Instrumentenflugberechtigung
Die Instrumentenflugberechtigung berechtigt zum führen von Luftfahrzeugen nach den sog. "Instrument Flight Rules" auch IFR genannt. Sie kann als eine Zusatzausbildung von Privatpiloten PPL oder Berufspiloten CPL nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung erworben werden. Für Verkehrsflugzeugführer ATPL ist die Instrumentenflugberechtigung integraler Bestandteil der Pilotenlizenz.
Der Bewerber einer Instrumentenflugberechtigung muss im Besitz einer PPL mit Nachtflugqualifikation oder einer CPL sein und über mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder Hubschraubern verfügen, davon mindestens zehn Stunden auf Flugzeugen.
Desweiteren muß der Bewerben nachweisen, das er in der Lage ist die englische Sprache anzuwenden.
Ein Lehrgang umfasst mindestens 200 Stunden Unterricht á 60 Minuten, wobei auch Fernlehrgänge belegt werden können. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 50 Flugstunden, wobei davon 20 Stunden in einem Verfahrenübungsgerät (FNPT I) stattfinden können. In Anderen Fällen können bis zu 35 Stunden in einem Simulator (FNPT II) stattfinden, sofern das LBA bzw. die zuständige Stelle dem zustimmt.
Dem folgt eine theoretische Prüfung bei LBA und eine praktische Prüfung mit einem Prüfer, in der Regel vor Ort.
Im Anschluß wird die Instrumentenflugberechtigung in den Pilotenschein eingetragen. Die Berechtigung hat einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr. Um Sie zu verlängern hat der Bewerber innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Berechtigung einen Überpfüungsflug mit einem anerkannten Prüfer durchzuführen.