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Wikipedia Diskussion:Archiv/Vereinssatzung

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Ziele und Aufgaben

beim durchlesen der satzung von greenpeace fiel mir deren § 2 auf:

§ 2 Zweck
1) Zweck des Vereins ist es, als international tätige ökologische Organisation die globalen Probleme der Umwelt bewußt zu machen, und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen zu verhindern, darüber hinaus nimmt Greenpeace die Interessen der Verbraucher wahr.
Der Verein kann Mittel, sofern sie ausschließlich zu diesem Zwecke verwendet werden, für "Stichting Greenpeace Council" mit dem Sitz in Amsterdam oder für dazugehörige Greenpeace-Organisationen in anderen Ländern und auch für andere steuerbegünstigte Körperschaften beschaffen und an sie weiterleiten sowie sich an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder deren Mitglied werden.

wäre es nicht sinnvoll, das auch bei unserer satzung einzubauen? damit können wir unsere spenden in deutschland steuerlich absetzten, die an den verein gehen, sind aber laut unserer satzung bemächtigt, vereinsmittel an wikimedia foundation abzugeben. oder sehe ich das falsch? -- gruß ee 07:16, 7. Dez 2003 (CET)

Gute Idee! Das wäre zwar aus meiner Sicht zwar auch ohne diese ausdrückliche Formulierung möglich, aber so ist es klarer. Habe die Formulierung angepasst und in den Entwurf eingebaut. -- akl 18:02, 7. Dez 2003 (CET)

Vorstand

des weiteren schlage ich vor, den stellvertretenden vorsitzenden mit in den betreffenden paragraphen aufzunehmen. soweit ich weiß, braucht ein geschäftsfähiger vorstand nämlich die bestetzten positionen eines vorsitzenden, eines stellvertreters und eines kassenwartes/schatzmeisters. der schriftführer muss, meines erachtens, nicht einmal ein mitglied des vorstandes sein, sondern kann von einer anwesenden person verkörpert werden. die drei genannten vorstandmitglieder dürfen auch nicht en block gewählt, sondern müssen einzeln bestätigt werden. -- ee 21:58, 7. Dez 2003 (CET)

Formal entscheidend ist nicht die Bennennung der Positionen (ob nun Schriftführer, Stellvertretender Vorsitzender, 2. Vorsitzender oder von mir auch Mundschenk), sondern aussschließlich, ob sie laut Satzung zum geschäftsführenden Vorstand gehören. Insofern besteht keine Notwendigkeit, das zu ändern - wenn auch ein 2. Vorsitzender vielleicht sinnvoller ist als ein Schriftführer. -- akl 22:28, 7. Dez 2003 (CET)

Noch ein paar Argumente zur Zusammensetzung des Vorstands:

Je mehr geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Verein hat, desto einfacher ist es, zwei Personen zusammenzubekommen (für notwendige Unterschriften). Allerdings steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Wahl eine dieser Positionen neu besetzt wird und für die dadurch notwendige Eintragung beim Amtsgericht Unterschriften beglaubigt werden müssen (Zeit, Kosten).

Außerdem könnte es auch sinnvoll sein, noch ein paar Beisitzer zu benennen, damit Vorstandsentscheidungen eine breitere Basis haben. Die Anzahl kann man ja offen lassen und die Entscheidung darüber in die Hand der jeweiligen Mitgliederversammlung legen. -- akl 22:28, 7. Dez 2003 (CET)

vorschlag: den absatz noch ein paar argumente... in die diskussion zum verein reinpacken, da er primär nichts mit der satzung zu tun hat.
zu deinem punkt formal entscheidend ist nicht die bennenung..., da hast du recht. es ging mir nur darum, dass nicht der eindruck entsteht, es bräuchte nur die bisher genannten personen in einem vorstand. ein geschäftsfähiger vorstand besteht, wie gesagt aus meiner sicht, eben mindestens aus den von mir benannten personen -- gruß -- ee 22:52, 7. Dez 2003 (CET)

Auflösung

Ich finde es etwas widersprüchlich, dass in §9 (5) eine dreiviertel Mehrheit, in §12 aber nur eine zweidrittel Mehrheit zur Auflösung des Vereins nötig ist. Kann dass jemand erklären/begründen? --Coma 22:36, 7. Dez 2003 (CET)

Dieser Widerspruch ist durch die Übernahme des Abschnitts Auflösung aus einer anderen Satzung entstanden. Ich habe ihn gerade aufgelöst. Über die erforderliche Mehrheit können wir ja noch diskutieren. -- akl 22:39, 7. Dez 2003 (CET)

§ 9 bereitet mir kopfschmerzen

der § 9 bereitet mir einiges kopfzerbrechen.

absatz 1: ... eine stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
--> bedeutet, wenn ich keine zeit habe, kann ich nicht mitbestimmen. steht aber in widerspruch zu § 10, abs. 4, der da lautet: ...wenn diese schriftlich zustimmen.

§9 bezieht sich auf Mitgliederversammlungen, §10 auf Vorstandsentscheidungen; insofern ist das kein Widerspruch. Vielleicht sollte man dem Vorstand sogar ausdrücklich noch mehr Freiheit zugestehen (Abstimmung per Umlaufbeschluss), damit auch Nicht-Berliner im Vorstand mitarbeiten können. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)
Das wäre doch wünschenswert. In der derzeitigen Fassung müssten alle drei Vorstandsmitglieder Berliner sein, damit der Verein auch nur einigermaßen handlungsfähig ist. --elian 23:22, 8. Dez 2003 (CET)
Jetzt sind auch verschlüsselte Mails zulässig (wie bei der FSF). -- akl 23:48, 8. Dez 2003 (CET)

absatz 2: Eine Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder beschlussfähig.
--> wo gibts denn sowas, dass eine anwesende mitgliedschaft von z.b. nur dem vorstand beschlussfähig ist? ich möchte damit weder einem künftigen vorstand folgendes unterscheieben, aber ich bin böse und hinterhältig und meine zwei kumpels auch und zufällig sind wir im vorstand und legen die mitgliederversammlung an einen tag auf einen ort, wo wir wissen dass keiner kommt und rumms, beschließen wir, was wir wollen (vieleicht aus der mücke nen wirklich großen elefanten gemacht). ich denke, ihr versteht, wie ich das meine.

ich schlage eine abänderung dahingehend vor, dass jeder seine meinung schriftlich kundtun darf, bzw. ich einen freund/eine freundin berechtigen kann, in meinem namen mitabzustimmen. des weiteren ist eine mitgliederversammlung nciht beschlussfähig, wenn nicht mindestens eine bestimmte anzahl mitglieder anwesend ist, ob das nun 1/3 oder die hälfte ist. wennich freund/freundin berchtigen kann, bzw. mich auch schriftlich äussern kann, kommt auch leichter eine beschlussfähige mehrheit zusammen.

Das mit dem Übertragen des Stimmrechts halte ich für nicht sinnvoll. Denn man kann nicht vernünftig diskutieren (mein Freund hat gesagt, ich soll das so sagen, warum weiss ich aber auch nicht so genau und ob ihn Eure Argumente überzeugt hätten, kann ich nicht beurteilen) und es besteht die Gefahr des Stimmenkaufs - man muss ja immer vom Schlimmsten ausgehen. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)
Habe gerade in der FSF-Satzung folgendes Konstrukt gefunden: In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, das eine natürliche Person ist, eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied kann nicht für mehr als ein Drittel aller Mitglieder das Stimmrecht ausüben. So wäre zumindest die Übertragung des Stimmrechts (an ein Mitglied, nicht an die Freundin) möglich und unter diesen Umständen wäre auch die Drittel-Problematik nicht mehr so groß. Bin aber noch nicht sicher, ob ich mich damit wirklich anfreunden kann. -- akl 00:05, 8. Dez 2003 (CET)
Ich fände es schön, wenn man jemand für bestimmte Abstimmungen, die auf der Tagesordnung stehen, eine Vollmacht erteilen könnte. Im Zeitalter von Handys kann der Bevollmächtigte, falls sich auf der Versammlung neue Umstände ergeben, ja auch mal kurz nachfragen, ob der Betreffende bei seinem Votum bleiben will. --elian 23:22, 8. Dez 2003 (CET)
Du meinst, dass man auch Nicht-Mitglieder bevollmächtigen kann? Das hielte ich für extrem problematisch: Denn dann hätten wir im worst case Wildfremde auf der Mitgliederversammlung, die sich daneben benehmen und noch nicht mal sanktioniert werden können, da sie ja keine Mitglieder sind. Ich kenne auch keinen Verein, wo sowas möglich ist. Die bisher gefundene Lösung (Stimmrecht kann auf andere Mitglieder übertragen werden) ist m.E. ausreichend. -- akl 23:38, 8. Dez 2003 (CET)
ich glaube nicht, dass elian nichtmitglieder meinte, sondern das mitglied, welchem sie ihr stimmrecht gab. ob es allerdings sinnvoll wäre, während einer sitzung auf hunderte??? anrufe zu reagieren, halte ich für bedenklich, da das den rahmen wahrscheinlich sprengen würde. von aktuellen tops weiß ich als einer, der seine stimme einem anderen übertragen hat, ja sowieso nichts. und dann vertrau ich eben meinem delegierten -- ee
Mir fällt gerade auf, das diese Konstruktion auch das Delegierten-Prinzip ermöglichen würde, ohne es vorzuschreiben. So kann jedes Mitglied selbst entscheiden, ob es seine Stimme auf einen Delegierten überträgt oder selbst hinfährt. Gefällt mir immer besser. -- akl 00:17, 8. Dez 2003 (CET)
schön, dass es dir besser gefällt. warte mal ab, was ich noch alles für kopfschmerzen habe (weiter unten). natürlich ist mir auch klar dass ich meine stimme nur einem anderen mitglied geben kann, und so müsste man, bzgl. der delegierten, nicht wirklich ewig warten -- ee 00:22, 8. Dez 2003 (CET)
Auch das mit dem Drittel oder gar der Hälfte ist nicht ganz einfach. Es ist zu erwarten, dass der Verein viele Mitglieder (quer über die Republik verstreut und vielleicht sogar einige im Ausland) haben wird. Ich kenne viele Vereine, bei denen alle auf einem Haufen wohnen und trotzdem jedes Jahr zwei Mitgliederversammlungen einberufen werden müssen (bei der zweiten ist in aller Regel keine Mindestzahl erforderlich), weil regelmäßig nicht genug Mitglieder erscheinen. Eine Idee wäre aber, mindestens ein Drittel oder mindestens zehn Mitglieder. Damit hätten wir verhindert, dass eine MV von wenigen gekapert wird und Sicherheit (nur einmal Saalmiete und Porto) bei einem großen Verein. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)

was spräche dagegen, dass regionale gruppen (wie sie ja bereits bestehen) einen oder mehrere als art delegierte entsenden, mit der entsprechenden anzahl der mitglieder dieser region?

Das sollten wir erstmal abwarten. Solche Konstrukte sind so aufwendig, dass wir das erst bei Bedarf (also sehr großem Verein) tun sollten. -- akl 23:52, 7. Dez 2003 (CET)
hätte sich ja erledigt, wenn ich meine stimme einem anderen mitglied übertragen darf -- ee

doch nicht nur § 9

also hier noch ein paar aspirinverdächtige punkte:

§ 3, abs. 3: wer oder was ist ein aktives mitglied? die erklärung ...der aktiv im verein mitarbeitet... ist schön, aber was gibt es da für möglichkeiten, im verein aktiv mitzuarbeiten, ausser in der vorstandschaft? ich frage in bezug auf § 5, abs. 2:
wozu eine ummeldung von aktiv zu fördermitglied oder umgekehrt, in bezug auf § 6:
unterschiede zwischen mitglieds- und förderbeitrag in bezug auf § 9, abs. 1:
stimmberechtigt sind ordentliche mitglieder, also aktive und fördermitglieder.

wozu dann eine unterscheidung zwischen aktiven und fördermitgliedern, wenn beide dieselben rechte und pflichten haben? ein fördermitglied ist eine person, die mich mit spenden unterstützt, weil es meine sache für gut befindet. ob es deshalb gleich die selben rechte haben muss ist für mich unklar. mitglieder sollten diese natürlich alle haben, aber genau deshalb werde ich ja mitglied. wenn der verein nur ca. ein drittel aller derzeit angemeldeten wikipedianer erreicht, was sollen die alle im Verein aktiv mitarbeiten können?, dass ich aktives mitglied bin?

stimmberechtigt sind für mich mitglieder (aktiv oder passiv) und ehrenmitglieder, förderer spenden mir was und sind automatisch aktives oder passives mitglied, wenn sie dem verein beitreten.

Vorschlag: Ordentliches (stimmberechtigtes) Mitglied können nur natürliche Personen werden. Juristische Personen können Fördermitglied (ohne Stimmrecht) werden. Das Ehrenmitglied ist eine Sonderform des Ordentlichen Mitglieds und ist von der Beitragszahlung befreit. -- akl 00:27, 8. Dez 2003 (CET)
ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass es keinen unterschied zwischen mitgliedern geben kann, die alle dieselben rechte haben. ein mitgliedsbeitrag und ein förderbeitrag implizieren aber einen unterschied, nähmlich in der differenz der beiträge. wenn es da keinen gibt, wozu dann eine unterscheidung. dein vorschlag hingegen zielt auf mehr unterschiede, die sich sogar negativ auswirken können: wozu was zahlen, wenn ich nicht mitentscheiden kann? daher lieber nur mitglieder. einen unterschied sähe ich dahingehend, wenn wir sagen eine natürliche person zahlt einen beitrag x und eine juristische (also i.d.r. eine gruppierung) bezahlt einen beitrag von x+. förderer bekommen eine spendenquittung, werden geehrt und zu versammlungen eingeladen, wo sie ein rederecht geniesen. da haben wir dann auch gleich unsere kandidaten für eventuell benötigte wahlleitungen. -- ee 00:44, 8. Dez 2003 (CET)
Nach Deiner Argumentation würde es aber keinen Grund mehr geben, Fördermitglied zu werden. Auf den Vorschlag, dass juristische Personen nur Fördermitglieder werden können, haben mich zwei Überlegungen gebracht: 1. sparen wir uns damit den formalen Ärger (hier in der Satzung und auch später), welche natürliche Person das Stimmrecht ausübt und 2. wäre mir persönlich unwohl, wenn Firmen Stimmrecht hätten (rein vom Bauchgefühl her).
Zu der Beitragsunterscheidung: In vielen Vereinen ist es so, dass der Beitrag für Fördermitglieder variabel (Mindestbeitrag) ist. Deshalb wahrscheinlich die Unterscheidung (da über die Höhe der Beiträge aber die MV entscheidet und diese auch gleiche Beiträge festlegen kann, muss das hier nicht geklärt werden). -- akl 01:07, 8. Dez 2003 (CET)
ich rede auch nur noch von aktiven und passiven, aber gleichen mitgliedern. ich nenne personen (natürlich oder juristisch), die uns nur finanziell unterstützen wollen, nicht fördermitglieder sondern nur förderer, spender, uns wohlgesonnene. denen möchte ich auch nicht vorschreiben, wieviel sie uns zukommen lassen wollen. juristische personen haben, wenn sie mitglied sind, auch nur eine stimme. eine gruppe kann auch mehr bezahlen, deshalb ein beitrg x+. bei uns in der dlrg zahlen juristische personen den höchsten beitrag, gefolgt von familien, erwachsenen und jugendlichen. in meinem anderen verein gibt es einen staffelbeitrag: sozialschwache, geringer verdienende (z.b. studierende) und normalverdiener. keiner der beiden hat probleme mit juristischen personen, weder bei der aufnahme, noch bei versammlungen. und nach meinen erfahrungen werden wahrscheinlich nur wenige juristische personen auf eine versammlung gehen und wenn, dann braucht diese person einen ausweis, der besagt, dass sie von dem juristischen mitglied soundso kommt. und wer mitglied wird, entscheidet ja immer noch der vorstand/die mitgliederversammlung. ee 01:32, 8. Dez 2003 (CET)
Dann sollten wir aber auch geich den Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern aufheben - denn das macht noch weniger Sinn (siehe Dein Kommentar ganz oben), als die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. -- akl 01:45, 8. Dez 2003 (CET)
kein problem. dann gibts also nur noch mitglieder und ehrenmitglieder. -- ee 01:54, 8. Dez 2003 (CET)
ist geändert. Ich mach jetzt mal Schluss, sonst bekomme ich auch noch Kopfschmerzen ;-) -- akl 02:03, 8. Dez 2003 (CET)

§ 5, abs. 5: nur der vorstand kann einen ausschluss bestimmen. das halte ich für etwas willkürlich. wenn der vorstand sich einig ist, wozu dem delinquenten dann noch ein recht zur stellungnahme einräumen? dieses hätte nur dann sinn, wenn der delinquent sich vor der mitgliederversammlung als oberstem organ äussern kann.

Habe den Absatz entschärft und dem Mitglied ein Widerspruchsrecht auf der MV eingeäumt. -- akl 00:39, 8. Dez 2003 (CET)

§ 10, abs. 1: eine vorstandswahl ist letztendlich eine abstimmung unter mitgliedern. in § 9, abs. 4 heisst es aber ausdrücklich, dass nur offen abgestimmt wird. bitte daher schriftlich fixieren, dass bei der wahl zum vorstand (normalerweise vom wahlleiter) gefragt wird, ob jemand eine geheime wahl wünscht. auf antrag eines mitgliedes müsste dann die geheime wahl durchgeführt werden. das gehört eigentlich zum guten ton eines vereins. dann auch entsprechend die wahl einer wahlleitung aufnehmen, die eigentlich aus drei nicht stimmberechtigten personen besteht/bestehen muss(?).

Werde ich gleich ändern. -- akl 00:48, 8. Dez 2003 (CET)

zu guter letzt (hoffe ich): wenn die geschäfststelle z.b. in berlin liegt, verlangt ihr da ganz schön viel von mir, dass ich dann jedesmal dorthin fahren muss, um das protokoll einsehen zu können. vorschlag e-mail oder, wenn es dazu kommt, ein exemplar für jede regionale gruppe. und dann war da noch was, also werd ich mich wohl wieder melden müssen, wenn es mir wieder einfällt:-) -- gruß ee 00:11, 8. Dez 2003 (CET)

Protokolle auch per E-Mail. Zum Thema Kopfschmerzen: Nur her mit Änderungswünschen, war ja auch nur eine Mustersatzung. -- akl 00:48, 8. Dez 2003 (CET)
nur keine sorge, ich bekomme meine kopfschmerzen schon noch, nur nicht dann, wenn ich gerade bearbeite. solange noch viel spass mit den bisherigen antworten -- ee 00:54, 8. Dez 2003 (CET)

MV-Einberufung, Beschlußfähigkeit und Status Ehrenmitglied

Ich möchte noch einige Anmerkungen zur jetzigen version der Satzung machen:

§3.4: Ich halte es für problematisch Ehrenmitgliedern ein Stimmrecht zu geben, da die MV eine Anwesenheit von 1/3 braucht um beschlussfähig zu sein. Die Zahl der Ehrenmitglieder ist unbegrenzt, so daß es irgendwann Probleme geben kann eine beschlussfähige MV zu veranstalten.

warum? ehrenmitglieder sind ebenfalls ordentliche mitglieder, die halt nur keinen beitrag mehr zahlen müssen. ehrenmitglied wird derjenige, der sich um die wikipedia verdient gemacht und/oder im verein eben ehrenwürdig mitgearbeitet hat. dann diesem das stimmrecht abzuerkennen impliziert ja, dass ich kein ehrenmitglied werden will oder gar austrete, da ich nun weniger wert bin -- ee
Ich kenne das von anderen Vereinen so, daß Ehrenmitglieder diesen Status auf Dauer erhalten und nicht ohne weiteres wieder verlieren. In diesem Fall kann es dann nämlich zu Schwierigkeiten kommen. Vielleicht habe ich diesen Punkt einfach falsch verstanden. --Daniel Beyer 17:35, 9. Dez 2003 (CET)
ich verstehe immer noch nicht, welche schwierigkeiten du sienst oder meinst. ein mitglied, dass ehrenmitglied wird, verändert sich doch nur dahingehend, dass es keinen beitrag mehr bezahlen muss. wo kommen dann da schwierigkeiten auf den verein? ausser, dass irgendwann mal alle mitglieder ehrenmitglieder werden und der verein keine beiträge mehr bekommt, aber am status ordentliches mitglied, das stimmberechtigt ist, ändert sich ja nichts -- ee

§8.2: Hier ist die Schriftform zur Einberufung festgelegt. Die Schriftform ist in §126 f. BGB geregelt und kann so viel ich weiß auch nicht durch unsere Regelung in §13 ersetzt bzw. ergänzt werden. In der heutigen Rechtssprechung wird zwar teilweise die E-Mail mit Lesebestätigung als der Schriftform genügendes Medium anerkannt, aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich den Satz aber folgendermaßen ändern: "Die Einladung erfolgt 1 Monat vorher schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse." Der §13 kann dann ersatzlos gestrichen werden und wir bewegen uns nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone.

s.u. -- ee

§9.1: Schriftform. s.o.

die einladung kann, denke ich, problemlos per e-mail versandt werden. das protokoll sollte an alle vorstandsmitglieder natürlich schriftlich versandt werden. mir ging es nur darum, dass ich, als süddeutscher, nicht die möglichkeit und das geld habe, wegen jedem protokoll nach berlin zu fahren um es dort einzusehen. dieses als e-mail an alle, die es wollen, zu versenden, halte ich für eine gute idee. auch im hinblick darauf, dass der erste top auf einer mv die genehmigung des letzten protokolles beinhaltet (so kenn ich das aus meinen vereinen). da sollte ich dann schon wissen, was drinstand. zudem bezieht sich § 126ff bgb auf die schriftform von dokumenten bei rechtsgeschäften, z.b. urkunden, wenn ich das richtig gelesen habe -- ee 14:32, 9. Dez 2003 (CET)
Die Einladung kann eben nicht problemlos per E-Mail verschickt werden, wenn in dem entsprechenden Paragraphen der Satzung Schriftform für die Einladung gefordert wird. Durch den kurzen Zusatz würden wir §13 komplett überflüssig machen und würden die Sitzung nicht unnötig aufblähen, abgesehen davon, ob diese Regelung zulässig ist, oder nicht. Das Protokolle per E-Mail verschickt werden halte ich für sinnvoll. Da ist auch nichts gegen einzuwenden, wenn das in der Satzung genau so drinsteht. --Daniel Beyer 17:32, 9. Dez 2003 (CET)


so weit meine Anmerkungen bis jetzt. --Daniel Beyer 13:05, 9. Dez 2003 (CET)