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Stadtstaat

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In der Bundesrepublik Deutschland bestehen drei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Bundeslandes haben: Berlin, Bremen und Hamburg. Sie sind damit auch als Länder im Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, da Stadtstaaten höhere Ausgaben pro Einwohner haben als die Flächenstaaten.

Für die drei Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit immer wieder die Möglichkeit einer Fusion mit den sie umschließenden Bundesländern diskutiert. Für Berlin und Brandenburg wird diese konkret vorbereitet.

Internationale Stadtstaaten: Singapur,