Das WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch ist wegen seines Umfangs auf einer eigenen Seite gespeichert.
Die übrigen Teilbereiche des Projekts finden sich unterWikiProjekt Recht.
Mit dem WikiProjekt Bürgerliches Gesetzbuch soll - wie mit den anderen Teilen des WikiProjekts Recht - versucht werden, die "schöpferische Kraft" der rechtlich interessierten Wikipedia-Gemeinde ein wenig zu koordinieren. Das Projekt strukturiert den Teilbereich Bürgerliches Gesetzbuch und schlägt Themenseiten vor, die dieser Bereich umfassen sollte. Jedermann ist eingeladen, Seiten, die noch nicht geschrieben sind, zu verfassen und bestehende zu vervollständigen.
Wenn Du einen neuen Beitrag beisteuerst: Sei bitte auch so nett, ihn gleich in das Stichwortverzeichnis und in die Rubrik "neue Beiträge" auf dem Portal Recht einzutragen.
Zielsetzung: Aus dem Bereich des bürgerlichen Rechts gibt es bereits eine große Zahl von Artikeln. Damit ist ein Stand erreicht, der es sinnvoll und wünschenswert erscheinen läßt, gezielt auf eine Ergänzung noch fehlender wichtiger Artikel und auf eine Verbesserung einiger bestehender Artikel zum BGB hinzuarbeiten. Eventuell kann die Zusammenstellung später auch dazu dienen, als Auflistung der bestehenden Artikel eine Suche zu ermöglichen.
Vorbemerkung: Bei noch fehlenden Artikeln wurden Hinweise auf Fundstellen angegeben, als erster Hinweis und Anregung zur Erstellung des Artikels. Ferner wird kurz auf wünschenswerte Erweiterungen oder Verbesserungen hingewiesen. Längere oder kontroverse Ausführungen gehören auf die Diskussionsseite des Artikels, eventuell kann hier ein Hinweis darauf aufgenommen werden.
Öffentlicher Glaube: auch bei Übereignung mitbehandelt; dort verdeutlichen (§ 892 BGB)?; Gutgläubigen Erwerb schwerpunktmäßig in eigenem Artikel behandeln? In welchem? Siehe auch Ausführungen zu Gutgläubiger Erwerb