speziell z.B. nach Vorzugsaktie sucht und auf Aktie geleitet wird, nicht erst den ganzen allgemeinen Aktien-Krempel durchlesen muss, bevor er zu dem kommt, was ihn eigentlich interessiert. -- Ben-Zin 19:09, 29. Okt 2002 (CET)
- Ich denke da an Stalagmit und Stalaktit ... :) --Vulture 10:14, 30. Okt 2002 (CET)
Im Text steht oft "Unternehmen". Das ist eigentlich nicht ganz korrekt: Richtig wäre "Gesellschaft" (auch wenn praktisch alle Gesellschaften, die auf Aktienbasis existieren, Unternehmen sind). Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man das verbessern kann. Martin Roell 15:35, 3. Nov 2002 (CET)
Es fehlen noch Artikel über Aktienstrategien wie: Value-Investing, Growth-Investing, Momentum-Investing und Contrarian Strategie. Schreib gerade eine Arbeit über das, also könnte ich die Artikel aus der Arbeit rausnehmen.
Irrelevante Weblinks (Spam)
Eine Weblink-Liste zu x-beliebigen Finanzportalen, Wertpapierbrokern, Börsenspielen u.ä., stellt eine Regelverletzung dar. siehe: Wikipedia_Diskussion:Was_Wikipedia_nicht_ist
--Joe-rgb 05:12, 25. Okt 2004 (CEST)
daytrading
Das Link ganz unten zum daytrading enthält alsolut nichtssagende blablabla (non)Informationen und sollte entfernt werden (Beispiel: Aktien kauft man wenn und bevor alle anderen kaufen!) --- Wo steht das bitte?` Zitat "(Beispiel: Aktien kauft man wenn und bevor alle anderen kaufen!)" Mit URL als Quelle,
Auf der Seite gibt es wenigstens UMSONST Informationen, ob sie schlecht oder gut sind, kann jemand ohne Wissen sicher nicht beurteilen, besonders der Candlestick Bereich ist sehr gut, komplette Candlestickformationen gibt es sonst nur aus Bücher, oder inkomplett im Internet
Der Link "Daytrading" hat ja auch eine Daseinsberechtigung oder? Obwohl die Seite absolut uninformativ und hässlich ist
- Bitte schaut euch mal in der Hilfe der Wikipedia um. Dort werdet ihr eindeutige Richtlinien finden, welche Links aufgenommen werden können und welche nicht. Der Winorlose-Link gehört eindeutig nicht dazu. --Qbi 23:22, 25. Jul 2005 (CEST)
Nach den Richtlinien gehört der www.kapitalanlage-365.de Linkt aber auch nicht dazu!
- Dann lösche ihn bitte. --Qbi 09:17, 26. Jul 2005 (CEST)
- Dem stimme ich zu, auch das Wertpapier-Forum ist bekannt, dass es überall Werbung macht, obwohl es kaum User hat, Wieso nicht stattdessen das Aktienboard? Das ist VIEL GRÖßER informativer etc, oder F-Tor, oder das StockChannel Board? Alles bessere Foren,
- keine Foren. siehe auch Wikipedia:Verlinken
okay , immerhin seid ihr konsequent
Ich fänd's gut, wenn man den Artikel Aktienemission hier integrieren könnte. (Anschließend Redirect) --M3ax 08:49, 13. Sep 2005 (CEST)
- Diskussion bitte hier http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_zum_gleichen_Thema#13.September
Erste Aktie Deutschlands

Ich bezweifle mal, daß die Aktien der Dillinger Hütte die ersten deutschen Aktien waren, jedenfalls nicht mit der Jahresangabe 1906. Da hätte ich was älteres zu bieten: Farbwerke vorm. Meister, Lucius und Brüning AG von 1881. --Eva K. Post 14:51, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Die ersten Aktien waren laut dieser Seite tatsächlich die der Dillinger Hütte im Jahre 1809. Dillinger selbst bestätigt dies hier. Die abgebildete Aktie ist nicht aus der ersten Tranche. Ich passe den Text mal dementsprechend an. Grüße und Danke für den Hinweis. --AT talk 15:02, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Prima, dann wäre das ja schnell geklärt. --Eva K. Post 16:00, 10. Okt. 2006 (CEST)
Sonstiges
Vielleicht hat mal jemand Lust den Begriff "verwässerte Aktien" zu erläutern. --HorstTitus 23:34, 5. Nov. 2006 (CET)
Vinkulierte Aktie
In der Form ist der Absatz nur für Leute verständlich, die ohnehin wissen, was es damit auf sich hat. Es fehlt u.a. eine verständliche Begriffsherleitung.--88.134.106.170 14:46, 13. Nov. 2006 (CET)
Übertragung von NA und vNA
Von mir aus kann man "Namensaktie" in "Aktie" hineinnehmen, wenn ich mal Zeit habe, mache ich es. Zwischenzeitlich habe ich den entsprechenden Text hier hestraft und das Indossament herausgenommen, das m. E. kaum (noch?) Bedeutung hat. Den Teil bei den vinkulierten Namensaktien bzgl. der Probleme, die es in den letzten Jahren bei notierten Gesellschaften gegeben haben soll, habe ich auch rausgenommen. Ersten ist "letzte Jahre" ziemlich unspezifisch, zweitens ist mit Allianz eine VNA seit langem im DAX und sehr liquide. --Marinebanker 21:14, 17. Nov. 2006 (CET)
- Und ich habe das mal wieder zurückgesetzt weil hier die grundsätzlichen Dinge dargestellt werden. Die Tatsache, dass die Abwicklung für den Kunden gerade bei einem liquiden Wert wie der Allianz kein Problem darstellt, heisst nicht, dass es diese Dinge nicht gibt. --AT talk 00:33, 18. Nov. 2006 (CET)
- Hallo AT! Es geht hier ja anscheinend um zwei strittige Punkte:
- a) Ich bestreite nicht, dass man NA durch Indossament übertragen kann, nur ist das m. E. nicht der einzige und auch nicht der übliche Weg. Warum erwähnst Du dann nur diese Art der Übertragung?
- b) Mit dem Teil zu den VNA kann ich ehrlich gesagt so, wie er da steht, nicht viel anfangen. Vielleicht solltest Du etwas spezifischer sein? Welche Art von rechtlichen Problemen? Wie verträgt sich das mit der Tatsache, dass man VNA offensichtlich listen kann? Was ist die Konsequenz aus diesen Problemen? Was heißt "in den letzten Jahren"? (siehe Stilhinweise, Punkt 3.10)? Ich finde, so kann man den Text nicht stehen lassen. --Marinebanker 20:45, 19. Nov. 2006 (CET)
- Marinebanker, tut mir leid, ich stand wohl ein wenig auf der Leitung. Du hast recht und ich habe den Text entsprechend angepasst. So jetzt besser? Grüße --AT talk 15:16, 20. Nov. 2006 (CET)
- Kein Thema, vielleicht habe ich etwas forsch gelöscht. Bzgl. des Indossaments habe ich etwas anderes gemeint: Wenn man den Artikel gelesen hat iVm dem Artikel „Indossament“, konnte der Eindruck entstehen, dass man bei jeden Verkauf die Aktien indossieren müsste. Deine Ergänzung mit der Zession ist natürlich auch korrekt. Ich habe mal ein wenig recherchiert (Gerke: Börsenlexiko 2002): Üblich scheint bei gelisteten Aktien ein Blankoindossament oder eine Blankozession, wodurch eine Indossierung bzw. Zession bei jeder weiteren Übertragung entfällt.
- Einige weitere Anmerkungen: (a) Du hast ergänzt, bei Banken und Institutionellen sei die Zession üblich. Unterscheidet sich die Übertragung wirklich nach Marktteilnehmer? Bei den gelisteten Aktien müsste die Abwicklung (wegen der Effektengirofähigkeit) unabhängig vom Marktteilnehmer sein. Auch eine Privatperson hat ihre Aktien in der GS-Verwahrung, die Übertragung geht also durch Blank-Indossament/Zession. Oder meintest Du nicht-gelistete Aktien? (b) Der Artikel spricht in Bezug auf die Berechtigung von der eingetragenen und einer „weiteren berechtigten“ Person. M. E. gibt es in Deutschland gerade keine weitere berechtigte Person (vgl. § 67 Abs. 2). Die Unterscheidung zwischen „beneficial owner“ und „Nominee“ bzw. „Street name“ habe ich nur in Bezug auf die USA gefunden (Achleitner: Handbuch Investment Banking 2002). Gerke und Achleitner betonen, dass in Deutschland der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts eine Vollmacht seiner Depotbank braucht, wenn er nicht selbst eingetragen ist. (c) Bei vinkulierten Namensaktien steht „Zustimmung des Vorstandes“. M. E. müsste es „Zustimmung der Gesellschaft heißen“. Normalerweise erfolgt das durch den Vorstand, ggf. aber laut Satzung auch durch AR oder HV (§ 68 Abs. 2 AktG). (d) Weiter unten steht bei VNA, der Kauf sei an bestimmte Bedingungen gebunden, z.B. Zustimmung. Gibt es noch andere Formen von Bedingungen?
- Ich schlage vor, dass ich das Lemma „Namensaktie“ mit diesem zusammenführe und dabei das Blankindossament/ die –zession sowie um CASCADE-RS ergänze (wg. technischen Voraussetzungen); dabei kann ich auch die weiteren genannten Punkte und Kommentare dazu berücksichtigen. Grüße --Marinebanker 21:10, 20. Nov. 2006 (CET)
- Marinebanker, tut mir leid, ich stand wohl ein wenig auf der Leitung. Du hast recht und ich habe den Text entsprechend angepasst. So jetzt besser? Grüße --AT talk 15:16, 20. Nov. 2006 (CET)
- Uff, das sind eine Reihe von Punkten und bei mir ist das schon eine Weile her. Am besten der Reihe nach:
- Blank: Ist richtig, Indossamente und Zessionen sind bei börsennotierten Werten die Regel (kann mich an nichts anderes erinnern). Sollten wir erwähnen. Bei nicht börsennotierten Aktien ist alles denkbar.
- Unterschied nach Marktteilnehmern: Nein, kein Unterschied.
- Berechtigung: sehe ich auch so, habe ich nicht geschrieben
- Korrekt. "..der Gesellschaft" ist allgemeiner, wir müssen nicht jeden denkbaren Fall schildern
- Zustimmung: fällt mir auch nichts weiter ein
- CASCADE-RS: bau das bitte auf jeden Fall hier ein. Vielleicht könntest Du dabei auch noch die Streifbandverwahrung und Auslieferung effektiver Stücke ausführen.
- Tut mir leid, dass ich keine größere Hilfe bin, aber ich freue mich auf jeden Fall auf Deine Ergänzungen. :-) --AT talk 15:04, 21. Nov. 2006 (CET)
- Uff, das sind eine Reihe von Punkten und bei mir ist das schon eine Weile her. Am besten der Reihe nach:
Übertragbarkeit/Namensaktie als Rektapapier
Ich frage mich, ob sich Thommen/Achleitner in diesem Punkt ("Die Namensaktie kann auch als Rektapapier ausgestattet sein") nicht irren. Meine Gründe
- Im Gerke ist die Namensaktie als Orderpapier definiert. Den Gerke könnet man doch als ein fachspezifischeres Werk betrachten als ein Lehrbuch über allgemeine BWL?
- Was meines Erachtens schwerer wiegt: § 68 Abs. 1 Satz 1 sagt: "Namensaktien können auch durch Indossament übertragen werden." Ein Rektapapier kann aber nicht durch Indossament übertragten werden ("Kraft Gesetztes ist ist ein Rektapapier kein gewöhnliches Orderpapier und kann weder formlos noch per Indossament übertragen werden"; Gerke). Deshalb kann eine Namensaktie per Definition kein Rektapapier sein, es sei denn, es wird ein anderer Begriff der Namensaktie als der des AktG verwendet.
Kann jemand den Widerspruch auslösen? --Marinebanker 15:40, 4. Feb. 2007 (CET)
- Die „Namens“aktie kann definitiv nicht als Rektapapier ausgestaltet sein. Sie ist ein geborenes und nicht ein gekorenes Orderpapier. §68 Abs.1 Satz 1 AktG ist einschlägig. Könnte die Aktie auch als Rektapapier ausgestaltet werden, müsste §68 Abs.1 Satz 1 der Halbsatz angefügt sein „ wenn sie an Order lauten“. --Sebastian Huber 19:28, 4. Feb. 2007 (CET)
- Satz wieder rausgeholt, da nach den hier bemühten Quellen bestenfalls zweifelhaft. --Marinebanker 17:44, 1. Jul. 2007 (CEST)
Literatur
Gibt es irgendeinen nachvollziehbaren Grund, das AktG bei der Literaturliste herauszunehmen? --Marinebanker 15:40, 4. Feb. 2007 (CET)
- Mehrere: Es existieren eigene Artikel, siehe Aktiengesetz (Deutschland) und Aktiengesetz (Österreich). Der komplette Gesetzestext sollte dort verlinkt sein und ist es auch soweit ich das sehe. Hier sollten die im Text genannten Paragrafen als Referenz verlinkt sein (nicht direkt im Fließtext), nach folgendem Muster: Nach § 9 AktG ist es nicht gestattet...[1]
- Sinnvollerweise verwendet man dafür folgende Vorlage: {{Zitat de §|9|aktg}} und hängt das Kürzel des Gesetzes im ref-Tag an. Grüße --AT talk 20:31, 4. Feb. 2007 (CET)
Abschnitt Situation in der Schweiz
Ich finde die Form, in der die Information im Arteikel steht, unglücklich gewählt. Mir wird nicht klar, an welchen Stellen der Unterschied nur darin besteht, dass die Regelungen in einem anderen Gesetz stehen, und wo wirklich Sachverhalte anders geregelt sind. Vielleicht kann man den Verweis auf das Oblgationenrecht in der Einleitung nebendas Aktiengesetz stellen. Die Verweise auf dessen Paragraphen könnte man dort einarbeiten, wo es entsprechende Regelungen im Aktiengesetz gibt, insbesondere, wenn sie inhaltlich gleich sind. Damit würden auch D und CH gleichberechtigt nebeneinanderstehen. --Marinebanker 11:13, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Ich bin nicht wirklich im Thema drin. Für mich war es eine einfache Möglichkeit, die gänzlich fehlende CH-Situation anzusprechen. Gebe dir, Marinebanker recht, dass es von Vorteil wäre, die Unterschiede fortlaufend zu erwähnen. Ich stehe keinem im Wege, der entsprechend umkrempeln will ;-) --Milbi 11:56, 8. Jun. 2007 (CEST)
Warum ist die Schweiz überhaupt erwähnt in einem Artikel über deutsche Aktien? Zumindest wird der Artikel unten so eingeordnet. Und ist diese Wikipedia die deutsche oder die deutschsprachige Wikipedia? (da kenn ich mich nicht so aus, hab nich nur gewundert)
Effektive Lieferung
In diesem Artikel sollte auch auf den Begriff der effektiven Lieferung eingegangen werden. Damit ist die Auslieferung von Aktien nach einem Kauf gemeint. --Julius-m 09:26, 1. Jul. 2007 (CEST)
Bedeutung
Sollte es statt "Herausgabe von Aktien" nicht besser "Ausgabe..." heißen? Das Wort Herausgabe ist doch eher ein juristischer Begriff. Ayudable 20:21, 27. Jan. 2008 (CET)
Shares / stock
Wann sagt nennt man Aktien share und wann stock? Ist das eine Americ. English und das andere British English? Bahnemann 16:38, 19. Feb. 2008 (CET)
Herausgabe in Verbindung mit effektiven Stücken ist korrekt. Bei Aktien, die nicht als effektive Stücke vorliegen, ist Herausgabe falsch, dann wäre Ausgabe besser.
Aktienemission
Ich fände es gut, wenn noch kurz auf die zwei verschiedenen Emissionsarten Eigen- und Fremdemission eingegangen würde, vielleicht in der Weise: In der Regel werden Aktien in Form der Fremdemission herausgegeben, d.h. das emittierende Unternehmen trifft eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Kreditinstituten (Konsortium) über die Ausgabebedingungen. Die Kreditinstitute nehmen mit den Altaktionären Kontakt auf und bieten ihnen die Aktien zum Kauf an (Vorteile: Entlastung der Verwaltung des emittierenden Unternehmens, Möglichkeiten zur Kurspflege der ausgegebenen Aktien, Beratung über den Ausgabekurs bzw. über die jeweilige Preisspanne beim Book-Building-Verfahren). Diesen Vorteilen stehen aber hohe Emissionskosten gegenüber, sie betragen zwischen 9 und 15 Prozent der Emissionssumme. Eine Eigenemission wäre hier wesentlich kostengünstiger. Hier müssten durch das emittierende Unternehmen alle Altaktionäre über die Kapitalerhöhung informiert werden. Das letzte Verfahren wäre aber für die Aktionäre unbequemer, da sie ja ihre Aktien in der Regel in einem Bankdepot verwalten. (nicht signierter Beitrag von 84.58.145.39 (Diskussion)--Bigbug21 21:34, 9. Mär. 2008 (CET) 14:57, 9. Mär. 2008)