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Autor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Autor (lat.: auctor; Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser) ist der Verfasser oder geistige Urheber eines Werkes. Dabei handelt es sich meist um Werke der Literatur im weitesten Sinn (Schriftsteller, Fachbuch-, Lehrbuch-, Sachbuch-, Drehbuch-, Fernseh-, Opern- oder Bühnenautor). Seltener wird, mit einem deutlich juristischen Beiklang, als Autor der Urheber eines Werkes der nichtliterarischen Kunst (etwa Musik, Fotografie, Filmkunst) und der Wissenschaft verstanden (vergleiche auch Softwareautoren, Gesetzesautoren). Unüblich scheint es auch zu sein, konkrete Poesie, visuelle Poesie oder Wortbilder als von Autoren geschaffen zu bezeichnen.

Geschichte

Das Verständnis von Autorschaft ist geschichtlichen Veränderungen unterworfen. Im Mittelalter verweisen die Begriffe Autor und Autorität mit großer Selbstverständlichkeit aufeinander. Der Rechtssprache entstammend, bezeichnet auctor den Urheber, Verfasser oder Sachwalter eines Werkes. Dabei schließt die Wortbedeutung, anders als in der Neuzeit, grundsätzlich den Aspekt der Autorität (auctoritas) ein: Verfasser sind gemeint, die hohes Ansehen erworben und breite Anerkennung gefunden haben.

Besonders die medialen Umbrüche von der Mündlichkeit zur Schrift und von der Handschrift zum Buchdruck förderten die Ablösung der Person des Autors und ihrer Autorität von ihrem (reproduzierbaren und vor Verfälschung zu schützenden) Werk, zunächst jedoch eher in Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur. Erst seit der Genieästhetik des Sturm und Drang bildete sich ein Konzept des „autonomen, schöpferischen, über sein Werk herrschenden belletristischen Autors“ heraus. Das 19. und 20. Jahrhundert bilden die Hochphase dieses emphatischen, idealisierten Autorbegriffs. Seit den 1960er-Jahren wurde Kritik an der Verabsolutierung der Autorpersönlichkeit laut (Roland Barthes, Michel Foucault).

In Teilen der Literaturtheorie (Erzähltheorie) wird zwischen Autor und Erzähler unterschieden: Der Autor ist der Schreibende des Textes und der Erzähler der Erzählende der Geschichte und ist dabei eine vom Autor geschaffene Instanz.

Der Begriff Autor wurde von Philipp von Zesen durch den Ausdruck Verfasser eingedeutscht.

Juristische Aspekte

Autorschaft umfasst in der Gegenwart ein Recht am geistigen Eigentum. Zum Schutz des Werkes dient das Urheberrecht (welches nicht veräußerlich ist) und das Verwertungsrecht.

Autorentätigkeit

Grundsätzlich kann jeder sich dazu berufen fühlende Mensch Autor werden und sein eigenes Werk schaffen. Schüler, die eine schriftliche Hausaufgabe abliefern oder Studenten, die eine Diplomarbeit etc. schreiben, sind bereits als Autoren anzusehen, deren Arbeit aber nicht oder nur im sehr engen (universitären) Umfeld veröffentlicht wird (im Gegensatz zur Dissertation). Problematisch wird es erst dann, wenn es darum geht, das fertige Werk zu veröffentlichen und eventuell wirtschaftlich erfolgreich zu publizieren, womit auch ein entsprechendes Prestige verbunden ist, welches aber stark von der gewählten Veröffentlichungsform abhängig sein kann. Bei allen Veröffentlichungen sind die eventuell resultierenden Pflichten zur Abgabe von Exemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek zu beachten.

E-Books oder das World Wide Web bieten eine relativ einfache und preiswerte Möglichkeit, das Werk auf der eigenen Homepage oder einer anderen Webseite einem breiten Publikum zu präsentieren. Hierbei handelt es sich aber meistens um für den Leser kostenlose Angebote, so dass der Autor kaum Geld verdienen kann und oft sogar noch für die Veröffentlichung bezahlen muss (Gebühren etc.). Auch die Artikel in der Wikipedia und ähnlichen Projekten sind im Grunde nichts anderes, als kostenlose Autorenbeiträge.

Ein Weg der Vermarktung kann der Eigenverlag darstellen, bei dem der Autor sich um die Herstellung und Vermarktung selber kümmert. Der Autor trägt dabei ein hohes unternehmerisches Risiko und muss entsprechend viel Zeit neben der eigentlichen Autorentätigkeit aufwenden. Ähnlich verhält es sich auch bei der relativ neuen Veröffentlichungsform Book-on-Demand, die für den Autor vor allem den Herstellungsprozess aber auch den Vertriebsweg vereinfacht. Durch eine Aufnahme in das Verzeichnis lieferbarer Bücher ist eine Bestellung in jeder Buchhandlung möglich, was jedoch nicht automatisch zu breitenwirksamer Vermarktung führt.

Die meisten Veröffentlichungen finden ihren Weg über Verlage in den (Buch- und Zeitschriften-) Handel. Der Verlag übernimmt für den Autor viele Aufgaben, wie die Korrektur, Herstellung (Layout, Druck, ISBN-Registrierung, Pflichtexemplare usw.) und den Vertrieb. Im Gegenzug tritt der Autor das Verwertungsrecht (komplett oder teilweise) an den Verlag ab. Der Autor erhält für seine Tätigkeit vom Verlag eine Vergütung und/oder Tantiemen. Bei Themen, die nur in einer kleinen Auflage veröffentlicht werden (beispielsweise bei wissenschaftlichen Arbeiten) und demzufolge auch in der Regel wirtschaftlich nicht erfolgversprechend sind, beteiligt sich der Autor häufig an den Kosten bzw. trägt diese komplett und erhält dann auch keine Vergütung (Zuschussverlag).

Für neue Autoren stellt das Finden eines kooperierenden Verlages ein großes Hindernis bei der Veröffentlichung dar. Die meisten Verlage verhalten sich sehr zögernd bei der Annahme neuer Manuskripte oder Ideen. Unbekannte Schriftsteller schreiben deshalb zuerst ihr Werk und gehen dann auf Suche nach einem Verlag, der es veröffentlicht, in dem sie ihr Manuskript vollständig einsenden. Die Suche ist meistens mit vielen Absagen verbunden. Hat sich dann ein Verlag zur Veröffentlichung bereiterklärt, wird der Autor oft aufgefordert, das Werk zusammen mit einem Lektor zu überarbeiten und begutachten (Peer-Review) zu lassen. Sobald ein Autor erfolgreich für einen Verlag gearbeitet hat, wird es dem Autor wesentlich leichter fallen, zukünftige Werke auch schon in der Ideenphase diesem Verlag zu präsentieren und zusammen mit dem Lektor auszuarbeiten. Besonders erfolgreiche Autoren (Bestseller) werden dann auch vom Verlag aufgefordert, neue Werke zu erschaffen und können eine entsprechend bessere Vergütung aushandeln.

Sachbuchautoren erstellen in der Regel zuerst ein Konzept zu ihrem Werk. Dieses beinhaltet einen groben Themenüberblick, Hinweise auf vergleichbare Werke und ein möglichst fertig ausgearbeitetes Inhaltsverzeichnis mit dem sich dann auch die angestrebte Seitenzahl festlegen lässt. Da der zukünftige Verlag häufig eigene Vorstellungen vom (inhaltlichen) Aufbau und der zielgruppengerechten Gestaltung eines Werkes hat, können so noch Änderungen berücksichtigt werden, da bei Vertragsabschluss noch nicht das fertige Werk existieren muss, sondern dieses dann erst als Auftragsarbeit durch den Autor entsteht. Dieses Vorgehen findet bei neuen, aber auch bei bereits renommierten Autoren, die vom Verlag angesprochen werden, zu einem Thema zu schreiben, seine Anwendung.

Vergütung und Tantiemen

Im Januar 2005 einigen sich Belletristikverlage und der Verband deutscher Schriftsteller darauf, dass zehn Prozent vom Nettopreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars künftig als Honorar an den Autor eines Buches fließen sollen. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent. Der Erlös aus der Verwertung buchferner Nebenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten zur Hälfte an den Autor. Sachbuchautoren handeln häufig ihr Honorar mit dem Verlag im Rahmen der Konzeptionsphase vor Aufnahme der Schreibtätigkeit aus. Um die zwölf Prozent sind üblich. Häufig wird auch ein Garantiehonorar vereinbart, welches dem Autor bei Vertragsabschluss oder bis zum Abgabetermin oder nach Manuskriptabgabe ausgezahlt wird und welches dann mit gegebenenfalls später anfallenden Tantiemen verrechnet wird. Dadurch ist der Autor nicht auf den kommerziellen Erfolg des Buches angewiesen, partizipiert aber dennoch an guten Verkaufszahlen.

Verwertungsgesellschaft

Verwertungsgesellschaft für die Autoren verschiedener Sparten (Journalisten, Schriftsteller, Drehbuchautoren) ist die VG Wort. Sie verwertet –- ähnlich der GEMA bei Musikstücken –- die durch Aufführung, Sendung, Kopie und Publizierung entstandenen Tantiemen für die Autoren und schüttet die entstandenen Beträge einmal jährlich an die Autoren aus.

Zählung von Autoren

Vor allem bei wissenschaftlichen Publikationen kommt es immer häufiger vor, dass ein Werk mehrere Autoren und Koautoren aufweist. Um die Anzahl von Publikationen einer Person vergleichbar zu zählen, gibt es in der Bibliometrie verschiedene Zählweisen:

  • Normale Zählweise (Eine Publikation zählt für jeden Autor unabhängig von der Anzahl der Autoren)
  • Fraktionelle Zählweise (Anteilmäßige Aufteilung der Autorenschaft, beispielsweise jeweils ein Drittel bei drei Autoren)
  • Logarithmische Zählweise (Der Anteil nimmt nach der genannten Reihenfolge der Autoren ab)
  • Andere Gewichtung (zum Beispiel nur die ersten beiden Autoren)

Literatur

  • Helmut Kreuzer: Der Autor, LiLi 42 (1981).
  • Michel Foucault: Was ist ein Autor?, (zuerst frz. 1969) In: Ders: Schriften zur Literatur. Ffm. 1988, S. 7-31.
  • Heinrich Bosse: Autorschaft ist Werkherrschaft. Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit, Paderborn 1981; ISBN 978-3825211479
  • Fotis Jannidis u.a. (Hrsg.): Texte zur Theorie der Autorschaft, Stuttgart: Reclam 2000. (Enthält Texte von u.a. Freud, Sartre, Booth, Barthes, Foucault, Eco); ISBN 3150180589
  • Sandra Uschtrin: Handbuch für Autorinnen und Autoren, München: 5. Aufl. 2005, Online-Seiten mit Informationen zum Literaturbetrieb
  • Autorschaft in den Künsten. Konzepte – Praktiken – Medien. Hrsg. v. Hans Peter Schwarz (= Zürcher Jahrbuch der Künste, Bd. 3), Zürich 2007.

Siehe auch

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Wiktionary: Autor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen